Klageerfolg der Deutschen Umwelthilfe: Verwaltungsgericht Schleswig erklärt pfandfreien Grenzhandel mit Getränkedosen für rechtswidrig

(ots) -
-"Bordershops"in deutsch-dänischer Grenzregion verkaufen jährlich 650 Millionen Dosen illegal ohne Pfand an skandinavische Kundinnen und Kunden und verstoßen damit gegen das Verpackungsgesetz
- Gericht stellt klar: Ausnahme von der Pfandpflicht gilt nur für den unmittelbaren Export von Einweg-Getränkeverpackungen, jedoch nicht für unterzeichnete Exporterklärungen dänischer Endverbraucherinnen und -verbraucher in Grenzgeschäften
- DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz:"Vollzugsbehörden in Schleswig-Holstein haben seit mehr als 20 Jahren milliardenfachen pfandfreien Dosenverkauf nicht unterbunden - Urteil ist bahnbrechend"
Das Verwaltungsgericht Schleswig hat heute einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen den Landkreis Schleswig-Flensburg stattgegeben (AZ 6 A 74/21) und den seit mehr als 20 Jahren geduldeten pfandfreien Verkauf von Getränkedosen im Grenzhandel für rechtswidrig erklärt. Das Urteil betrifft rund 650 Millionen pro Jahr in deutschen Grenzshops an Skandinavierinnen und Skandinavier verkaufte Getränkedosen, die wegen ihrer fehlenden Bepfandung das deutsch-dänische Grenzgebiet vermüllen oder im Hausmüll landen und somit nicht recycelt werden. Der Landkreis Schleswig-Flensburg muss nach Rechtskraft des Urteils den illegalen pfandfreien Verkauf pfandpflichtiger Einweg-Getränkeverpackungen unterbinden. Der Landkreis Schleswig-Flensburg hat die Möglichkeit gegen das Urteil Berufung einzulegen.
Barbara Metz, DUH-Bundesgeschäftsführerin:"Das Urteil des Verwaltungsgerichts Schleswig ist bahnbrechend, weil es eine jahrzehntelange umweltbelastende Verkaufspraxis pfandfreier Getränkedosen im Grenzhandel zu Dänemark für ordnungswidrig erklärt. Die Pfandpflicht entfällt nicht, wenn Verpackungen nach dem Verkauf mit in ein anderes Land genommen werden und gilt somit auch für im Grenzhandel zu Dänemark verkaufte Einweg-Getränkeverpackungen. Das Verpackungsgesetz sieht keine Ausnahmen vor. Die Vollzugsbehörden in Schleswig-Holstein sind seit mehr als 20 Jahren ihrer Aufgabe nicht nachgekommen, den milliardenfachen pfandfreien Dosenverkauf zu unterbinden. Zu lange wurden die Augen vor riesigen Müllmengen in der Umwelt und zig Millionen falsch im Restabfall entsorgten Getränkedosen verschlossen. Dänische Umweltschutzgruppen sammeln in der Grenzregion regelmäßig zehntausende pfandfreier Dosen aus der Umwelt."
Die DUH hatte den Landkreis Schleswig-Flensburg am 12. Januar 2021 dazu aufgefordert, gegen die andauernde Verletzung der Pfandpflicht einzuschreiten. Der Kreis reagierte allerdings nicht. Die DUH erhob daraufhin im April 2021 eine Untätigkeitsklage.
Das heutige Urteil des Verwaltungsgerichtes Schleswig stellt klar, dass die Pfandpflicht im Grenzhandel weder gegen Verfassungs- noch Europarecht verstößt. Eine Ausnahme von der Pfandpflicht gilt nur für den unmittelbaren Export von Einweg-Getränkeverpackungen. Die Regelung ist ausdrücklich nicht auf die in Grenzgeschäften unterzeichneten Erklärungen der überwiegend dänischen Endverbraucherinnen und -verbraucher übertragbar, dass sie die Getränke erst außerhalb Deutschlands konsumierten. Den Behörden ist eine Kontrolle dieser individuellen Verpflichtungserklärung, anders als im kommerziellen Export, unmöglich.
"Wichtig an dem Urteil ist auch, dass das Verwaltungsgericht Fragen des Verbandklagerechts geklärt hat. Deutschland hat seit Jahrzehnten einen entsprechenden völkerrechtlichen Vertrag, die Konvention von Aarhus, nicht ausreichend in nationales Recht umgesetzt. Nachdem der EuGH im Jahr 2022 entschieden hat, dass Umweltverbände trotzdem gegen rechtswidrige Produktgenehmigungen wie dieTypzulassung von Pkw klagen können, hat das Verwaltungsgericht dies nun auf rechtswidrige Dienstleistungen wie den illegalen pfandfreien Verkauf von Bierdosen übertragen", sagt Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in dem Verfahren vertreten hat.
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