Schweizer Klinikbetreiber Ameos fordert vom Salzlandkreis Millionen Euro

(ots) - Das Klinikunternehmen Ameos hat dem Salzlandkreisüberraschend eine Forderung über 5,94 Millionen Euro zustellen lassen. Der vom Amtsgericht Aschersleben erlassene Mahnbescheid wurde nach MZ-Informationen am vergangenen Sonnabend übergeben. Ein Landkreissprecher bestätigte den Eingang, bezeichnete die Forderung jedoch als haltlos.
Der Streit dreht sich um den 2012 erfolgten Verkauf der landkreiseigenen Krankenhäuser an Ameos. Die zur Ameos-Gruppe gehörende Poli SLK GmbH beruft sich auf den Kaufvertrag. In diesem ist vorgesehen, dass Verluste der Krankenhäuser aus dem Jahr 2011 die zweite Rate des Kaufpreises mindern - wörtlich spricht der Vertrag von einem"Anpassungsbetrag". Auf dieser Basis fordert das Ameos-Unternehmen nun 3,64 Millionen Euro zuzüglich Zinsen und Verfahrenskosten.
Der Landkreis weist die Forderung zurück."Der Ameos-Mahnantrag ist offensichtlich unbegründet", sagte ein Behördensprecher der MZ am Dienstag."Der Salzlandkreis wird die Rechtswidrigkeit des Mahnbescheids gerichtlich bestätigen lassen und hat Ameos aufgefordert, den Mahnantrag umgehend zurückzunehmen."
Auf MZ-Anfrage ließ Ameos am Dienstag offen, warum das Unternehmen die Summe jetzt einfordert, obwohl diese bereits bei der Festsetzung der zweiten Kaufpreisrate berücksichtigt wurde.
Pressekontakt:
Mitteldeutsche Zeitung
Hagen Eichler
Telefon: 0391 400 66 94 10
hagen.eichler(at)mz.de
Original-Contentvon: Mitteldeutsche Zeitung,übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 12.05.2026 - 18:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2250868
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: ots
Stadt:
Halle
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Dieser Fachartikel wurde bisher 3 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Schweizer Klinikbetreiber Ameos fordert vom Salzlandkreis Millionen Euro"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Mitteldeutsche Zeitung (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).




