InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

ARAG Recht schnell...

ID: 2251032

Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick


(IINews) - +++ Nachbar darf Zufahrt zur Garage verweigern +++

Wer für die Zufahrt zu seiner Garage darauf angewiesen ist, dass der Nachbar die Überfahrt über sein Grundstück duldet, sollte sich dieses Recht im Grundbuch eintragen lassen. Denn bekommt das Grundstück einen neuen Eigentümer, ist er nicht an frühere Absprachen mit dem Vorbesitzer gebunden. Die ARAG Experten verweisen auf eine entsprechende Entscheidung des Landgerichts Frankenthal, wonach auch ein Notwegerecht nicht allein deshalb besteht, weil eine Garage nicht mehr mit dem Auto erreichbar ist. Im konkreten Fall konnte ein Garagenbesitzer seine Garage daher nicht mehr fürseinen Pkw nutzen (Az.: 7 O 324/25).

Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie dieaktuelle Entscheidung.



+++ Medikamentensucht: Gericht verurteilt Apotheker zu Schmerzensgeld +++

Ein Apotheker muss einer Frau Schmerzensgeld zahlen, weil er ihrüber Jahre rezeptpflichtige, suchterzeugende Medikamente ohne Rezept verkauft hat. Das Oberlandesgericht Frankfurt sah laut ARAG Experten darin eine schwere Pflichtverletzung, durch die die Medikamentenabhängigkeit zumindest aufrechterhalten wurde. Wegen Verjährung und eines 40-prozentigenMitverschuldens der Kundin fiel das Schmerzensgeld in Höhe von 8.000 Euro geringer als beantragt aus (Az.: 8 U 131/24).

Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie dieaktuelle Entscheidung.



+++ Verspätete Airline muss auch für Bier und Wein aufkommen +++

Das Amtsgericht Köln entschied laut ARAG Experten, dass Airlines bei längeren Verspätungen oder Annullierungen Erfrischungen bereitstellen müssen. Tun sie das nicht, können Fluggäste die Kosten ersetzt verlangen - auch für Bier und Wein in angemessenem Umfang. Hochprozentiger Alkohol ist davon jedoch ausgeschlossen. Zudem verurteilte das Gericht die Airline zur Ausgleichszahlung von 250Euro pro Person, da ein IT-Ausfall, der in diesem Fall für die Abflug-Probleme gesorgt hatte, keine außergewöhnlichen Umstände darstellte (Az.: 164 C 1107/24).





Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie dieaktuelle Entscheidung.



Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen oder hören?

Dann schauen Sie imARAG newsroomvorbei.


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 18 Ländern - inklusive den USA und Kanada - nimmt die ARAGüber ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 6.100 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen vonüber 2,8 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf
Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Vorsitzender)
Dr. Matthias Maslaton
Wolfgang Mathmann
Dr. Shiva Meyer
Hanno Petersen
Dr. Joerg Schwarze

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995



PresseKontakt / Agentur:

Klaarkiming Kommunikation
Claudia Wenski
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
cw(at)klaarkiming-kommunikation.de
+49 4349 - 22 80 26
www.ARAG.de



drucken  als PDF  an Freund senden   ÖDP startet Kampagne für strengere Tierschutzvorschriften für Hunde und Katzen und sucht Verbündete
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 13.05.2026 - 11:05 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2251032
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Jennifer Kallweit
Stadt:

Düsseldorf


Telefon: +49 211 963-3115

Kategorie:

Politik & Gesellschaft



Dieser Fachartikel wurde bisher 4 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"ARAG Recht schnell..."
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Vaterschaftsrecht: Mehr Rechte für leibliche Väter ...

Am 14. Mai ist Vatertag. Die Rechtslage rund um die Vaterschaftsanfechtung hat sich in diesem Jahr verändert.Neue gesetzliche Regelungenerleichtern es leiblichen Vätern, ihre biologische Vaterschaft rechtlich überprüfen zu lassen. Die ARAG Expert ...

Alle Meldungen von ARAG SE



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.297
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 128


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.