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HypoVereinsbank erneut wegen Cross Currency Swaps verurteilt

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HypoVereinsbank erneut wegen Cross Currency Swaps verurteilt


(pressrelations) -
Die 35. Zivilkammer des LG München I hat mit Urteil vom 14.05.2010 (Az. 35 O 17892/09) erneut die HypoVereinsbank wegen des Vertriebs von Cross Currency Swaps an Privatkunden zum Schadensersatz verurteilt. Damit bestätigte die Kammer ihre vor circa einem Jahr bereits zum Ausdruck gebrachte Einschätzung: Der Vertrieb dieses aus dem Geschäftskundenbereich stammenden Produkts an Privatkunden wurde nicht rechtmäßig abgewickelt.

In seiner Urteilsbegründung hebt das LG München I diesmal hervor, dass die produktbezogene Aufklärung unzureichend gewesen sei. Weder anhand der schriftlichen Produktinformationen, noch im Zuge der mündlichen Beratung sei ausreichend deutlich auf die Höhe möglicher Verluste hingewiesen worden.

Cross Currency Swaps wurden in den Jahren 2007 und 2008 von der HypoVereinsbank in Verbindung mit einem Festgeld als Variante der Kapitalanlage vertrieben. Dass die Kunden dabei nicht nur das zugleich als Sicherheit dienende Festgeld verlieren, sondern weit darüber hinausgehende Verluste erleiden konnte, wurde dabei oftmals nicht verdeutlicht. Bereits in seinem ersten Urteil aus dem Jahr 2009 hatte die 35. Zivilkammer das Verlustpotential dahin auf den Punkt gebracht, dass der Kunde damit "Haus und Hof verlieren" könne.

Insofern überrascht die erneute Verurteilung nicht, zumal bereits das erste Urteil in der Fachöffentlichkeit überwiegend auf Zustimmung gestoßen war.

Allerdings greift das neue Urteil aus Sicht von Rössner Rechtsanwälte zu kurz. Jedenfalls für einen in üblichem Rahmen gut situierten Privatanleger waren Cross Currency Swaps schlicht die falschen Produkte. Dies lässt das LG München I offen. Unabhängig von jeder Aufklärung entspricht ein solches Produkt, mit dem der Anleger nicht nur sein gesamtes Erspartes verlieren, sondern darüber hinaus in eine Verschuldung geraten kann, nicht den finanziellen Verhältnissen eines gut situierten Privatanlegers. "Ein solches Produkt hätte - unabhängig von jeder Aufklärung - überhaupt nicht erst ausgewählt und empfohlen werden dürfen", so Rechtsanwalt Georg Jäger (Rössner Rechtsanwälte, München).





Nicht von ungefähr kommt, dass die HypoVereinsbank im Jahr 2008 den Vertrieb an diese Zielgruppe eingestellt hat.

Rössner Rechtsanwälte rät allen Betroffenen, sich gegen die nunmehr von der HypoVereinsbank aus den Cross Currency Swaps erhobenen Forderungen zu wehren. Betroffene sollten beachten, dass Schadensersatzansprüche wegen fahrlässiger Fehlberatung binnen drei Jahren ab Abschluss verjähren.


Rössner Rechtsanwälte
info(at)roessner.de

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Datum: 09.07.2010 - 16:17 Uhr
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