InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Beeren aus Wald und Feld: Erst waschen, dann naschen

ID: 2259324

(ots) - Ob beim Spaziergang oder beim Ausflug ins Grüne: Derzeit locken viele reife Beeren zum Naschen. Doch Zugreifen ist nicht immer eine gute Idee - die Früchte könnten verunreinigt oder verschimmelt sein. Das Infocenter der R+V Versicherung empfiehlt, wilde Beeren vor dem Verzehr genau anzuschauen und gründlich zu waschen.

Grundsätzlich darf man wildwachsende Früchte in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf sammeln. Das erlaubt die"Handstraußregelung". Sie gilt auföffentlichen Grünflächen, in Parks oder in Wäldern. In Naturschutzgebieten und bei besonders geschützten Pflanzen kann es strengere Regeln geben."Wer wilde Beeren sammelt, sollte also darauf achten, ob das Pflücken an dieser Stelle erlaubt ist", sagt Torben Thorn, Arbeits- und Gesundheitsschutzexperte bei der R+V Versicherung.

Beeren vor dem Essen gründlich waschen

Hinzu kommt: Nichtüberall sind Beeren und Co. ein unbedenklicher Genuss. Besonders vorsichtig sollten Sammler bei Früchten sein, die an vielbefahrenen Straßen wachsen. Vor allem bodennahe Beeren können stark verschmutzt sein. Deshalb gilt: Besser nur dort pflücken, wo die Pflanzen mit etwas Abstand zurStraße wachsen."Wilde Beeren sollte man immer erst zu Hause gründlich waschen", rät R+V-Experte Thorn. Das entfernt Schmutz und senkt mögliche hygienische Risiken durch tierische Ausscheidungen."Zudem sind Früchte sicherer, die ab Kniehöhe wachsen, weil sie außerhalb der Reichweite von kleineren Tieren liegen", ergänzt Thorn.

Ein weiteres Problem: Beeren sind besonders anfällig für Schimmel und verderben schnell - vor allem bei Feuchtigkeit und wenn sie nah am Boden wachsen. Deshalb lohnt vor dem Pflücken ein genauer Blick. Matschige, fleckige oder angeschimmelte Früchte nicht pflücken und am besten gar nicht erst anfassen.

Weitere Tipps des R+V-Infocenters:


- Die Handstraußregelung gilt nicht nur für Früchte, sondern beispielsweise auch für Blumen, Gräser, Farne, Pilze und Kräuter. Erlaubt ist immer nur eine geringe Menge für den persönlichen Bedarf.




- Obst und Gemüse auf landwirtschaftlich genutzten Flächen oder auf Privatgrundstücken dürfen nur mit Erlaubnis gepflückt oder mitgenommen werden. Das gilt auch für liegengebliebene Ernte.
- Sind Obstbäume mit einem gelben Band markiert, darf man das Obst für den Eigenbedarf pflücken. Im Internet gibt es Seiten, die Flächen auflisten, wo Pflücken und Sammeln erlaubt ist.

Pressekontakt:

R+V-Infocenter
06172/9022-131
ruv-infocenter(at)arts-others.de
http://infocenter.ruv.de


Original-Contentvon: R+V Infocenter,übermittelt durch news aktuell


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Alzheimer: Auf diese zehn Anzeichen sollten Sie achten Scheidenpilz? / Juckreiz, Brennen, Rötung: Hier lohnt ein zweiter Blick
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 30.06.2026 - 09:55 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2259324
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: ots
Stadt:

Wiesbaden



Kategorie:

Gesundheit & Medizin



Dieser Fachartikel wurde bisher 5 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Beeren aus Wald und Feld: Erst waschen, dann naschen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

R+V Infocenter (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Brandgefahr: Augen auf beim Waldspaziergang ...

Ein Funke reicht: Zigarette, Grill oder Lagerfeuer zählen zu den häufigsten Ursachen für Waldbrände. Ebenfalls gefährlich ist, wenn Autos mit heißem Auspuff auf trockenem Waldboden abgestellt werden. Besonders bei anhaltender Trockenheit breite ...

Zitrusöl: Nach der Massage lieber in den Schatten ...

Erst dieÖlmassage, dann das Sonnenbad: Was nach Erholung klingt, kann zu schmerzhaften Hautreaktionen führen. Denn bestimmte ätherische Öle machen die Haut empfindlicher für UV-Strahlung. Darauf weist das Infocenter der R+V Versicherung hin.Vors ...

Minderjährige auf Leihrollern: Wer zahlt bei einem Unfall? ...

Schnell per App entsperren und losfahren: Leih-E-Scooter sind besonders bei jungen Menschen beliebt. Doch Minderjährige dürfen die Roller der Sharing-Anbieter in der Regel nicht nutzen. Wer es über den Zugang von Eltern, Geschwistern oder Freunden ...

Alle Meldungen von R+V Infocenter



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.300
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 75


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.