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Pflege - Reform auf dem Rücken pflegender Angehöriger

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Rentenansprüche von Pflegepersonen sollen gekürzt werden. Der Bundesverband der Rentenberater kritisiert:"Die Ministerin betont den‚Vorrang der häuslichen Pflege', die Realität sieht anders aus."


(IINews) - "Die Rentenkürzungen für pflegende Angehörige sind unethisch und ein sozialpolitischer Widerspruch", kritisiert der Bundesverband der Rentenberater und rechnet vor, in welchen Größenordnungen die Rentenansprüchen für Pflegepersonen gekürzt werden sollen.

Der Bundesverband der Rentenberater kritisiert den die Rente betreffenden Teil des Referentenentwurfs zum Pflege-Neuausrichtungsgesetz. Während die Gesetzesbegründung den ‚Vorrang der häuslichen Pflege beschwört, sieht die Realität anders aus: Die Rentenansprüche von Pflegepersonen sollen massiv gekürzt werden.

"Die Bundesregierung lobt die häusliche Pflege und entwertet gleichzeitig die Rentenansprüche der Menschen, die sie Tag für Tag leisten", erklärt Andreas Irion, Präsident des Bundesverbandes der Rentenberater."Das ist ein sozialpolitischer Widerspruch."

Pflege im Rentenalter soll künftig leer ausgehen

Besonders gravierend ist die geplante Streichung der Rentenbeiträge für Pflegepersonen, die bereits die Regelaltersgrenze erreicht haben.

Bislang konnten auch Rentnerinnen und Rentner für die Pflege eines Angehörigen zusätzliche Rentenanwartschaften erwerben, wenn sie eine Teilrente bezogen. Damit soll nun Schluss sein. Künftig sollen Rentenbeiträge für Pflegepersonen nur noch bis zum Ende des Monats gezahlt werden, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wird.

Die Folge: Wer mit 63 Jahren den Ehepartner oder die Eltern pflegt, erhält dafür weiterhin Rentenanwartschaften. Wer dieselbe Pflegeleistung mit 67 Jahren erbringt, soll leer ausgehen.

"Die Pflegeleistung bleibt dieselbe. Nur die Anerkennung verschwindet", kritisiert Irion."Damit verabschiedet sich die Politik vom Leistungsprinzip und bestraft ausgerechnet diejenigen, die das Pflegesystem heute tragen."

Betroffen sind vor allem Frauen. Viele von ihnen haben bereits wegen Kindererziehung, Teilzeitarbeit und familiärer Sorgearbeit geringere eigene Rentenansprüche aufgebaut. Nun sollen gerade sie für ihre Pflegeleistungen im Alter keine zusätzlichen Rentenansprüche mehr erhalten.





Rentenverluste von mehr als 40 Euro im Monat

Die finanziellen Folgen sind erheblich. Rentner*innen, die eine Person mit Pflegegrad 3 pflegen, die Pflegegeld bezieht, werden zukünftig Rentenbeiträge im Gegenwert von rund 3.930 Euro jährlich vorenthalten. Diese Beiträge hätten die Monatsrente aktuell um mindestens 19 Euro erhöht.

Je nach Pflegegrad und Leistungsart sollen pflegenden Rentnern zukünftig Rentenbeiträge zwischen rund 1.700 bis über 9.100 Euro jährlich gestrichen werden. Für Pflegepersonen, die Angehörige mit Pflegegrad 4 oder 5 betreuen, können dadurch künftig Rentenzuwächse von mehr als 40 Euro monatlich pro Pflegejahr entfallen.

"Wer mehrere Jahre pflegt, verliert Rentenansprüche in dreistelliger Höhe pro Monat", warnt der Verband,"selbst wenn er selber nur eine geringe Rente erhält."

Auch jüngere Pflegepersonen verlieren

Und nicht nur Rentnerinnen und Rentner sollen schlechter gestellt werden.

Der Gesetzentwurf sieht außerdem vor, die Rentenansprüche aller Pflegepersonen unterhalb der Regelaltersgrenze um rund 30 Prozent zu reduzieren.

Bei Pflegegrad 4 und Kombinationsleistungen würden dadurch jährlich rund 1.631 Euro weniger an Rentenbeiträgen gezahlt. Die spätere Monatsrente sinkt dadurch bereits nach einem Pflegejahr um etwa sieben Euro. In anderen Pflegekonstellationen liegen die Einbußen zwischen zwei und zwölf Euro monatlicher Rente pro Pflegejahr.

Fragwürdige Sparrechnung

Die Bundesregierung erwartet durch die Kürzungen Einsparungen von rund 1,8 Milliarden Euro jährlich.

"Diese Rechnung halten wir für unrealistisch", sagt Irion."Wenn pflegende Senioren künftig keine Rentenansprüche mehr erhalten, wird in vielen Familien der Anreiz steigen, auf dem Papier jüngere Angehörige als Pflegepersonen zu benennen", erklärt der Verbandspräsident."Die Gesetzesbegründung warnt vor Missbrauchspotenzial - schafft aber gleichzeitig neue Anreize dafür."

Bereits heute können sich mehrere Pflegepersonen die Pflegezeiten und die daraus resultierenden Rentenansprüche aufteilen. Die geplante Regelung dürfte entsprechende Gestaltungen eher fördern als verhindern.

Warnung vor einer Wiederholung alter Fehler

Besonders kritisch sieht der Verband die im Gesetzentwurf angekündigte steuerliche Förderung privater Pflegezusatzversicherungen und betrieblicher Pflegevorsorge.

"Die Politik wiederholt einen Denkfehler aus den frühen 2000er Jahren", warnt Irion."Damals glaubte man ebenfalls, die Bürger würden Leistungskürzungen bei Berufsunfähigkeit durch private Vorsorge ausgleichen. Die Realität hat gezeigt, dass dies nur begrenzt funktioniert."

Zudem führe zusätzliche Entgeltumwandlung zugunsten privater Pflegevorsorge zu sinkenden Sozialversicherungsbeiträgen und damit langfristig zu niedrigeren Ansprüchen in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Pflege verdient Anerkennung - keine Rentenkürzung

"Wer Angehörige pflegt, entlastet die Pflegeversicherung, die Kommunen und die Gesellschaft insgesamt. Diese Menschen verdienen Anerkennung - und keine Rentenkürzung", erklärt Irion."Die geplante Reform spart an der falschen Stelle."

Wer sichüber die eigene Ausgangslage und zusätzliche Möglichkeiten der Vorsorge informieren möchte, findet über die Homepage www.rentenberater.de einen unabhängigen Rentenexperten in der Nähe.


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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Der Bundesverband der Rentenberater e.V. ist seit 1976 die allgemein anerkannte Berufsorganisation der in Deutschland tätigen Rentenberater. Rentenberater sind unabhängige Rechtsberater und nur ihren Mandanten verpflichtet. Sie sind Spezialisten auf dem Gebiet des Rentenrechts und können wie Anwälte ihre Mandanten im Rahmen ihrer Befugnisse vor Sozial- und Landessozialgerichten vertreten.Über die im Bundesverband der Rentenberater e.V. organisierten Rentenberater erhalten Ratsuchende fachkundige Hilfe in Fragen des Sozialversicherungsrechts sowie der betrieblichen und berufsständischen Vorsorge.



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Datum: 08.06.2026 - 09:10 Uhr
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