Millionen Tiere ausgeschlossen: Massive Kritik an Gesetzesentwurf zur Videoüberwachung in Schlachthöfen

(ots) - Tierrechtsorganisation Animal Equality legt BMLEH Stellungnahme vor und fordert strengere Kontrollen in allen Schlachthöfen
Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) plant die verpflichtende Videoüberwachung in deutschen Schlachthöfen. Doch der Gesetzentwurf geht aus Sicht der international tätigen Tierrechtsorganisation Animal Equality nicht weit genug: Millionen Tiere würden jährlich weiterhin ohne verpflichtende Aufzeichnungen in kleineren Schlachthöfen getötet. In einer an das BMLEH eingereichten Stellungnahme fordert Animal Equality umfassende Nachbesserungen.
Animal Equality begrüßt, dass das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat die verpflichtende Videoüberwachung in Schlachthöfen aufgreift. Bereits bei der in 2024 geplanten Reform des Tierschutzgesetzes - die durch das frühzeitige Aus der Ampel-Regierung gescheitert war - hatten die Tierschutzaktivist*innen mit einer umfassenden Stellungnahme unter anderem eine solche Verpflichtung gefordert."Doch der aktuelle Entwurf der Regierung ist unzureichend und schafft einen tierschutzrechtlichen Blindfleck", kritisiert Vanessa Raith, Direktorin von Animal Equality Deutschland. Beispielsweise sollen kleinere Schlachtbetriebe von der Verpflichtung ausgenommen werden."Das Staatsziel Tierschutz und die Vorgaben des Tierschutzgesetzes gelten unabhängig von der Betriebsgröße", sagt Raith."Es ist nicht ersichtlich, dass tierschutzwidrige Verstöße ausschließlich ein Problem großer Schlachthöfe wären."
Die Tierschutzorganisation fordert in einer Stellungnahme an das Landwirtschaftsministerium:
- lückenlose Überwachung aller Betriebe
- regelmäßige Kontrollen der Aufnahmen (unter Einbeziehung von künstlicher Intelligenz)
- längere Speicherfristen der Videoaufnahmen
- Einbindung von Tierschutzverbänden
"Die Bundesregierung gesteht mit diesem Gesetzentwurf ein, dass massive Probleme in Schlachthöfen vorherrschen und die derzeitigen Kontrollen nicht ausreichen. Doch statt diese Missstände umfassend anzugehen, schafft sie neue Lücken. Millionen Tiere bleiben ungeschützt, Speicherfristen sind zu kurz, Auswertungsstandards fehlen. Das ist kein wirksamer Tierschutz - das ist ein Alibi-Gesetz."
Vanessa Raith, Direktorin von Animal Equality Deutschland
Millionen Tiere ohneÜberwachung
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass nur Schlachthöfe, die laut EU-Recht einen Tierschutzbeauftragten benennen müssen (ab 1.000 Großvieheinheiten oder 150.000 Stück Geflügel/Kaninchen pro Jahr), zur Videoüberwachung verpflichtet werden. Das bedeutet im Umkehrschluss: Etwa drei Millionen fühlende Lebewesen pro Jahr bleiben weiterhin ohne wirksame Videoüberwachung."Um das mal in Relation zu setzen: Das sind fast so viele Tiere, wie Berlin Einwohner*innen hat", unterstreicht Raith.
Animal Equality fordert daher eine verpflichtende Videoüberwachung in allen Schlachtstätten in Deutschland, in denen Tiere gewerblich getötet werden - unabhängig von der Betriebsgröße.
Aufzeichnung ohne Auswertung? Verbindliche Standards fehlen
Ein weiterer Kritikpunkt: Der Entwurf sieht lediglich eine"stichprobenartige und anlassbezogene"Auswertung vor."Eine Videoüberwachung ohne verbindliche Auswertungsstandards ist nicht mehr als Symbolpolitik", so Raith. Animal Equality fordert daher gesetzlich festgelegte Mindeststandards für eine verbindliche Auswertung. Besonders tierschutzrelevante Bereiche sollten risikobasiert priorisiert werden. Bei konkreten Hinweisen oder Beschwerden müsse eine vollständige Auswertung verpflichtend sein.
KI-Unterstützung soll helfen, Fehlbetäubungen aufzudecken
Angesichts der erheblichen Datenmengen sieht Animal Equality die Einbeziehung KI-gestützter Systeme zur Vorselektion und Mustererkennung als sinnvolle Ergänzung an. Gleichzeitig dürfe Künstliche Intelligenz die menschliche Bewertung nicht ersetzen. Aber:"KI kann insbesondere bei hochstandardisierten Abläufen Auffälligkeiten erkennen - etwa ungewöhnliche Bewegungen von Tieren, die betäubt sein müssten", erklärt Raith.
Fehlbetäubungen sind ein gravierendes und sehr leidvolles Problem. Nach Angaben der Bundesregierung sind je nach Betäubungsart vier bis über neun Prozent der Rinder sowie 3,3 bis 12,5 Prozent der Schweine beim Schlachtprozess nicht ausreichend betäubt - im schlimmsten Fall also jedes achte Schwein. Bei Geflügel gehen Tierschutzorganisationen von jährlich rund 28 Millionen Tieren aus, die bei Bewusstsein getötet werden.
Einbeziehung von Tierschutzverbänden
Zusätzlich schlägt Animal Equality vor, anerkannten Tierschutzverbänden ein gesetzlich geregeltes Einsichtsrecht in die aufgezeichneten Videodaten einzuräumen. Dieses sollte auf fachlich qualifizierte Personen beschränkt sein, ausschließlich zweckgebunden erfolgen und einem strikten Veröffentlichungsverbot unterliegen. Von Verbänden festgestellte Auffälligkeiten müssten von der zuständigen Behörde innerhalb einer vorgeschriebenen Frist überprüft und dokumentiert werden.
"Angesichts der begrenzten personellen Ressourcen der Kontrollorgane würde die Einbeziehung fachkundiger Tierschutzverbände die Wirksamkeit der geplanten Maßnahmen maßgeblich unterstützen", so Raith.
Speicherfrist von 30 Tagen zu kurz
Auch die vorgesehene Speicherfrist von nur 30 Tagen kritisiert Animal Equality als zu kurz. Hinweise auf Missstände entstünden häufig erst zeitverzögert - etwa durch interne Hinweise, spätere Kontrollen oder Anzeigen Dritter."Zum Vergleich: In anderen sensiblen Bereichen wie Finanztransaktionen gelten gesetzliche Aufbewahrungsfristen von bis zu zehn Jahren. Es erscheint kaum nachvollziehbar, warum mögliche Straftaten gegen Tiere deutlich schlechter dokumentiert werden sollen als wirtschaftliche Vorgänge", so Raith.
Animal Equality fordert eine Speicherfrist von mindestens zwölf Monaten. Bei laufenden Ermittlungen oder konkreten Hinweisen auf Verstöße müsse eine verlängerte Speicherung von bis zu drei Jahren möglich sein.
Strukturelle Probleme der Tierhaltung bleiben
"Dass solche Kontrollinstrumenteüberhaupt notwendig sind, verdeutlicht zugleich die strukturellen Probleme der industriellen Tierhaltung und Schlachtung", betont Raith."Langfristig erfordert wirksamer Tierschutz politische Schritte zur Reduktion und zum Abbau der Tierhaltung sowie zur konsequenten Förderung pflanzlicher Ernährungssysteme."
Positiv wertet Animal Equality jedoch, dass das BMLEH mit dem Gesetzentwurf anerkennt, dass bestehende Kontrollmechanismen in Schlachthöfen nicht ausreichen. Die wiederholte Aufdeckung gravierender Tierschutzverstöße in den vergangenen Jahren habe gezeigt, dass der Schlachtprozess ein besonders sensibler Bereich ist.
Hintergrund: Der Gesetzentwurf und seine Kernregelungen
Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) hat im März 2026 den Referentenentwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes zur Verbändebeteiligung vorgelegt. Der Entwurf sieht eine verpflichtende Videoüberwachung tierschutzrelevanter Bereiche in Schlachtbetrieben vor - allerdings nur für größere Anlagen ab 1.000 Großvieheinheiten bzw. 150.000 Stück Geflügel oder Kaninchen pro Jahr. Die Aufzeichnungen sollen 30 Tage gespeichert und stichprobenartig sowie anlassbezogen von den Behörden ausgewertet werden. Nach Auswertung der eingereichten Stellungnahmen wird das Ministerium den Entwurf überarbeiten und als Regierungsentwurf in das Kabinett einbringen. Es folgt das parlamentarische Verfahren mit mehreren Lesungen im Bundestag sowie der Befassung des Bundesrats. Ein Inkrafttreten wird frühestens für 2027 erwartet. Bestandsbetriebe hätten dann ein weiteres Jahr Zeit für die technische Umsetzung.
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Referentenentwurf des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat:"Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes"(https://www.bmleh.de/SharedDocs/Downloads/DE/Glaeserne-Gesetze/Referentenentwuerfe/21-WP/5-aend-tierschutzgesetz.pdf?__blob=publicationFile&v=3)
Stellungnahme von Animal Equality zur geplanten (und gescheiterten) Tierschutzreform 2024 (https://animalequality.de/neuigkeiten/2024/03/23/unsere-stellungnahme-zur-tierschutzgesetzesnovelle/)
Quellen:
Kleine Anfrage an den Bundestag"Tierschutz bei der Tötung von Schlachttieren"- Daten zu Fehlbetäubungen (https://dserver.bundestag.de/btd/17/100/1710021.pdf)
Über Animal Equality
Animal Equality wurde 2006 von Sharon Núñez, Javier Moreno und Jose Valle in Spanien gegründet und ist heute eine der weltweit effektivsten Tierschutzorganisationen. Gemeinsam mit Gesellschaft, Politik und Unternehmen arbeiten wir in acht Ländern auf vier Kontinenten für eine Welt, in der alle Tiere respektiert und vor Ausbeutung geschützt werden. Zudem unterstützt Animal Equality mit der Plattform Love Veg (https://loveveg.de/) zahlreiche Menschen bei ihrer Ernährungsumstellung und bietet unter anderem kostenfreie pflanzliche Kochbücher an. Animal Equality setzt sich durch Aufklärungsarbeit, Unternehmenskampagnen und die Veröffentlichung von Undercover-Recherchen dafür ein, die Grausamkeit gegenüber landwirtschaftlich genutzten Tieren zu beenden. Ebenso strebt Animal Equality Fortschritte für Tiere auf rechtlicher Ebene an.
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