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Kabinettsbeschluss zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz / Reinhardt: Das ist eine finanzpolitische Mogelpackung

ID: 2248070

(ots) - Berlin - Zu dem heutigen Kabinettsbeschluss des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes erklärt Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt:

"Offenbar hat sich der Bundesfinanzminister bei den Beratungen des Kabinettsentwurfs für das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz gegen jede politische Vernunft durchgesetzt. Die Erhöhung der Beitragspauschale des Bundes für die Gesundheitskosten der Bürgergeldbeziehenden ist nur scheinbar eine Entlastung, denn gleichzeitig wird der Bundeszuschuss an den Gesundheitsfondsum Milliardenbeträge gekürzt. Im Ergebnis zieht sich der Bundesfinanzminister damit weiter aus seiner Verantwortung für ein stabil aufgestelltes Gesundheitswesen zurück.

Zwar erhöht der Bund die Beitragspauschale für die Beziehenden von Bürgergeld schrittweise bis zum Jahr 2031. Gleichzeitig wird aber der Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds bereits ab dem nächsten Jahr um jährlich zwei Milliarden Euro gesenkt. Für das kommende Jahr bedeutet das ein Minus von 1,75 Milliarden Euro. Insgesamt wird mit der völlig unzureichenden Erhöhung der Beitragspauschale bis zum Jahr 2031 gerade einmal die mit der Reform geplante Kürzung des Bundeszuschusses aufgefangen.

De facto bedeutet das: Versicherte, Patientinnen und Patienten sowie letztlich auch die Beschäftigten im Gesundheitswesen werden zur Konsolidierung des Bundeshaushaltes herangezogen. Das ist weder seriös noch solide noch solidarisch! Es trägt in keiner Weise zur Stabilisierung der GKV Finanzen bei. Hier muss dringend nachgebessert werden.

Wenn die Politik die Finanzierungsprobleme der gesetzlichen Krankenversicherung ernsthaft lösen will, braucht es keine Verschiebebahnhöfe, sondern eine verlässliche und dynamisierte Bundesbeteiligung sowie die vollständige Übernahme der Gesundheitskosten für Bürgergeldbeziehende. Alles andere ist eine finanzpolitische Mogelpackung.

Nicht zuletzt ist die angemessene Beteiligung des Bundes Teilöffentlicher Daseinsvorsorge. Der Staat muss seiner Verantwortung für eine verlässliche Gesundheitsversorgung gerecht werden und sowohl Patientinnen und Patienten vor finanzieller Überforderung schützen als auch die Beschäftigten in der Versorgung vor anhaltender Überlastung bewahren. Beides stärkt den gesellschaftlichen Zusammenhalt und ist zentral für den sozialen Frieden in unserem Land.





Ein richtiger Schritt ist die im Entwurf angekündigte Abgabe auf zuckergesüßte Getränke, die in einem separaten Gesetz eingeführt werden soll und deren Mehreinnahmen dem Gesundheitswesen und der Prävention zugutekommen sollen. Erfahrungen aus dem Ausland zeigen, dass eine solche Abgabe den Zuckergehalt in Getränken deutlichsenken und damit zur Prävention von Volkskrankheiten beitragen kann.

Zu den weiteren Regelungsinhalten, insbesondere mit Blick auf die Patientenversorgung, ist festzuhalten, dass eine ausschließliche Orientierung der Ausgabenentwicklung an der Grundlohnrate zu kurz greift. So notwendig eine Stabilisierung der GKV-Finanzen ist, darf ein solidarisches Gesundheitssystem seine Leistungen nicht primär an fiskalischen Vorgaben ausrichten, sondern muss sich am medizinisch notwendigen Versorgungsbedarf der Bevölkerung orientieren.

Im weiteren parlamentarischen Verfahren besteht daher erheblicher Nachbesserungsbedarf, um negative Auswirkungen auf die Versorgung abzuwenden."

Pressekontakt:

Bundesärztekammer
Dezernat Politik und Kommunikation
Herbert-Lewin-Platz 1
10623 Berlin
Tel.: (030) 4004 56 700
Fax: (030) 4004 56 707
E-Mail: presse(at)baek.de


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Datum: 29.04.2026 - 14:44 Uhr
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Kategorie:

Gesundheit & Medizin



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