Bündnis ProTransplant zur Widerspruchsregelung / Ein Plädoyer für das Leben

(ots) - Das Bündnis ProTransplant begrüßt den fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf zur Einführung einer Widerspruchsregelung in Deutschland. Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, die Zahl von Organ- und Gewebespenden deutlich zu erhöhen. Um dieses für die betroffenen Patienten existenziellwichtige Ziel zu erreichen, ist die Widerspruchsregelung unverzichtbar. Sie ist der entscheidende Meilenstein auf dem Weg hin zu einer Kultur der Organspende - damit die jährlich 1.000 vermeidbaren Todesfälle auf den Wartelisten und Wartezeiten von 10 Jahren auf eine Nierenspende bald der Vergangenheit angehören.
"Das Gesetz kommt allen Menschen in Deutschland zugute, da es jeden von heute auf morgen völlig unerwartet und unverschuldet treffen kann. Die wenigsten rechnen damit, wie die Wartepatient*innen aus eigenem Erleben wissen. Zudem stärkt die Widerspruchsregelung das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen. Darüber hinaus entlastet sie die Angehörigen, die beim plötzlichen Tod eines geliebten Menschen mit der Frage nach einer möglichen Organspende häufig überfordert sind", so Zazie Knepper, Sprecherin von Bündnis ProTransplant.
Entwurf wurde gründlich überarbeitet
Basierend auf den langjährigen guten Erfahrungen anderer Länder zeigt der Entwurf, dass ein solches Gesetz auch in Deutschland verantwortungsvoll ausgestaltet werden kann. Der Entwurf wurde gründlich überarbeitet und viele der im Rahmen der gesellschaftlichen und politischen Diskussion aufgeworfenen Bedenken umfassend berücksichtigt. Dies betrifft vor allem die besonderen Bedürfnisse vulnerabler Gruppen. Fakt ist, dass aus keinem unserer Nachbarländer, in denen die Widerspruchsregelung zum Teil seit Jahrzehnten gilt, Fälle bekannt geworden sind, in denen das Gesetz irgendjemandem geschadet hat. Im Gegenteil: In all diesen Ländern werden deutlich mehr Organe transplantiert als in Deutschland und damit mehr Menschenleben gerettet.
Solidarisches Prinzip gesetzlich verankert
"Verstorbene kann man nicht wieder lebendig machen, aber lebende Menschen vor einem frühen Tod bewahren. Wir danken der fraktionsübergreifenden Gruppe, dass sie das Leid und die Not der Wartepatient*innen in den Mittelpunkt gerückt hat. Besonderer Respekt gilt auch jenen Bundestagabgeordneten, die ursprünglich gegen die Widerspruchsregelung gestimmt und ihre Position inzwischen geändert haben", bekräftigt Franziska Bleis, Vorstandsvorsitzende von transplantiert e.V.
Eine große Mehrheit der Bevölkerung befürwortet Organspende und in eigener Not würden nahezu alle Menschen ein gespendetes Organ gerne annehmen. Die Widerspruchregelung ist geeignet, dieses solidarische Bekenntnis einzulösen. Was sich nicht ändert: Niemand wird zur Organspende gezwungen. Und wer sich dagegen entscheidet, muss dies nicht begründen. Auch wer"Nein"sagt, hat in eigener Not die gleichen Chancen auf eine Organtransplantation wie alle anderen.
Entscheidender Hebel, um Stagnation zuüberwinden
Notwendig ist die erneuteÄnderung des Transplantationsgesetzes, weil alle bisherigen politischen Maßnahmen, einschließlich der 2019 und 2020 beschlossenen Gesetze, nicht zu einer Erhöhung der Organspende-Zahlen geführt haben: weder die Stärkung der Transplantationsbeauftragten noch die verbesserte Vergütung, die Einführung eines Online-Registers oder eine verstärkte Aufklärung. Die Möglichkeit der Dokumentation bei Ausweisstellen wurde gar nicht erst umgesetzt, da die Kommunen sie als nicht praktikabel zurückwiesen. Die Bundesregierung selbst stellte im Januar 2026 fest:"Trotz der umfangreichen gesetzlichen und untergesetzlichen Maßnahmen der Vergangenheit ist eine Trendwende bei den Organspendenzahlen bislang nicht eingetreten."
Was in allen Gesetzen bisher fehlte: die Widerspruchsregelung!
Mittlerweile ist Deutschland das einzige Land im Eurotransplant-Verbund ohne Widerspruchsregelung und trotz hervorragender medizinischer Transplantationszentren das traurige Schlusslicht bei den Organspende Zahlen.
Deutschland gilt in vielen Bereichen bei echten Reformen als zu zögerlich. Dies gilt auch für das Transplantationsgesetz."Über 30 Jahre Debatte sind genug. Es gibt keine neuen Argumente mehr und auch keine neuen Erkenntnisse. Wir wünschen uns von Herzen, dass dieses unrühmliche Kapitel der deutschen Gesundheitspolitik nun endlich beendet wird. Eine weitergeführte Legitimation der Nicht-Entscheidung bei derOrganspende kann und darf nicht weiter unterstützt werden. Hier muss Politik handeln", so Franziska Bleis.
Was muss sich nochändern?
Auf einer Baustelle, dieüber Jahrzehnte nur halbherzig betreut wird, akkumulieren sich die Probleme. Wer das Dach ausbessert, ohne zuvor das Fundament zu gießen, kann kein stabiles Gebäude errichten. Die Widerspruchsregelung legt diese Basis. Dies allein reicht aber nicht aus."Nach wie vor gibt es eklatante Defizite bei der Erkennung möglicher Organspender*innen in den Krankenhäusern. Wir appellieren daher erneut an die Kliniken, ihrer gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen und in jedem Einzelfall zu prüfen, ob eine Organspende möglich und gewünscht ist. Zusätzlich sollten die Strukturen und Prozesse in den Krankenhäusern analog zum spanischen Modell optimiert werden: Dort sind die Transplantationsbeauftragten Angestellte der staatlichen Transplantationsbehörde und nicht des Krankenhauses", betont Zazie Knepper.
Das Bündnis ProTransplant ist ein Zusammenschluss von 30 Patient*innenverbänden, Selbsthilfegruppen und Unterstützerinnen und Unterstützern im Bereich Transplantation und Organspende. Unser Ziel ist eine Verbesserung der Gesetzgebung zu Organspende und Organtransplantation in Deutschland. Wirnehmen der Politik das jahrzehntelange folgenlose Vertrösten auf Besserung in der Zukunft nicht mehr ab. Wir fordern, von unseren Nachbarländern zu lernen, damit die Wartezeiten deutlich kürzer werden und das Leid und Sterben auf der Warteliste aufhört.
Pressekontakt:
Zazie Knepper
Mobil: 0172 607 89 95
zazie.knepper(at)pro-transplant.de
www.pro-transplant.de
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Datum: 07.05.2026 - 11:45 Uhr
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