3 EU-Verordnungen in 6 Monaten. Karlsruher Lebensmittelsymposium ordnet die Regulierungswelle ein
Lebensmittelrecht 2026: Verschärfte Listeria-Kriterien, neue Verpackungs- und Entwaldungsverordnung treffen die Lebensmittelwirtschaft fast gleichzeitig. Das 11. KALS liefert die fachliche Einordnung.

(IINews) - Karlsruhe, 11.06.2026. Das zweite Halbjahr 2026 verlangt der Lebensmittelwirtschaft viel ab. Innerhalb weniger Monate werden drei große EU-Regelwerke wirksam. Am 1. Juli 2026 gelten verschärfte mikrobiologische Kriterien für Listeria monocytogenes. Am 12. August 2026 beginnt die Anwendung der neuen Verpackungsverordnung. Am 30. Dezember 2026 folgt die Entwaldungsverordnung für große und mittlere Unternehmen. Drei Termine, drei Rechtsgebiete, ein einziges Halbjahr.
Den Anfang macht die mikrobiologische Sicherheit. Die Verordnung (EU) 2024/2895ändert die Verordnung (EG) Nr. 2073/2005. Sie gilt ab dem 1. Juli 2026. Für verzehrfertige Lebensmittel, die das Wachstum von Listeria monocytogenes begünstigen, wird das Kriterium"in 25 Gramm nicht nachweisbar"künftig über die gesamte Haltbarkeitsdauer angewendet, auch im Handel. Der Hersteller muss belegen, dass der Grenzwert von 100 koloniebildenden Einheiten je Gramm über die Haltbarkeit nicht überschritten wird. Wer diesen Nachweis nicht führt, haftet strenger als bisher.
Sechs Wochen später greift das Verpackungsrecht. Die Packaging and Packaging Waste Regulation (Verpackungsverordnung, kurz PPWR) ist die Verordnung (EU) 2025/40. Ihr Geltungsbeginn ist nach derzeitigem Stand der 12. August 2026. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt gelten ab diesem Tag Grenzwerte fürper- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS). Hinzu kommen Anforderungen an Recyclingfähigkeit und Rezyklatanteil. Das betrifft jeden Betrieb, der verpackt.
Zum Jahresende schließt sich der Kreis. Die Entwaldungsverordnung (EU Deforestation Regulation, kurz EUDR), die Verordnung (EU) 2023/1115 in ihrer geänderten Fassung, gilt für große und mittlere Unternehmen ab dem 30. Dezember 2026. Kleinst- und Kleinunternehmen folgen zum 30. Juni 2027. Betroffen sind Lieferketten mit Erzeugnissen wie Kakao, Kaffee, Soja, Palmöl und Rind. Die Nachweispflichten reichen tief in die Beschaffung hinein.
Jede dieser Verordnungen ist für sich genommen anspruchsvoll. In der Summe wird daraus eine Belastungsspitze. Genau hier setzt das 11. Karlsruher Lebensmittelsymposium an. Über zwei Tage bringen Fachleute aus Mikrobiologie, Lebensmittelrecht, Verpackungstechnik und Auditierung die Themen zusammen. Es geht nicht um einzelneParagraphen. Es geht um die Frage, was die Summe der Vorgaben für den Betriebsalltag bedeutet.
Auf dem Programm stehen unter anderem ein Mikrobiologie-Update mit dem Schwerpunkt Bacillus cereus, das traditionelle Rechtsupdate und Best Practice zur Entwaldungsverordnung. Weitere Blöcke widmen sich der PFAS-Compliance in der Praxis, der Verpackungsverordnung sowie dem Krisen- und Resilienzmanagement. Den Abschluss bildet ein Workshop zur Künstlichen Intelligenz (Artificial Intelligence, kurz KI) im Qualitätsmanagement.
Das Symposium ersetzt keine Rechtsberatung. Es ersetzt keine Eigenkontrolle. Es schafft Orientierung.
"Im zweiten Halbjahr 2026 treffen drei große Regelwerke die Lebensmittelindustrie fast gleichzeitig. Hier ist es sinnvoll, die Systeme parallel zu entwickeln, weil sie sich teilweise überlappen, doppeln oder beeinflussen."(Dr. Andrea Dreusch, Organisatorin des Symposiums und Director der Food Safety Senior Experts)
Das Symposium ist als Fortbildung anerkannt. Teilnehmende erhalten 13,5 ZFL-Punkte, die ATF vergibt 13 Punkte.
Termin und Veranstaltungsdaten:
Veranstaltung: 11. Karlsruher Lebensmittelsymposium (KALS 2026)
Termin: 30. September und 1. Oktober 2026
Ort: GenoHotel Karlsruhe
Weitere Informationen: www.cp-management.de
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Über die Food Safety Senior Experts
Die Food Safety Senior Experts (FSSE) sind ein Netzwerk von 50 erfahrenen Fachleuten für Lebensmittelsicherheit. Sie sind Teil der CPM Unternehmensberatung Lebensmittelsicherheit mit Sitz in Karlsruhe. Die FSSE beraten, auditieren undübernehmen Projektarbeiten und Interim-Funktionen im Kontext der Lebensmittelsicherheit. Themen wie Food Defense, Food Fraud, HACCP und Lebensmittelmikrobiologie sind Gegenstand der täglichen Arbeit ebenso wie Lebensmittelsicherheitskultur, Deklaration und Labellung oder Krisenmanagement. Die CPM Unternehmensberatung versteht sich als Full-Service Dienstleister im Food Safety-Bereich.
Grünwettersbacher Str. 12, 76228 Karlsruhe
Datum: 12.06.2026 - 09:00 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: Andrea Dreusch
Stadt:
Karlsruhe
Telefon: 0171 4948842
Kategorie:
Gesundheit & Medizin
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