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0,6 % mehr Scheidungen und 0,1 % weniger Eheschließungen im Jahr 2025

ID: 2258843

(ots) -
- Langfristige Rückgänge bei Ehescheidungen und Eheschließungen
- Bei Scheidungen steigt der Anteil der Familien mit zwei und mehr betroffenen Kindern
- Scheidung erfolgte im Durchschnitt nach knapp 15 Ehejahren

Im Jahr 2025 wurden in Deutschland durch richterlichen Beschluss rund 130 100 Ehen geschieden. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, lag die Zahl damit etwas höher als im Vorjahr (+0,6 % oder 716 Scheidungen). Langfristig betrachtet geht die Zahl der Scheidungen mit Ausnahme weniger Jahre seit gut 20 Jahren zurück: 2025 waren es 39,2 % weniger Scheidungen als 2003, als die Zahl den höchsten Stand seit der deutschen Vereinigung erreicht hatte. ImJahr 2023 fiel sie auf den bisher niedrigsten Stand, seitdem hat sie leicht zugenommen. Je 1 000 Einwohnerinnen und Einwohner wurden 1,56 Ehen im Jahr 2025 geschieden. Dies entspricht einer leichten Zunahme gegenüber 2024 (1,54 Scheidungen je 1 000 Einwohner).

Die Zahl der Eheschließungen ist langfristig ebenfalls rückläufig. 2025 wurden 348 800 Ehen geschlossen, das waren 0,1 % oder 403 weniger als 2024 und 8,9 % weniger als 2003. Die Zahl der Eheschließungen erreichte damit den niedrigsten Stand seit Beginn der Zeitreihe im Jahr 1950.

339 900 Ehen wurden zwischen Mann und Frau geschlossen (2024: 340 400), 8 900 Ehen zwischen Personen gleichen Geschlechts (2024: 8 800).

113 400 Scheidungskinder im Jahr 2025

Bei etwas mehr als der Hälfte der Scheidungen im Jahr 2025 waren minderjährige Kinder betroffen (51,7 % beziehungsweise rund 67 200 Scheidungen). Der bisher niedrigste Anteil wurde im Jahr 1999 erreicht (48,2 % beziehungsweise rund 91 800 Scheidungen), die niedrigste Zahl im Jahr 2023 (50,8 % beziehungsweise rund 65600 Scheidungen).

Bei den im Jahr 2025 geschiedenen Ehen mit minderjährigen Kindern hatten 47,6 % ein Kind, 40,5 % zwei und 11,9 % drei und mehr Kinder. Damit setzt sich ein langjähriger Trend fort: Der Anteil der Ehescheidungen mit einem Kind nimmt ab, der Anteil mit zwei oder mehr Kindern nimmt dagegen zu. Insgesamt waren im Jahr 2025 etwa 113 400 Minderjährige von der Scheidung ihrer Eltern betroffen.





Scheidung meist nach einjähriger Trennungszeit und mit Zustimmung beider Partner

Die meisten der geschiedenen Ehen (81,0 %) wurden nach einer vorherigen Trennungszeit von einem Jahr geschieden. Scheidungen nach dreijähriger Trennung machten einen Anteil von 18,0 % aus. In diesen Fällen wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist. In 1,0 % der Fälle waren die Regelungen zur Scheidung vor einjähriger Trennung oder Scheidungen nach ausländischem Recht maßgebend.

Im Durchschnitt waren die im Jahr 2025 geschiedenen Ehepaare 14 Jahre und 7 Monate verheiratet. Bei etwa 20 800 oder 16,0 % der Paare erfolge die Scheidung im Jahr der Silberhochzeit oder später. In den 1990er Jahren lag dieser Anteil noch zwischen 10 und 11 %. Danach ist er bis Mitte der 2010er Jahre gestiegen und liegt seitdem zwischen 16 und 18 %.

Bei 90,1 % der Ehescheidungen wurde 2025 der Scheidungsantrag mit Zustimmung des Ehegatten oder der Ehegattin gestellt. Bei 5,8 % wurde der Antrag von beiden zusammen eingereicht. Bei den anderen 4,1 % stimmte der Ehegatte oder die Ehegattin dem gestellten Antrag nicht zu.

Mehr Scheidungen gleichgeschlechtlicher Ehen

Im Jahr 2025 ließen sich rund 1 700 gleichgeschlechtliche Paare scheiden. Dies waren 10,0 % oder 154 gleichgeschlechtliche Paare mehr als im Jahr 2024. Ehescheidungen gleichgeschlechtlicher Paare umfassten 1,3 % aller Ehescheidungen des Jahres 2025. Die"Ehe für alle"war in Deutschland im Oktober 2017 eingeführt worden.

Methodische Hinweise

Das Statistische Bundesamt ist gemäß § 16 Bundesstatistikgesetz verpflichtet, Einzelangaben über persönliche und sachliche Verhältnisse geheim zu halten. Bisher wurde das für die Eheschließungen mithilfe von Vergröberungen oder Zellsperrungen getan. In Zeiten immer flexibler werdender Datenangebote in Datenbanken und der wachsenden Bedeutung kleinräumiger Daten stoßen diese individuellen Regelungen jedoch an ihre Grenzen. Ab dem Berichtsjahr 2025 wird die sogenannte Cell-Key-Methode auf alle Ergebnistabellen der Eheschließungsstatistik angewandt. Bei dieser Methode werden bei der Erzeugung der Ergebnisse leichte Veränderungen der Fallzahlen vorgenommen. Einigen wird ein kleiner"Überlagerungswert"zugewiesen (zum Beispiel +2 oder -1). Für alle Berechnungen (zum Beispiel der Heiratsziffern der Ledigen) werden die überlagerten Ergebnisse (das heißt: die Summe aus Originalergebnis und"Überlagerungswert") verwendet. Die Statistische Geheimhaltung der Scheidungsstatistik wird weiterhin mit vergröberten Tabellen und gegebenenfalls Zellsperrungen gewährleistet.

Weitere Informationen:

Basisdaten und Zeitreihen zu rechtskräftigen Ehescheidungen und Eheschließungen sind in den entsprechenden Statistischen Berichten auf der Themenseite"Eheschließungen, Ehescheidungen und Lebenspartnerschaften"sowieüber die Tabellen 12631 in der Datenbank GENESIS-Online abrufbar. Daten und Zeitreihen zu Eheschließungen bieten die Tabellen 12611.

Diese Pressemitteilung ist, gegebenenfalls ergänzt mit weiteren Informationen und Verlinkungen zum Thema, veröffentlicht unter www.destatis.de/pressemitteilungen.

Weitere Auskünfte:
Demografische Analysen
Telefon: +49 611 75 4866
www.destatis.de/kontakt

Pressekontakt:

Statistisches Bundesamt
Pressestelle
www.destatis.de/kontakt
Telefon: +49 611-75 34 44


Original-Contentvon: Statistisches Bundesamt,übermittelt durch news aktuell


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Datum: 26.06.2026 - 08:00 Uhr
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