Ausreichende Reha-Möglichkeiten für suchterkrankte Kinder und Jugendliche - trotz Schließung der Dietrich-Bonhoeffer-Klinik

(ots) - Im Rahmen einer Pressekonferenz hat die Dietrich-Bonhoeffer-Klinik am gestrigen Abend mitgeteilt, ihren Betrieb zum 30. Juni 2026 einzustellen. Die Deutsche Rentenversicherung bedauert diese Entscheidung, weist aber die Verantwortung für das Scheitern eines wirtschaftlichen Weiterbetriebs von sich und stellt klar: Die Rehabilitation von jungen Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen ist auch künftig sichergestellt.
Die Deutsche Rentenversicherung bedauert die Entscheidung der diakonischen Leinerstift-Gruppe, die Betreiber der Dietrich-Bonhoeffer-Klinik ist, den Klinikbetrieb zur Mitte des Jahres einzustellen. In den vergangenen Wochen haben zahlreiche Gespräche mit Vertretern aus Politik, von Kostenträgern und der Klinik stattgefunden, in denen über die Möglichkeiten des Weiterbetriebs der Einrichtung gesprochen wurde. Dabei haben die Kostenträger im Rahmen ihres rechtlich möglichen Handlungsspielraums unterschiedliche Angebote unterbreitet. So ist der Klinik angeboten worden, den derzeit erhöhten Vergütungssatz temporär weiter zu zahlen und sie zudem medizinisch-fachlich bei der Erarbeitung eines neuen tragfähigen und wirtschaftlichen Konzepts zu unterstützen. Dieses Angebot wurde nicht angenommen. Dem Vorwurf,die Deutschen Rentenversicherung stelle sich bei der Weiterfinanzierung der Dietrich-Bonhoeffer-Klinik quer und junge Menschen in einer besonders vulnerablen Lebensphase erhielten damit nicht die notwendige Hilfe, widerspricht die Deutsche Rentenversicherung ausdrücklich.
Trotz der Schließung der Dietrich-Bonhoeffer-Klinik stellt die Deutsche Rentenversicherung auch künftig sicher, dass alle jungen Menschen einen Reha-Platz erhalten, wenn sie ihn benötigen. Das Angebot an Reha-Plätzen hat die Nachfrage in der Vergangenheit deutlich überschritten. Es entstehen keine Versorgungslücken.
Höchster Vergütungssatz bundesweit
Die Deutsche Rentenversicherung zahlt der Dietrich-Bonhoeffer-Klinik mit 320 Euro pro Kind und Tag beziehungsweise rund 10.000 Euro im Monat den bundesweit höchsten Vergütungssatz aller vergleichbaren Einrichtungen im Bereich der medizinischen Rehabilitation für abhängigkeitserkrankte Kinder und Jugendliche - und das über die gesamte Dauer der auf bis zu 8 Monate ausgelegten Behandlung. Darin sind sämtliche personellen Bedarfe dieser Indikation - einschließlich der Besonderheiten bei sehr jungen Patientinnen und Patienten mit psychischen Begleiterkrankungen - berücksichtigt. Die Finanzierung von Rehabilitationsleistungen erfolgt auf Basis bundeseinheitlicher gesetzlicher Rahmenbedingungen, die für alle Rehabilitationseinrichtungen gleichermaßen gelten. Die von der Dietrich-Bonhoeffer-Klinik geforderten zusätzlichen 200 Euro pro Kind und Tag entsprechen einer Erhöhung des Vergütungssatzes um mehr als 60 Prozent beziehungsweise um rund 6.000 Euro im Monat. Hierfür hat die Deutsche Rentenversicherung keinerlei rechtliche Grundlage. Sie ist an Recht und Gesetz gebunden und hat dabei auch die Interessen der Beitragszahlenden zu berücksichtigen.
Deutsche Rentenversicherung nicht für Wirtschaftlichkeit der Klinik verantwortlich
Zudem ist die Deutsche Rentenversicherung nicht Betreiberin der Dietrich-Bonhoeffer-Klinik und damit nicht verantwortlich für die wirtschaftliche Führung der Einrichtung. Sie ist mit ihren Rehabilitationsleistungen neben Krankenkassen und Einrichtungen der Jugendhilfe lediglich einer der Kostenträger. Die Vergütung ist nur ein Faktor von Wirtschaftlichkeit neben der Auslastung, dem Personalschlüssel und weiteren Aspekten. Die Schließung der Klinik, die die Deutsche Rentenversicherung sehr bedauert, liegt allein in der Verantwortung der Betreiber. Das Ende der Klinik dürfte im Wesentlichen auf eine deutlich zu geringe Auslastung zurückzuführen sein, mit der sie nicht wirtschaftlich betrieben werden konnte. Dieses strukturelle Problem kann und darf nicht zulasten der Beitragszahlenden gehen.
Bundesweites Netz an Kliniken sichert Versorgung mit Rehabilitation
Bundesweit verfügt die Rentenversicherung über 450 Reha-Plätze, die für die medizinische Rehabilitation von Kindern, Jugendlichen sowie jungen Erwachsenen mit Abhängigkeitserkrankungen zur Verfügung stehen. Schon heute ist es so, dass die Rehabilitation im Einzelfall auch in Einrichtungen fürjunge Erwachsene und Erwachsene mit Abhängigkeitserkrankungen erfolgen kann. Diese haben vergleichbare medizinische Behandlungskonzepte, die auf die Bedürfnisse dieser besonders vulnerablen Personengruppe abgestimmt sind. Solchen Einzelfällen geht eine umfassende Prüfung voraus. Entscheidend dabei ist die spezifische Bedarfslage der Kinder und Jugendlichen, bezogen auf die medizinische Diagnose, den individuellen Entwicklungsstand, die konkreten Lebensumstände und das soziale Umfeld. Neben dem Alter und vorhandenen Nebendiagnosen sind auch das Behandlungskonzept der Reha-Einrichtung und die Entfernung zum Wohnort wichtige Parameter, die in die Einzelfallprüfung einbezogen werden. Die Deutsche Rentenversicherung stellt auch weiterhin die nötige Versorgung, über ein breites Netz von Kliniken überall in Deutschland sicher, um all jenen Kindern und Jugendlichen, die Bedarf haben, in ihren rehabilitativen Einrichtungen einen Weg für ein gelingendes weiteres Leben ohne Abhängigkeit aufzuzeigen.
Versorgung erfolgt durch mehrere Träger
Die Deutsche Rentenversicherung ist für die medizinische Rehabilitation von Kindern und Jugendlichen mit Abhängigkeitserkrankungen nur einer von verschiedenen Trägern. Weitere Träger sind beispielsweise Krankenkassen und Einrichtungen der Jugendhilfe, bei denen ebenfalls weitere Behandlungskapazitäten zur Verfügung stehen. Gemeinsam stellen sie eine umfassende Gesamtversorgung abhängigkeitserkrankter Kinder und Jugendlicher in Deutschland sicher.
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Datum: 12.05.2026 - 10:37 Uhr
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