45 Jahre Künstlersozialkasse: Soziale Sicherheit für Künstler:innen weiter stärken

(ots) - Die Künstlersozialkasse wird 45 Jahre alt. Der Deutsche Bundestag beschloss das Künstlersozialversicherungsgesetz am 26. Mai 1981. Seit ihrer Einführung sichert sie selbstständige Künstler:innen und Publizist:innen in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung ab. Für die SPD-Bundestagsfraktion steht fest: Dieses bewährte Modell trägt und wir entwickeln es weiter, damit es zu den Arbeitsrealitäten von heute passt.
Martin Rabanus, kultur- und medienpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion:
"Die Künstlersozialkasse (KSK) zeigt seit 45 Jahren, dass wir soziale Sicherheit auch für Solo-Selbstständige gut organisieren können. Künstler:innen arbeiten oft projektbezogen, ihre Einkommen schwanken stark. Gerade dann brauchen sie einen verlässlichen Schutz. Genau das leistet die KSK.
Wir wollen die soziale Absicherung von Künstler:innen und Kreativen gezielt stärken und sie besser auf ihre Arbeits- und Lebensbedingungen abstimmen. Das haben wir im Koalitionsvertrag vereinbart. Daran arbeiten wir jetzt konkret. Wir wollen Zugangsbarrieren abbauen, Verfahren vereinfachen und die Regelungen an neue Formen der künstlerischen Arbeit anpassen. Auch digitale Plattformen und neue Vertriebswege müssen fair in das System einbezogen werden.
Für die SPD-Fraktion gehört dazu auch, Einkommensschwankungen besser aufzufangen und die Abgabegerechtigkeit zu sichern. Alle, die künstlerische Leistungen verwerten, müssen ihren Beitrag leisten. Nur so bleibt das System stabil und gerecht. Kunst und Kultur halten unsere Gesellschaft zusammen. Wer kreativ arbeitet, verdient nicht nur Anerkennung, sondern auch gute soziale Bedingungen. Dafür setzen wir uns ein."
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Datum: 26.05.2026 - 10:29 Uhr
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