InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Honorarkürzung für psychotherapeutische Leistungen wird nicht beanstandet / BPtK kritisiert Tatenlosigkeit des Bundesgesundheitsministeriums

ID: 2255555

(ots) - Laut aktuellen Medienberichten hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) den Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses (EBA) zur Absenkung der psychotherapeutischen Honorare um 4,5 Prozent nicht beanstandet. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) bedauert diese Entscheidung sehr.

BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke erklärt:"Aus unserer Sicht wäre eine umfassendere Berücksichtigung aller verfügbaren Datengrundlagen durch den EBA erforderlich gewesen. Dies betrifft insbesondere die Entwicklung des Orientierungswertes, der in den vergangenen zwei Jahren um insgesamt 6,8 Prozent gestiegen ist."

Die BPtK-Präsidentin weist zudem darauf hin, dass das zugrundeliegende Berechnungsmodell ursprünglich zur Sicherung eines Mindesthonorars für psychotherapeutische Leistungen entwickelt wurde."Wir sehen die Gefahr, dass dieses Instrument im Rahmen der sogenannten Angemessenheitsprüfung auch künftig für eine Absenkung der Honorare auf das Niveau des Mindesthonorars zweckentfremdet wird. Das ist aus unserer Sicht rechtswidrig und muss gerichtlich korrigiert werden."

Die BPtK sieht die Honorarkürzungen vor dem Hintergrund steigender Praxiskosten und anhaltender Inflation mit großer Sorge. Zudem könnten sich die bestehenden Limitationen des Berechnungsmodells künftig weiter zuspitzen. Die BPtK spricht sich daher dafür aus, sowohl auf gerichtlicher als auch auf gesetzgeberischer Ebene zeitnah für Klarheit und verlässliche Rahmenbedingungen zu sorgen.

Derzeit ist die Klage der Kassenärztlichen Bundesvereinigung gegen den Beschluss des EBA vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg anhängig. Per Antrag im Eilrechtsschutz soll eine aufschiebende Wirkung der Klage erwirkt werden, sodass der Beschluss des EBA bis zu einer abschließenden Gerichtsentscheidung nicht vollzogen werden kann.

Pressekontakt:

Ulrike Florian
Presse- undÖffentlichkeitsarbeit
Telefon: 030. 278 785 - 21
E-Mail: presse(at)bptk.de






Original-Contentvon: Bundespsychotherapeutenkammer,übermittelt durch news aktuell


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Überkreuz-Nierenspende: Neue Chancen für Betroffene
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 05.06.2026 - 10:35 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2255555
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: ots
Stadt:

Berlin



Kategorie:

Gesundheit & Medizin



Dieser Fachartikel wurde bisher 7 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Honorarkürzung für psychotherapeutische Leistungen wird nicht beanstandet / BPtK kritisiert Tatenlosigkeit des Bundesgesundheitsministeriums"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Bundespsychotherapeutenkammer (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Bundespsychotherapeutenkammer



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.299
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 106


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.