Kindernothilfe warnt: GEAS-Reform gefährdet Kinderrechte von Geflüchteten

(ots) - Am 12. Juni 2026 tritt das deutsche Anpassungsgesetz an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) in Kraft. Die Kindernothilfe sieht dadurch grundlegende Kinderrechte gefährdet."Insbesondere die mögliche Inhaftierung von geflüchteten Kindern und Jugendlichen bedeutet einen schweren Verstoß gegen die UN-Kinderrechtskonvention und muss umgehend revidiert werden", so Kindernothilfe-Vorstand Carsten Montag.
Beschleunigte Asylverfahren - ein Kernpunkt der GEAS-Reform - bergen zudem die Gefahr, dass kinderspezifische Fluchtgründe und Schutzbedarfe unberücksichtigt bleiben."Kinder und Jugendliche haben auf der Flucht häufig Schlimmes erlebt und brauchen vor allem Halt und die Aussicht auf eine sichere Zukunft", betont Carsten Montag.
Scharfe Kritikübt er an den geplanten"Sekundärmigrationszentren", mit denen der deutsche Gesetzgeber sogar nochüber die europäischen GEAS-Regelungen hinausgehe. In diesen nicht kindgerechten Unterkünften sollen auch Familien festgehalten werden können - ein weiterer klarer Bruch der UN-Kinderrechtskonvention und des in ihr verankerten Vorrangs des Kindeswohls. Zu begrüßen sei dagegen der vom Gesetz vorgesehene verbesserte Zugang geflüchteter Kinder und Jugendlicher zu Gesundheitsleistungen und zur Regelschule.
Bereits im letzten Jahr hat die Kindernothilfe gemeinsam mit sechs weiteren Nichtregierungsorganisationen das juristische Gutachten"Kinderrechtliche Aspekte der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems"in Auftrag gegeben und daraus zehn Empfehlungen für die Umsetzung der GEAS-Reform in Deutschland abgeleitet, die nach wie vor Gültigkeit haben. Sie sind hier abrufbar: kindernothilfe.de/geas-empfehlungen (https://www.kindernothilfe.de/-/media/knh/infothek-neu/fachpublikationen/positionspapier-umsetzung-geas.pdf)
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Datum: 08.06.2026 - 10:21 Uhr
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