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WvD-Stellungnahme zu den Empfehlungen der FinanzKommission Gesundheit für den Bereich der Hilfsmittelversorgung

ID: 2244771

(ots) - FinanzKommission ordnet Hilfsmittelversorgung differenziert ein - kurzfristige Fiskallogik darf Strukturreformen nicht ausbremsen

Wir versorgen Deutschland (WvD) bewertet die Empfehlungen der FinanzKommission Gesundheit zur Hilfsmittelversorgung insgesamt differenziert.

Positiv ist, dass der Bericht die Hilfsmittelversorgung nicht als pauschalen Hauptkostentreiber behandelt, sondern als einen differenziert zu betrachtenden Leistungsbereich mit zahlreichen Hilfsmittelgruppen, unterschiedlichen Versorgungsanlässen und individuellen Patientenbedürfnissen beschreibt. Richtig ist auch, dass die Kommission auf der Einnahmeseite finanzpolitische Fehlstellungen adressiert, insbesondere bei den Bürgergeld-Beiträgen, beim Bundeszuschuss und bei versicherungsfremden Leistungen.

Kritisch ist jedoch die politische Reihenfolge der vorgeschlagenen Maßnahmen zu bewerten. Der erste Bericht soll ausdrücklich kurzfristig wirksame Maßnahmen bereits ab 2027 liefern. Ein zweiter Bericht mit mittel- und langfristigen Strukturreformen ist erst bis Ende 2026 vorgesehen. Zugleich beschreibt der Bericht selbst, dass zentrale Strukturreformen - darunter digitale Transformation, Ambulantisierung und bessere Koordination der Patientenwege - bislang noch nicht in vollem Maße wirksam geworden sind. Daraus folgt: Kurzfristige Konsolidierung darf nicht so umgesetzt werden, dass genau jene Reformen gebremst werden, die für langfristige Effizienz und Versorgungsqualität entscheidend sind.

Für die Hilfsmittelversorgung gilt: Sie ist kein beliebig standardisierbarer Sachleistungsbereich. Sie ist Teil einer qualitätsgesicherten Versorgung, in der Medizinprodukte, Fachleistung, individuelle Anpassung und Nachsorge zusammenwirken. Qualität entsteht hier nicht allein über das eingesetzte Medizinprodukt, sondern im Zusammenspiel von Indikation, Auswahl, Anpassung, Beratung, Einweisung, Nachsorge und Versorgungserfolg im Alltag.

Die Wiedereinführung von Ausschreibungen ordnet die Kommission für Hilfsmittel der Kategorie B zu und betont, dass Maßnahmen bezogen auf den jeweiligen Versorgungsbereich abgewogen werden müssen. Festbeträge hält sie nur dort für vertretbar, wo Hilfsmittelgruppen gut standardisiert sind, undnur geringer Beratungs- oder Anpassungsbedarf besteht.





Zugleich zeigt der Bericht, dass die eigentlichen Effizienzreserven nicht primär in der Kürzung notwendiger Versorgungsleistungen liegen, sondern in besseren Daten, praxistauglicher Digitalisierung und effizienteren Prozessen. Die Kommission fordert selbst repräsentative Kostenerhebungen, beschreibt digitale Effizienzpotenziale und kritisiert historisch überkommene Prüfwege, die unter heutigen digitalen Bedingungen nicht mehr zeitgemäß sind.

Aus Sicht von WvD muss daraus jetzt eine verbindliche Umsetzungsagenda der digitalen Transformation folgen: weniger Medienbrüche, weniger Doppelprozesse, mehr digitale Prozesssicherheit und schnellere Überführung erprobter Lösungen in die Regelversorgung. Die Konzepte liegen bereits vor.

Die detaillierte Stellungnahme finden sie hier.

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an:

Kirsten Abel
Generalsekretärin
Mobil: +49 (0)171 5 60 81 25
E-Mail: abel(at)wirversorgendeutschland.de

Dr. Henning Schweer
Generalsekretär
Mobil: +49 (0)175 / 8 56 39 54
E-Mail: schweer(at)wirversorgendeutschland.de


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