LNG-Terminal in Mukran: Deutsche Umwelthilfe legt Widerspruch gegenÄnderungsgenehmigung ein

(ots) -
- DUH kritisiertÄnderungsgenehmigung als rechtswidrig: Umweltverträglichkeitsprüfung für Betrieb des LNG-Terminals in Mukran fehlt
- Genehmigung umgeht grundlegende Umweltprüfung und ermöglicht Betrieb ohne geplante Landstromversorgung bis 2043
- DUH legt Widerspruch gegenÄnderungsgenehmigung ein und fordert Umweltverträglichkeitsprüfung zu Klima- und Umweltwirkungen
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat Widerspruch gegen die durch das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern (StALU VP) erteilte Änderungsgenehmigung für den Betrieb des LNG-Terminals in Mukran eingelegt. Die Genehmigung sieht den Betrieb bis Ende 2043 ohne die ursprünglich vorgesehene Landstromversorgung vor. Nach Auffassung der DUH weist die Änderungsgenehmigung erhebliche Mängel auf und ist rechtswidrig. Die DUH kritisiert insbesondere die unterlassene Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), mit der Auswirkungen auf Umwelt, Klima und Bevölkerung geprüft werden müssen.
Der nun mit Bordgeneratoren vorgesehene Betrieb bis 2043 birgt nach Auffassung der DUH Umwelt- und Sicherheitsrisiken durch denüber Jahrzehnte laufenden Einsatz von Dieselmotoren und Heizkesseln an Bord. Statt mit einer Kraft-Wärme-Kopplungsanlage (KWK) plant die Betreiberfirma Deutsche Regas Strom und Wärme für die LNG-Anlage über zusätzliche Anlagen auf den Schiffen zu erzeugen. Die DUH fordert das StALUVP auf, eine umfassende rechtliche und fachliche Überprüfung der Änderungsgenehmigung vorzunehmen und eine vollständige UVP nachzuholen. Andernfalls wird die DUH weitere rechtliche Schritte prüfen.
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH:"Mit derÄnderungsgenehmigung ohne umfassende Umweltprüfung umgeht das StALU grundlegende Umweltstandards und ignoriert Auswirkungen auf Umwelt und Klima. Das ist ein hochproblematischer Vorgang, denn der Landstromanschluss war aus gutem Grund in der ursprünglichen Genehmigung vorgesehen. Eine so fundamentale Änderung wie der nun bis 2043 geplante langfristige Betrieb mit Generatoren darf nicht einfach ohne Prüfung der Umweltfolgen durchgewunken werden. Die Genehmigung des LNG-Terminals ohne diese Prüfung widerspricht geltendem Recht und untergräbt das Vertrauen in rechtsstaatlicheVerfahren. Wir fordern vom Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, diese Änderungsgenehmigung umgehend zurückzuziehen."
Hintergrund:
Die Deutsche Regas erhielt im April 2024 eine Genehmigung für den Betrieb von LNG-Terminalschiffen im Hafen Mukran. Diese Genehmigung wurde auf Grundlage des LNG-Beschleunigungsgesetzes (LNGG) ohne eine UVP erteilt. Dazu gehörte insbesondere der Bau und Betrieb einer KWK-Anlage mit Landstromanschluss, die für den Regasifizierungsprozess erforderliche Wärme und den notwendigen Strom bereitstellen sollte.
Mit der im April 2026 erteiltenÄnderungsgenehmigung soll es der Deutschen Regas nun ermöglicht werden, den Betrieb der Terminalschiffe auch langfristig ohne KWK-Anlage fortzuführen und stattdessen Bordgeneratoren einzusetzen. Nach Auffassung der DUH greift die im LNGG vorgesehene Verfahrensbeschleunigung für diese Änderungsgenehmigung jedoch nicht mehr, denn der Großteil der entsprechenden gesetzlichen Regelungen ist bereits im Juni 2025 außer Kraft getreten. Vor diesem Hintergrund wäre für die Änderungsgenehmigung die Durchführung einer UVP erforderlich gewesen.
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Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
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Datum: 30.04.2026 - 06:00 Uhr
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