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Gasförderung vor Borkum noch zu stoppen: Deutsche Umwelthilfe setzt auf offenes Verfahren in den Niederlanden

ID: 2246154

(ots) -
- Gericht hat Klage der DUH gegen deutsche bergrechtliche Genehmigung der Gasbohrungen vor Borkum abgewiesen
- Weiteres Verfahren gegen die niederländische Bohrgenehmigung vor dem Raad van State ist jedoch noch offen
- Die DUH fordert von Bundesregierung Meeresschutzgesetz, dasÖl- und Gasbohrungen in Meeresschutzgebieten effektiv untersagt

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) setzt ihr rechtliches Vorgehen gegen die Gasbohrungen vor Borkum fort, nachdem das Oberverwaltungsgericht Lüneburg ihre Klage gegen die deutsche bergrechtliche Genehmigung abgewiesen hat. Die Genehmigung ist für das niederländische Gasbohrprojekt des Unternehmen One-Dyas notwendig, da sich das Gasfeld bis unter deutsches Territorium erstreckt.

Die Klage der DUH gegen die niederländische Bohrgenehmigung war dort in der ersten Instanz erfolgreich. Die DUH setzt nun auf die Bestätigung in zweiter Instanz durch das höchste niederländische Gericht, dem Raad van State. Die Entscheidung in diesem Verfahren erwartet die DUH noch in diesem Jahr.

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH:"Die heutige Entscheidung bestätigt, dass wir dringend ein lückenloses Gesetz zum Verbot von Öl- und Gasbohrungen in und unter Meeresschutzgebieten brauchen. Bis dahin werden wir unsere Klagen gegen die Gasbohrungen vor Borkum in den Niederlanden fortführen. Denn schädliche Einwirkungen aus den Niederlanden können wortwörtlich nach Deutschland und in unsere Naturschutzgebiete herüberschwappen - auf Kosten einzigartiger Ökosysteme und Arten. In den Niederlanden wird das 15-fache der erlaubten Menge an hochtoxischem Quecksilber eingeleitet. Außerdem werden Schallemissionen verursacht, die die deutschen Grenzwerte für den Schutz von Schweinswalen überschreiten. Wir fordern die Bundesregierung auf, den Entwurf für ein effektives Meeresschutzgesetz unverzüglich nachzubessern und Bohrungen von nahegelegenen Plattformen in und unter Schutzgebieten umgehend auszuschließen."





In der mündlichen Verhandlung hat die DUH ausführlich dargestellt, dass die Bohrungen auf niederländischem Hoheitsgebiet etwa durch Schadstoffeinträge zu einer erheblichen Beeinträchtigung auch auf deutscher Seite der Grenze führen würden, die bei der Genehmigung durch das niedersächsische Landesamt für Bergbau und Energie (LBEG) jedoch nicht geprüft wurden.

Bernd Meyerer, Sprecher der Bürgerinitiative Saubere Luft Ostfriesland:"Wir sind entsetzt, dass der Schutz der Meeresnatur bei der heutigen Verhandlung offensichtlich keine entscheidende Rolle gespielt hat. Wichtige Fakten wie die Existenz von wertvollen Steinriffen auch auf deutscher Seite der Grenze, die für alle bei Durchsicht der Unterlagen erkennbar waren und durch zahlreiche Studien belegt sind, werden von One-Dyas weiterhin ignoriert und vom Gericht nicht anerkannt."

Pressekontakt:

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer DUH
0160 90354509, mueller-kraenner(at)duh.de

Bernd Meyerer, Sprecher der Bürgerinitiative Saubere Luft Ostfriesland e.V.
0151 59166553, bernd(at)meyerer.net

DUH-Newsroom:
030 2400867-20, presse(at)duh.de

www.duh.de


Original-Contentvon: Deutsche Umwelthilfe e.V.,übermittelt durch news aktuell


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Datum: 21.04.2026 - 16:32 Uhr
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