InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Mangel geheilt / Alle Wohnungseigentümer nahmen an Versammlung teil

ID: 2254448

(ots) - Wenn zu einer Eigentümerversammlung nicht rechtlich korrekt geladen wurde, dann stellt das einen Mangel dar und kann zur Ungültigkeit der gefassten Beschlüsse führen. Doch es gibt nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS eine mögliche Entwicklung des Geschehens, die diesen Mangel heilen kann.

(Bundesgerichtshof, Aktenzeichen V ZR 77/21)

Der Fall: Eine Wohnungseigentümerin ging gegen die Beschlüsse einer Eigentümergemeinschaft vor, weil ein unwirksam einseitig bestellter und damit nicht berechtigter Verwalter dazu eingeladen habe. In der Versammlung ging es unter anderem um den Wirtschaftsplan des Objekts und um die Zuführung zur Instandhaltungsrücklage.

Das Urteil: Der BGH räumte der Einberufung der Versammlung durch einen Nichtberechtigten nicht eine solch große Bedeutung ein, wie es in der ursprünglichen Klage behauptet worden war. Entscheidend sei es vielmehr, dass tatsächlich sämtliche Eigentümer an der Versammlung und der Abstimmung teilgenommenhätten. Dadurch werde ein eventuell vorhandener Mangel, der durch die Person des Einladenden entstanden sei, nachträglich geheilt.

Pressekontakt:

Dr. Ivonn Kappel
Referat Presse
Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen
Tel.: 030 20225-5398
Fax : 030 20225-5395
E-Mail: ivonn.kappel(at)dsgv.de


Original-Contentvon: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS), übermittelt durch news aktuell




Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 01.06.2026 - 09:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2254448
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: ots
Stadt:

Berlin



Kategorie:



Dieser Fachartikel wurde bisher 3 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Mangel geheilt / Alle Wohnungseigentümer nahmen an Versammlung teil"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.299
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 136


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.