Existenz der Luftrettung in Deutschland gefährdet

(ots) -
- Die deutschen Luftrettungsorganisationen warnen vor den gravierenden Folgen des Referentenentwurfs zur GKV-Beitragsstabilisierung
- Gemeinsame Presseerklärung von ADAC Luftrettung, DRF Luftrettung und Johanniter Luftrettung
- Negative Auswirkungen für Rettungsdienst und das Leben von Millionen Menschen
Die gemeinnützigen Rettungsdienstorganisationen ADAC Luftrettung, DRF Luftrettung und Johanniter Luftrettung warnen in einer gemeinsamen Presseerklärung vor schwerwiegenden Folgen für die notfallmedizinische Versorgung von Millionen von Menschen. Hintergrund ist der jetzt vorliegende Referentenentwurfzum Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sollten die geplanten Sparmaßnahmen des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) in der aktuellen Form verabschiedet werden, werde der Luftrettung in Deutschland schrittweise die finanzielle Grundlage entzogenund die schnelle Hilfe aus der Luft in ihrer Existenz bedroht, schlagen die drei Rettungsdienstorganisationen besorgt Alarm.
Die Luftrettungsorganisationen bemängeln insbesondere die im Entwurf vorgesehene Orientierung an der Grundlohnrate. Diese bildet zwar die Lohnentwicklung der Gesamtwirtschaft ab, spiegelt jedoch nicht die tatsächlichen Kosten einer hochregulierten, sicherheitskritischen und permanent vorzuhaltenden Infrastruktur wie der Luftrettung wider: Der sichere Betrieb von Luftfahrzeugen setzt eine Vielzahl hochqualifizierter Fachkräfte voraus. Insbesondere Pilotinnen und Piloten sowie medizinisches Personal wie Notfallsanitäterinnen, Notfallsanitäter, Notärztinnen und Notärzte erfüllen höchstqualitative Anforderungen und müssen über jahrelange Erfahrung verfügen. Wettbewerbsfähige Vergütungen sind daher unabdingbar, um die personelle Sicherstellung der Luftrettung zu gewährleisten.
ADAC Luftrettung, DRF Luftrettung und Johanniter Luftrettung sind sich einig: Die Grundlohnrate ist zwar eine elementare Stütze der Beitragsstabilität, doch werden die besonderen Bedarfe der Luftrettung im Referentenentwurf nicht ausreichend berücksichtigt. Luftrettung ist eine unverzichtbare Säule im Rettungswesen, Kalkulationen und Verträge in diesem elementaren Bereich der Notfallrettung sind langfristig angelegt. Hubschrauber unterliegen einer Abschreibungszeit von rund 20 Jahren. Eine Deckelung an unbestimmte Grundlohnraten untergräbt die Finanzierungskontinuität und gefährdet die wirtschaftliche Planungssicherheit.
Besonders kritisch in diesem Zusammenhang bewerten die drei Organisationen die geplante zusätzliche einprozentige Absenkung der Kostensteigerungsmöglichkeit unterhalb der Grundlohnrate für die Jahre 2027 bis 2029. Bereits die Begrenzung auf die Grundlohnrate reiche nicht aus, um eine auskömmliche Finanzierung sicherzustellen - eine weitere Minderung mache eine wirtschaftlicheSicherung der Luftrettung unmöglich.
Die geplanten Einsparungen im Bereich Luftrettung stehen in keinem Verhältnis zum immensen Schaden, der für die notfallmedizinische Versorgung entsteht, erklärten die Organisationen. In der Realität entscheide eine gut funktionierende Luftrettung zwischen Überleben und Nicht-Überleben. Sie leiste zudem einen wichtigen volkswirtschaftlichen Beitrag: Schnelle Versorgungszeiten in der Präklinik führen zu verminderten Folgekosten und oft zu einer schnelleren Wiedereingliederung in das Arbeitsleben.
Die vorgesehenen Regelungen stehen für die Organisationen zudem in einem eklatanten Widerspruch zu den Zielen der geplanten Reform der Notfallversorgung: Eine leistungsfähige und flächendeckende Luftrettung als wichtige Säule der Notfallversorgung lasse sich unter diesen Finanzierungsbedingungen nicht mehr sicherstellen. Umso gravierender, da gleichzeitig die bereits stattfindenden und noch zu erwartenden Veränderungen der Kliniklandschaft den Bedarf an so genannten Sekundärtransporten von Klinik zu Klinik erhöhen werden - die oft mit Intensivtransporthubschraubern durchgeführt werden.
ADAC Luftrettung, DRF Luftrettung und Johanniter Luftrettung fordern daher dringend eine Anpassung des Referentenentwurfs. Die besondere Rolle und die spezifischen Anforderungen der Notfallrettung aus der Luft müssten im Gesetz berücksichtigt werden, um die Versorgung der Bevölkerung auch künftig sicherstellen zu können. Daher müsse zwingend ein Ausnahmetatbestand für die geplanten Neuregelungen des § 71 SGB V und des § 133 SGB V geschaffen werden, damit auch zukünftige nichtvorhersehbare und nicht beeinflussbare Kostensteigerungen, wie beispielsweise die aktuell steigenden Kraftstoffpreise durch internationale Krisen, in der Luftrettung ausgeglichen werden können.
Die zivile Luftrettung in Deutschland wirdüberwiegend durch gemeinnützige Organisationen getragen. Dies unterscheidet die Luftrettung von vielen anderen Versorgungsbereichen im Gesundheitswesen. Im vergangenen Jahr wurden die drei Luftrettungsorganisationen zu insgesamt rund 90.000 Notfalleinsätzen alarmiert.
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