Mack: Bundesmittel müssen ungekürzt bei den Kommunen ankommen

(ots) - Länder müssen auch Grundlagen schaffen, um Neuverschuldung der Kommunen zu verhindern
Die Bundesregierung hat am heutigen Mittwoch den Gesetzentwurf zur Entlastung von Ländern und Kommunen beschlossen. Dazu erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Klaus Mack:
"Wir begrüßen, dass der Bundesfinanzminister einen Gesetzentwurf zur Beteiligung des Bundes am Abbau kommunaler Kassenkredite vorlegt. Die Zielrichtung des Gesetzes ist nicht die notwendige allgemeine Verbesserung der kommunalen Finanzlage. Hierzu gibt es andere Ansätze, zu denen ebenfalls bereits die Verfahren gestartet sind.
Mit dem Gesetzentwurf ist unsere klare Erwartung an die Länder verbunden, dass die jetzt vom Bund bereitgestellten Mittel in Höhe von 250 Mio. Euro jährlich für die Altschuldenhilfe in den beteiligten Ländern ungekürzt und vollumfänglich bei den Kommunen ankommen. Diese Bundesmittel sind kein Beitrag zur Sanierung von Landeshaushalten, sondern sollen dazu beitragen, die Perspektive der verschuldeten Kommunen zu verbessern. Wenn die Geberländer und die ostdeutschen Bundesländer aufgrund der ebenfalls vorgesehenen Entlastung nunmehr Freiräume zur Unterstützung ihrer Kommunen finden, kann dies ebenfalls einen Beitrag zur Verbesserung der kommunalen Finanzlage leisten.
Die Kommunen sind Teil der Länder. Diese sind für eine aufgabenangemessene und auskömmliche Finanzierung der Kommunen verantwortlich und müssen jetzt liefern: Sowohl bei der finanziellen Unterstützung der Kommunen als auch hinsichtlich der Frage, wie eine Neuverschuldung der Kommunen künftig verhindert werdenkann. Mit den Regelungen zum kommunalen Finanzausgleich halten die Länder die passenden Schlüssel für zukunftsfähige Kommunen in Händen. Über den Zukunftspakt von Bund, Ländern und Kommunen ist der Bund bei der Frage, wie eine weitere Verschuldung der Kommunen verhindert werdenkann, mit im Boot."
Hintergrund:
Mit dem Gesetzentwurf zur Entlastung von Ländern und Kommunen sollen die Vereinbarungen des Koalitionsvertrags zur Beteiligung des Bundes an einer Lösung der kommunalen Altschuldenproblematik umgesetzt werden.
- Von 2026 bis 2029 unterstützt der Bund finanzschwache Flächenländer mit insgesamt 250 Millionen Euro jährlich bei ihren Maßnahmen zur Entlastung ihrer von übermäßigen Kassenkrediten betroffenen Kommunen.
- Der von den ostdeutschen Ländern zu tragende Anteil an den Erstattungen für die Aufwendungen der Rentenversicherung aus den Zusatzversorgungssystemen der ehemaligen DDR wird in den Jahren von 2026 bis 2029 von 50 Prozent auf 40 Prozent reduziert. Der Anteil des Bundes steigt entsprechend von 50 Prozent auf 60 Prozent.Entlastungswirkung: 350 Millionen Euro pro Jahr.
- Finanzstarke Länder werden in den Jahren von 2026 bis 2029 durch eine Kürzung ihrer jeweiligen Umsatzsteuerabschläge im Finanzkraftausgleich um insgesamt 400 Millionen Euro jährlich entlastet. Die Verteilung der Entlastung auf die finanzstarken Länder erfolgt entsprechend ihrer Anteile am Gesamtvolumen der Umsatzsteuerabschläge.
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Datum: 15.04.2026 - 12:02 Uhr
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