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Kommissionsbericht zum kommunalen Finanzausgleich: Gute Grundlage für die Zukunft - Innenminister Wo

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Kommissionsbericht zum kommunalen Finanzausgleich: Gute Grundlage für die Zukunft - Innenminister Wolf: Ergebnis einer konstruktiven Zusammenarbeit


(pressrelations) - Die Kommission zur Beratung der Empfehlungen des Instituts für Wirtschaftsforschung München (ifo) hat ihre Arbeit mit einem Abschlussbericht beendet. Der fast 500 Seiten umfassende Bericht enthält Empfehlungen zur Weiterentwicklung des kommunalen Finanzausgleichs in Nordrhein-Westfalen. "Der Bericht ist für Landesregierung und Landtag eine gute Grundlage, den kommunalen Finanzausgleich in NRW zukunftsgerecht weiter zu gestalten" sagte Innenminister Dr. Ingo Wolf heute (9. Juli) in Düsseldorf.

Die Kommission kam in den meisten Punkten zu einvernehmlichen Empfehlungen. Im Bereich der Schlüsselzuweisungen spricht sich die Kommission dafür aus, den hohen Anteil frei verwendbarer Zuweisungen als Schwerpunkt des kommunalen Finanzausgleichs beizubehalten. Auf Zuweisungen mit lenkendem Charakter soll möglichst verzichtet werden. Außerdem sollte es bei dem hohen Ausgleichssatz von 90 % bleiben.

Die Kommission ist gegen den Vorschlag des Gutachters, bei den zweckgebundenen finanzkraftunabhängigen Zuweisungen die pauschalierten zweckgebundenen Zuweisungen (Investitionspauschalen, Schul-/ Bildungspauschale und Sportpauschale) langfristig in die allgemeine Schlüsselmasse zu überführen. Zu der alternativen Empfehlung des Gutachters, alle Pauschalen zu einer allgemeinen Investitionspauschale ohne sonstige Zweckbindung zu machen, gab es abweichende Meinungen in der Kommission.

Unterschiedliche Positionen vertraten die Kommissionsmitglieder u. a. zu den Fragen, wie die Steuerkraft der Kommunen errechnet werden soll und ob Hilfen für Kurorte und bei überdurchschnittlichen Abwassergebühren beibehalten werden sollten. "Der Bericht ist das Ergebnis einer intensiven und konstruktiven Zusammenarbeit aller Kommissionsmitglieder. Jetzt wird es darauf ankommen, ein sachgerechtes und faires Gesamtpaket zu schnüren", sagte Wolf.

Die Systematik des kommunalen Finanzausgleichs muss in regelmäßigen Abständen auf veränderte Sachverhalte und mögliche neue finanzwissenschaftliche Erkenntnisse überprüft werden. Aus diesem Grund beauftragte das Innenministerium im November 2006 das "Institut für Wirtschaftsforschung München", ein Gutachten zur Analyse und Weiterentwicklung des kommunalen Finanzausgleichs in Nordrhein-Westfalen zu erstellen. Im Juni 2008 wurde das Gutachten mit verschiedenen Änderungsvorschlägen für das System des kommunalen Finanzausgleichs vorgelegt.





Die "ifo-Kommission", die ihre Arbeit im Oktober 2008 aufnahm, hatte die Aufgabe, die Empfehlungen des ifo-Gutachtens aus dem Jahr 2008 mit Blick auf ihre Umsetzbarkeit zu prüfen und zu bewerten. Sie dient dazu, die Meinungsbildung aller Beteiligten im Vorfeld der anstehenden Umsetzung der Ergebnisse in künftigen Gemeindefinanzierungsgesetzen vorzubereiten und zu erleichtern. In der Kommission waren alle Fraktionen im Landtag, die kommunalen Spitzenverbände, die Landschaftsverbände sowie Innenministerium, Finanzministerium und die Staatskanzlei vertreten.


Der Abschlussbericht kann auf der Internetseite des Innenministeriums NRW (http://www.im.nrw.de/bue/345.htm) heruntergeladen werden.

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Datum: 09.07.2010 - 13:17 Uhr
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