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Bei den Rentenansprüchen für pflegende Angehörige zu sparen, setzt ein falsches Signal

ID: 2256607

(ots) - Anlässlich der gestrigen Verbändeanhörung zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) äußert die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann, deutliche Kritik.

"Es ist gut, dass die Bundesregierung mit dem vorliegenden Referentenentwurf auf die chronische Unterfinanzierung der Sozialen Pflegeversicherung reagieren will. Denn selbst mit dem bisherigen Darlehen des Bundes in Höhe von 3,2 Milliarden Euro könnte es bis Ende 2026 eng werden und allein dieser Umstand zeigt, wie wenig tragfähig die bisherige Finanzierung wirklich ist. Positiv ist auch, dass zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit der einzelnen Pflegekassen auch eine Garantie der Liquidität durch ein Bundesdarlehen vorgesehen ist.

Allerdings greifen die nun vorgeschlagenen Maßnahmen des PNOG zu kurz und verschieben die Lösung der Probleme weiter in die Zukunft - zumal sie sozial außerdem höchst unausgewogen sind.

Besonders problematisch ist, dass das PNOG in seiner aktuellen Fassung bislang einseitig auf eine stärkere Belastung der pflegebedürftigen Menschen und Beitragszahlenden hinausläuft, während der Bund sich seiner eigenen finanziellen Verantwortung weiterhin entzieht. So fehlt eine Regelung - analog zum Beitragsstabilisierungsgesetz in der Gesetzlichen Krankenversicherung - zur Übernahme der Beiträge für die Bürgergeldbeziehenden in der SPV, es fehlt die Zusage der Refinanzierung der Coronakosten und es fehlt eine Zusage zur Übernahme der Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige. Dies ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und würde die Soziale Pflegeversicherung nachhaltig entlasten.

Wirklich jedes Verständnis fehlt mir in diesem Zusammenhang gerade dafür, dass nun sogar bei den Rentenansprüchen für pflegende Angehörige der Rotstift angesetzt werden soll. Wertschätzung sieht anders aus. Das setzt sozialpolitisch die falschen Signale. Die Mehrheit der pflegebedürftigen Menschenwird in der eigenen Häuslichkeit versorgt, von ihren Angehörigen, überwiegend von Frauen, die oft unter hoher persönlicher Belastung strukturelle Engpässe auffangen und das System damit entscheidend entlasten.





Bei den ebenfalls dringend erforderlichen Strukturreformen muss es oberstes Ziel sein, pflegebedürftige Menschen und ihr Umfeld entsprechend ihrer Bedarfe passgenau zu unterstützen. Das größte Potential sehen wir hier in der Pflegebegleitung und dem neuen Pflegecockpit. Diese können zusammen einen wichtigen Beitrag dazu leisten, pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen niedrigschwellig Orientierung zu bieten, gerade zu Beginn einer Pflegebedürftigkeit. Nachbesserungsbedarf sehen wir gleichzeitig aber bei der Vereinfachung des Leistungsrecht: Die Komplexität der Regelungen wird mit dem vorliegenden Entwurf leider nicht aufgelöst."

Hinweis für die Redaktionen: Die Stellungnahme des AOK-Bundesverbandes finden Sie unten auf dieser Seite: https://www.aok.de/pp/bv/statement/stellungnahme-zum-pnog

Ihr Ansprechpartner in der Pressestelle:

Dr. Kai Behrens
Telefon: 030 / 34646-2309
Mobil: 01520 / 1563042
E-Mail: presse(at)bv.aok.de


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Datum: 11.06.2026 - 09:43 Uhr
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