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Gut 7 % der Steuerpflichtigen zahlten 2022 den Spitzensteuersatz

ID: 2256301

(ots) - Auf die Steuerpflichtigen, die mit dem Spitzensteuersatz besteuert wurden, entfiel 2022 knapp die Hälfte (49 %) des gesamten Einkommensteueraufkommens

Im Jahr 2022 wurden in Deutschland rund 3,2 Millionen Steuerpflichtige mit dem Spitzensteuersatz von 42 % besteuert. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, entspricht dies einem Anteil von 7,4 % aller unbeschränkt Steuerpflichtigen mit einem zu versteuernden Einkommen. Auf diese Steuerpflichtigen entfielen mit 621 Milliarden Euro knapp 30 % der Gesamteinkünfte und mit 186 Milliarden Euro knapp die Hälfte (49 %) des gesamten Einkommensteueraufkommens. Ihre durchschnittlich erzielten Jahreseinkünfte lagen bei 196 000 Euro.

In Deutschland wird ein progressiver Steuersatz angewendet, der mit steigendem Einkommen ansteigt. Dadurch werden die Steuerpflichtigen unterschiedlich stark belastet. Die Einkommensgrenze, ab der der Spitzensteuersatz galt, lag 2022 bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 58 597 Euro (beziehungsweise 117 194 Euro bei gemeinsam veranlagten Personen). Zu beachten ist, dass der Spitzensteuersatz nicht für das gesamte Einkommen fällig wird, sondern für den Betrag über der Einkommensgrenze.

Rund 141 000 der 3,2 Millionen Steuerpflichtigen mit Spitzensteuersatz verzeichneten ein Jahreseinkommenüber 277 826 Euro (555 652 Euro für gemeinsam veranlagte Personen). Ab dieser Einkommensgrenze galt 2022 der Höchststeuersatz von 45 %, die sogenannte Reichensteuer. Auf diese 0,3 % aller unbeschränkt Steuerpflichtigen entfielen rund 7,6 % aller Einkünfte und 15,3 % der Steuersumme.

Steuerpflichtige mit Spitzensteuersatz: Deutliche Zunahme seit 2012

Im Vergleich zu 2012 ist der Anteil der Steuerpflichtigen mit Spitzensteuersatz von 5,4 % aller Steuerpflichtigen auf 7,4 % im Jahr 2022 gestiegen. Basierend auf einem Progressionsbericht wird der Steuertarif im Einkommensteuergesetz seit 2016 regelmäßig an die Inflation angepasst. Damit wurden die Beträge, ab denen der Spitzensteuersatz greift, jährlich angehoben. Seitdem hat sich der Anstieg, zusätzlich bedingt durch einen Rückgang zu Beginn der Corona-Pandemie, verlangsamt. Im Jahr 2022 entfiel auf die Steuerpflichtigen mitSpitzensteuersatz 49 % des gesamten Einkommensteueraufkommens; 2012 waren es noch 42 %.





Steuerpflichtige erzielten 2,1 Billionen Euro Gesamteinkünfte

Insgesamt wurden 2022 von allen Steuerpflichtigen zusammen Einkünfte in Höhe von 2,1 Billionen Euro erzielt. Die Gesamteinkünfte lagen damit um 127 Milliarden Euro oder 6,5 % höher als im Vorjahr. Die von den Arbeitgebern einbehaltene Lohnsteuer zusammen mit der von den Finanzbehörden festgesetzten Einkommensteuer für 2022 betrug 376 Milliarden Euro, was einer Steigerung von 19 Milliarden Euro (+5,2 %) gegenüber 2021 entspricht.

Methodische Hinweise:

Der Spitzensteuersatz greift als Grenzsteuersatz für jeden zusätzlichen Euro, der über der im Steuertarif festgelegten Einkommensgrenze liegt. Die anzuwendende Bemessungsgrundlage ist dabei das zu versteuernde Einkommen. Das zu versteuernde Einkommen ist nicht gleichzusetzen mit dem Bruttoeinkommen, da hier bereits Freibeträge, Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen abgezogen wurden. Der Grenzsteuersatz ist vom Durchschnittsteuersatz zu unterscheiden. Der Durchschnittsteuersatz spiegelt die individuelle Steuerbelastung wider und wird berechnet, indem die festgesetzte Einkommensteuer durch das zu versteuernde Einkommen geteilt wird.

Beispiel: Im Jahr 2022 beträgt der Grenzsteuersatz für einen einzelveranlagten Steuerpflichtigen mit einem zu versteuernden Einkommen von 100 000 Euro 42 %, was dem Spitzensteuersatz entspricht. Der Durchschnittssteuersatz nach der gültigen Tarifformel (ohne Solidaritätszuschlag) beträgt für den Steuerpflichtigen hingegen 32,7 %.

Für die dargestellten Ergebnisse wurde die Lohn- und Einkommensteuerstatistik 2022 ausgewertet. Diese Statistik ist aufgrund der langen Fristen zur Steuerveranlagung erst etwa dreieinhalb Jahre nach Ende des Veranlagungsjahres verfügbar.

Weitere Informationen:

Detaillierte Informationen unter anderem zur Verteilung der Einkünfte und Steuern bieten die Themenseite Lohn- und Einkommensteuer sowie der Statistische Bericht zur Lohn- und Einkommensteuer 2022.

Diese Pressemitteilung ist, gegebenenfalls ergänzt mit weiteren Informationen und Verlinkungen zum Thema, veröffentlicht unter www.destatis.de/pressemitteilungen.

Weitere Auskünfte:
Lohn- und Einkommensteuer
Telefon: +49 611 75 4315
www.destatis.de/kontakt

Pressekontakt:

Statistisches Bundesamt
Pressestelle
www.destatis.de/kontakt
Telefon: +49 611-75 34 44


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