Vaterschaftsrecht: Mehr Rechte für leibliche Väter
Am 14. Mai ist Vatertag. Die Rechtslage rund um die Vaterschaftsanfechtung hat sich in diesem Jahr verändert. Neue gesetzliche Regelungen erleichtern es leiblichen Vätern, ihre biologische Vaterschaft rechtlichüberprüfen zu lassen. Die ARAG Experten erklären, was sich geändert hat, wann eine Anfechtung möglich ist und welche Vorteile die neuen Bestimmungen für Väter bringen.

(IINews) - Mehr Möglichkeiten für biologische Väter
Bislang war es für leibliche Väter häufig schwierig, ihre biologische Vaterschaft rechtlich feststellen zu lassen, wenn bereits ein anderer Mann rechtlich als Vater galt. In solchen Fällen standen dem biologischen Vater laut ARAG Experten oft nur begrenzte rechtliche Schritte offen, selbst wenn eine biologische Vaterschaft wahrscheinlich war. Das Bundesverfassungsgericht hielt die bisherige Regelung für verfassungswidrig und hatte dem Gesetzgeber deshalb in seinem Urteil vom 9. April 2024 (Az.: 1 BvR 2017/21) aufgegeben, eine Neuregelung vorzunehmen. Die neue Rechtslage erweitert nun die Möglichkeiten zur Vaterschaftsanfechtung. Biologische Väter können unter bestimmten Voraussetzungen leichter gerichtlich klären lassen, ob sie tatsächlich der leibliche Vater eines Kindes sind.
Wann kann eine Vaterschaft angefochten werden?
Eine Vaterschaftsanfechtung kommt grundsätzlich dann infrage, wenn Zweifel bestehen, ob der rechtliche Vater tatsächlich der biologische Vater ist.
Anfechtungsberechtigt sind neben dem rechtlichen Vater und der Mutter auch der Mann, der behauptet, der biologische Vater des Kindes zu sein.
Entscheidend ist dabei laut ARAG Experten in der Regel ein genetisches Abstammungsgutachten. Bestätigt ein DNA-Test die biologische Vaterschaft, kann das Familiengericht die bestehende rechtliche Vaterschaft aufheben und neu feststellen. Für leibliche Väter eröffnet dies die Möglichkeit, ihre familiäre Beziehung auch rechtlich anerkennen zu lassen.
Übrigens: Die Kosten eines Vaterschaftsfeststellungsverfahrens können zwischen dem im Verfahren ermittelten biologischen Vater und der Mutter hälftig geteilt werden (Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Az.: 6 W 155/24).
Mehr Rechtssicherheit für Väter?
Nach Auskunft der ARAG Experten schafft die Reform vor allem mehr Rechtssicherheit für Männer, die vermuten, der leibliche Vater eines Kindes zu sein. Bisher konnten solche Verfahren oft daran scheitern, dass zwischen dem Kind und dem rechtlichen Vater bereits eine stabile soziale Beziehung bestand. Diese sogenannte sozial-familiäre Bindung hatte häufig Vorrang. Die neuen Regelungen sollen nun stärker berücksichtigen, dass auch biologische Väter ein berechtigtes Interesse daran haben können, ihre Vaterschaft feststellen zu lassen. Gerichte müssen künftig genauer abwägen, welche Interessen im Einzelfall überwiegen: Die bestehende soziale Familie oder das Interesse an der biologischen Abstammung.
Vorteile für Väter und Kinder
Die Reform bringt nicht nur für Väter Vorteile, sondern auch für Kinder. Eine rechtlich geklärte Abstammung schafft Transparenz und kann langfristig zur Stabilität familiärer Beziehungen beitragen. Zudem können sich aus der rechtlichen Vaterschaft laut ARAG Experten wichtige Ansprüche ergeben, etwa beimUmgangsrecht oder bei Unterhaltsfragen. Für Männer, die vermuten, Vater eines Kindes zu sein, bedeutet die neue Rechtslage vor allem mehr Handlungsspielraum. Sie erhalten bessere Chancen, ihre Rolle rechtlich klären zu lassen und Verantwortung zu übernehmen.
Gerichtliche Klärung bleibt entscheidend
Doch die ARAG Experten weisen darauf hin, dass auch nach der Reform die Vaterschaftsanfechtung ein gerichtliches Verfahren bleibt. Ob eine bestehende Vaterschaft aufgehoben wird, entscheidet stets das Familiengericht im Einzelfall. Dabei werden sowohl genetische Gutachten als auch das Kindeswohl berücksichtigt.
An wen können sich Betroffene wenden?
Männer, die vermuten, der biologische Vater eines Kindes zu sein, können ihre Vaterschaft nicht eigenständig feststellen lassen, sondern müssen den rechtlichen Weg über das Familiengericht gehen. Zuständig ist laut ARAG Experten das Familiengericht beim örtlichen Amtsgericht, indessen Bezirk das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Dort kann der Mann eine sogenannte Vaterschaftsanfechtungsklage einreichen. In der Regel geschieht dies über eine anwaltliche Vertretung, da es sich um ein gerichtliches Verfahren handelt.
Vor einer Klage kann es sinnvoll sein, sich zunächst beim Jugendamt beraten zu lassen. Dort erhalten Betroffene Informationen zum Ablauf des Verfahrens, zu möglichen Fristen und zu den rechtlichen Voraussetzungen.
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Datum: 11.05.2026 - 09:21 Uhr
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