ARAG Recht schnell...
Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

(IINews) - +++ Nachbar darf Zufahrt zur Garage verweigern +++
Wer für die Zufahrt zu seiner Garage darauf angewiesen ist, dass der Nachbar die Überfahrt über sein Grundstück duldet, sollte sich dieses Recht im Grundbuch eintragen lassen. Denn bekommt das Grundstück einen neuen Eigentümer, ist er nicht an frühere Absprachen mit dem Vorbesitzer gebunden. Die ARAG Experten verweisen auf eine entsprechende Entscheidung des Landgerichts Frankenthal, wonach auch ein Notwegerecht nicht allein deshalb besteht, weil eine Garage nicht mehr mit dem Auto erreichbar ist. Im konkreten Fall konnte ein Garagenbesitzer seine Garage daher nicht mehr fürseinen Pkw nutzen (Az.: 7 O 324/25).
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+++ Medikamentensucht: Gericht verurteilt Apotheker zu Schmerzensgeld +++
Ein Apotheker muss einer Frau Schmerzensgeld zahlen, weil er ihrüber Jahre rezeptpflichtige, suchterzeugende Medikamente ohne Rezept verkauft hat. Das Oberlandesgericht Frankfurt sah laut ARAG Experten darin eine schwere Pflichtverletzung, durch die die Medikamentenabhängigkeit zumindest aufrechterhalten wurde. Wegen Verjährung und eines 40-prozentigenMitverschuldens der Kundin fiel das Schmerzensgeld in Höhe von 8.000 Euro geringer als beantragt aus (Az.: 8 U 131/24).
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+++ Verspätete Airline muss auch für Bier und Wein aufkommen +++
Das Amtsgericht Köln entschied laut ARAG Experten, dass Airlines bei längeren Verspätungen oder Annullierungen Erfrischungen bereitstellen müssen. Tun sie das nicht, können Fluggäste die Kosten ersetzt verlangen - auch für Bier und Wein in angemessenem Umfang. Hochprozentiger Alkohol ist davon jedoch ausgeschlossen. Zudem verurteilte das Gericht die Airline zur Ausgleichszahlung von 250Euro pro Person, da ein IT-Ausfall, der in diesem Fall für die Abflug-Probleme gesorgt hatte, keine außergewöhnlichen Umstände darstellte (Az.: 164 C 1107/24).
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Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 18 Ländern - inklusive den USA und Kanada - nimmt die ARAGüber ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 6.100 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen vonüber 2,8 Milliarden Euro.
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Datum: 13.05.2026 - 11:05 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2251032
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Ansprechpartner: Jennifer Kallweit
Stadt:
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Telefon: +49 211 963-3115
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
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