InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

ARAG Recht schnell...

ID: 2253527

Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick


(IINews) - +++ Kulanzleistung darf an Bedingungen geknüpft sein +++

Kurz nach Ablauf der Gewährleistung ging der Kühlschrank eines Ehepaares kaputt, woraufhin der Hersteller aus Kulanz eine Gutschrift in Höhe von knapp 500 Euro für den Kauf eines neuen Geräts anbot. Voraussetzung: Das alte, defekte Gerät muss zurückgegeben werden. Beim Kauf eines neuen Kühlschranksfür rund 1.300 Euro, von denen die versprochene Gutschrift abgezogen wurde, verweigerte das Paar allerdings die Herausgabe des alten Kühlschranks. Daraufhin verlangte der Händler den gewährten Rabatt zurück und forderte die Käufer auf, den vollen Betrag für das Gerät zu bezahlen. Der Fall landete vor Gericht. Das Amtsgericht München bestätigte nach Auskunft der ARAG Experten das Vorgehen des Händlers: Die Kulanzleistung war an die Rückgabe des Altgeräts gebunden, und da Kulanz freiwillig ist, dürfen solche Bedingungen gestellt werden. Wer die Vorteileeiner Kulanzregelung in Anspruch nimmt, muss daher auch die damit verbundenen Voraussetzungen erfüllen (Az.: 172 C 24940/24).

Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie dieaktuelle Pressemitteilung.





+++ Zu hohe Zinsen können sittenwidrig sein +++

Ein Mann lieh einer Bekannten 30.000 Euro und behauptete später, es seien monatliche Zinsen von 5.000 Euro vereinbart worden. Die ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Schleswig, das darin ein sittenwidriges Geschäft sah, weil der Betrag einem extrem hohen Zinssatz von etwa 200 Prozent jährlich entsprochen hätte. Solche überhöhten Zinsen stellen Wucher dar und machten die Vereinbarung insgesamt unwirksam. Der Mann konnte daher keine entsprechenden Zinsen verlangen. Eine nachträgliche Reduzierung auf ein zulässiges Maß an Zinsen kam ebenfalls nicht in Betracht. Entscheidend war zudem, dass er die problematischen Umstände der Bekannten hätte erkennen müssen, insbesondere eine mögliche finanzielle Notlage der Darlehensnehmerin (Az.: 7 I 1/26).





Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie dieaktuelle Entscheidung.



+++ Jahrelang nichts getan - Anspruch verwirkt +++

Eine Grundstückseigentümerin wollte gegen eine möglicherweise zu hohe Garage auf dem Nachbargrundstück vorgehen, obwohl diese bereits seit über 50 Jahren dort gestanden hatte. Laut ARAG Experten entschied das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen jedoch, dass ein solcher Anspruch verwirkt ist, daüber Jahrzehnte hinweg kein Widerspruch eingelegt wurde und dadurch ein berechtigtes Vertrauen des Nachbarn auf den Fortbestand der Garage entstanden war. Selbst wenn die Garage ursprünglich rechtswidrig gewesen sein sollte, könne nach so langer Zeit kein Einschreiten mehr verlangt werden,da die frühere Duldung durch den Vorbesitzer des Grundstücks auch der jetzigen Eigentümerin zugerechnet wird (Az.: 1 LA 47/25).

Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie dieaktuelle Entscheidung.



Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen oder hören?

Dann schauen Sie imARAG newsroomvorbei.


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 18 Ländern - inklusive den USA und Kanada - nimmt die ARAGüber ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 6.500 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen vonüber 3,2 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf
Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Vorsitzender)
Dr. Matthias Maslaton
Wolfgang Mathmann
Dr. Shiva Meyer
Hanno Petersen
Dr. Joerg Schwarze

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995



PresseKontakt / Agentur:

Klaarkiming Kommunikation
Claudia Wenski
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
cw(at)klaarkiming-kommunikation.de
+49 4349 - 22 80 26
www.ARAG.de



drucken  als PDF  an Freund senden  
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 27.05.2026 - 09:45 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2253527
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Jennifer Kallweit
Stadt:

Düsseldorf


Telefon: +49 211 963-3115

Kategorie:

Politik & Gesellschaft



Dieser Fachartikel wurde bisher 4 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"ARAG Recht schnell..."
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Urlaub geplant: Welches Ausweisdokument muss mit? ...

Die Urlaubszeit hat begonnen. Was im Reisegepäck auf keinen Fall fehlen darf, sind Personalausweis oder Reisepass. Doch was gilt, wenn eines dieser wichtigen Dokumente abgelaufen ist? Für welche Länder benötigt man überhaupt einen Reisepass? Und ...

Urlaub geplant: Welches Ausweisdokument muss mit? ...

Welche Dokumente brauche ich wirklich für meine Reise?Innerhalb der Europäischen Union sowie in Ländern wie der Schweiz, Norwegen oder Island genügt für touristische Aufenthalte in der Regel ein gültiger Personalausweis. Die ARAG Experten weise ...

Tag der Nachbarschaft: Was im Garten erlaubt ist ...

Im Garten endet die Gestaltungsfreiheit dort, wo Gesetze greifen. Was erlaubt ist, wird also nicht nur vom persönlichen Geschmack bestimmt, sondern auch von Bauordnungen, Verkehrssicherungspflichten und Verjährungsfristen. Anlässlich des Tages der ...

Alle Meldungen von ARAG SE



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.298
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 238


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.