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Frühzeitig schützen: Warum UV-Schutz im Frühjahr beginnt

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(ots) - Frühzeitig schützen: Warum UV-Schutz im Frühjahr beginnt

Die Belastung durch die ultraviolette Strahlung der Sonne (UV-Strahlung) beginnt oft früher als viele denken: Bereits im Frühjahr kann sie gesundheitliche Risiken bergen. Neue Schulungsmaterialien, ein Workshop UV-Schutz und die Sonnenschutzpakete der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) unterstützen Unternehmen dabei, ihre Beschäftigten im Freien wirksam zu schützen.

Bereits im März steigt mit zunehmendem Sonnenstand die Belastung durch ultraviolette Strahlung. Deshalb sollten Sonnenschutzmaßnahmen bereits im Frühjahr beginnen - und nicht erst dann, wenn die Sonne im Sommer besonders intensiv scheint. Schutzmaßnahmen sollten sich am UV-Index orientieren. Er gibtan, wie stark die UV-Strahlung im Laufe des Tages ist und ab wann Schutz erforderlich wird. Die aktuellen Werte finden sich im Wetterbericht und in jeder gängigen Wetter-App auf dem Smartphone.

Bereits ab einem UV-Index von 3 müssen Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Das legt nun die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A5.1"Arbeitsplätze in nicht allseits umschlossenen Arbeitsstätten und Arbeitsplätzen im Freien"seit August 2025 (https://www.baua.de/DE/Angebote/Regelwerk/ASR/ASR-A5-1) fest. Die neue technische Regel bietet eine wichtige Orientierung: Wer sie einhält, kann davon ausgehen, die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung zu erfüllen.

Schutz ist wichtig

UV-Strahlung gilt als Hauptursache für verschiedene Hautschäden. Besonders relevant ist dabei der sogenannte Weiße Hautkrebs, der durch langfristige Einwirkung von UV-Strahlung verursacht werden kann."Gerade Beschäftigte, die viel im Freien arbeiten, sind einem erhöhten Risiko ausgesetzt. Präventive Maßnahmen und regelmäßige Unterweisungen sind deshalb ein wichtiger Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes", erklärt Hans-Jürgen Wellnhofer, kommissarischer Leiter der Hauptabteilung Prävention der BG BAU.





Unterstützung für Betriebe: Neue Schulungsmaterialien - Workshop

Um Unternehmen bei der Präventionsarbeit zu unterstützen, stellt die BG BAU ab sofort neue Schulungsmaterialien sowie einen umfangreichen Workshop zum Thema UV-Schutz online zur Verfügung. (https://www.bgbau.de/themen/sicherheit-und-gesundheit/uv-strahlung-hitze/workshop) Mit diesen Materialien können Betriebe ihre Beschäftigten für den richtigen Schutz vor UV-Strahlung sensibilisieren und gezielt unterweisen.

Die Unterlagen können über die Webseite heruntergeladen, ausgedruckt und direkt in Schulungen oder Unterweisungen eingesetzt werden. Sie bieten praxisnahe Informationen, anschauliche Grafiken und konkrete Handlungsempfehlungen für den Arbeitsalltag im Freien.

Schutzmaßnahmen nach dem TOP-Prinzip

Wirksamer UV-Schutz im Betrieb orientiert sich am TOP-Prinzip. Hierfür sind die Arbeitgeber verantwortlich. Sie können verschiedene Maßnahmen ergreifen, um ihre Beschäftigten vor UV-Strahlung zu schützen. Gemäß dem TOP-Prinzip gilt die Reihenfolge: zuerst technische, dann organisatorische und schließlich persönliche Schutzmaßnahmen.

Technische Maßnahmen sind zum Beispiel Sonnensegel oder Wetterschutzzelte. Als organisatorische Maßnahmen sollte geprüft werden, ob sich Arbeiten im Freien vermeiden lassen, besonders zwischen 10 und 16 Uhr, wenn die UV-Strahlung am stärksten ist. Arbeitszeiten könnten früh am Morgen beginnen oder Aufgaben ins Gebäude verlegt werden. Persönliche Maßnahmen sind schließlich Schutz durch lange Kleidung, eine Kopfbedeckung mit Nacken-, Ohren- und Stirnschutz, Sonnenbrille und wasserfeste UV-Schutzcreme (mindestens Lichtschutzfaktor 30, besser 50).

Unternehmen können bei der Umsetzung entsprechender Maßnahmen auch von den Arbeitsschutzprämien der BG BAU (https://www.bgbau.de/service/angebote/arbeitsschutzpraemien/suche/suche-id/9e5b661c8308924064e594c2caf87cf6/filter-ausblenden/ja) profitieren, die Investitionen in Prävention gezielt unterstützen.

Frühzeitig Handeln -Sonnenschutzpakete bestellen

"Viele Menschen unterschätzen die UV-Strahlung im Frühjahr. Auch wenn die Temperaturen noch moderat sind, kann die UV-Belastung bereits hoch sein", erklärt Hans-Jürgen Wellnhofer. Und weiter:"Gerade für Beschäftigte, die im Freien arbeiten, ist es wichtig, frühzeitig Schutzmaßnahmen zu ergreifen und diese konsequent umzusetzen. Prävention beginnt nicht erst im Hochsommer, sondern sobald der UV-Index bei 3 oder höher liegt."

Zusätzlich können Unternehmen, die Mitgliedsbetriebe der BG BAU sind, ab dem 6. April für ihre Beschäftigten kostenlose Sonnenschutzpakete der BG BAU bestellen (https://www.bgbau.de/sonnenschutz-paket). Diese enthalten eine doppelwandige Trinkflasche aus Edelstahl, Sonnenschutzcreme (LSF 50), eine UV-Index-Check-Karte und einen Flyer mit gebündelten Informationen zum Schutz vor UV-Strahlung und Hitze.

Weitere Informationen


- Themenseite der BG BAU zum Schutz vor UV-Strahlung: www.bgbau.de/uv-schutz
- Informationsmaterial der BG BAU zum Thema Schutz vor UV-Strahlung der Sonne (https://www.bgbau.de/service/angebote/medien-center-suche/suche/suche-id/1768447ed06f63d095f8e0421272532d)
- Hilfe bei der Gefährdungsbeurteilung (https://bgbauaktuell.bgbau.de/bg-bau-aktuell-22022/artikel-22022/gefaehrdungsbeurteilung) und der Unterweisung (https://bgbauaktuell.bgbau.de/bg-bau-aktuell-42022/teil-3-unterweisung) von Beschäftigten

Über die BG BAU

Die BG BAU ist eine der großen Berufsgenossenschaften in Deutschland. Als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für die Bauwirtschaft und für baunahe Dienstleistungen betreut die BG BAU mehr als drei Millionen Versicherte, rund 604.000 gewerbsmäßige Unternehmen und ca. 56.000 private Bauvorhaben. Im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags fördert die BG BAU Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden. Kommt es dennoch zu Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, bietet die BG BAU umfassende medizinische Betreuung und Rehabilitationmit allen geeigneten Mitteln. Zudem sorgt sie für die Wiedereingliederung der Betroffenen in das berufliche und soziale Leben und leistet finanzielle Entschädigung. Weitere Informationen unter www.bgbau.de.

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Das Pressebild kann von Ihnen für redaktionelle Zwecke einmalig und im Zusammenhang mit der Berichterstattung über die BG BAU verwendet werden. Bitte beachten Sie, dass das Bild ausschließlich in der von der BG BAU gelieferten Form verwendet werden darf und eine Veränderung sowie eine urheberrechtliche Bearbeitung nicht gestattet sind. Die Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte ist ausgeschlossen. Sehen Sie hierzu auch die Hinweise zu Logo- und Bildanfragen (https://www.bgbau.de/die-bg-bau/presse/hinweise-zu-pressebildern-und-bg-bau-signet) der BG BAU.

Pressekontakt:

Birte Hagedorn, E-Mail: presse(at)bgbau.de, Telefon: 030 85781-681
Katrin Lemcke-Kamrath, E-Mail: presse(at)bgbau.de, Telefon: 030 85781-461

BG BAU - Pressestelle, Bundesallee 210, 10719 Berlin
E-Mail: presse(at)bgbau.de


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Datum: 01.04.2026 - 09:00 Uhr
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