Statement Dr. Ralf Langejürgen, Vorstand BKK Landesverband Bayern zu den Vorschlägen der Finanzkommission Gesundheit / Grundsatz der einnahmenorientierten Ausgabenpolitik ist elementar

(ots) - Die Finanzkommission Gesundheit hat gestern ein umfassendes Reformpaket mit insgesamt 66 Reformempfehlungen präsentiert. Im Mittelpunkt steht die Forderung nach einer konsequenten Rückbesinnung auf den Grundsatz einer einnahmenorientierten Ausgabenpolitik. Dazu Dr. Ralf Langejürgen, Vorstand des BKK Landesverbandes Bayern:"Die GKV war in den vergangenen Jahren fast durchwegs gezwungen mehr auszugeben, als eingenommen wurde. Die reale Lücke zwischen Einnahmen und Ausgaben stieg von Jahr zu Jahr. Deshalb begrüßen wir mit Nachdruck die Reformempfehlung der Finanzkommission Gesundheit, den Fokus wieder konsequent auf eine Gesundheitspolitik zu legen, die sich an den realen Einnahmen der GKV orientiert!"
Die Ausgabendynamik in der Gesetzlichen Krankenversicherungüberschreitet seit Jahren in nahezu allen Versorgungsbereichen regelmäßig die Steigerungsrate der beitragspflichtigen Einnahmen. So auch im vergangenen Jahr: Während die Einnahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bedingt durch die Lohn- und Gehaltsentwicklung im Jahre 2025 um 4,41 Prozent stiegen, legten die Ausgaben insgesamt um 7,9 Prozent in nahezu allen Leistungsbereichen deutlich stärker zu. So gab es in der Krankenhausversorgung einen Anstieg um 9,59 Prozent, für ärztliche Behandlungen ein Plus von 7,62 Prozent und im Arzneimittelbereich einen Anstieg von 5,87 Prozent, der auf einer fast zehnprozentigen Steigerungsrate des Vorjahres aufbaute.
Weil die Ausgaben der GKV seit Jahren stärker als die Einnahmen steigen, wird die finanzielle Lage in der GKV von Jahr zu Jahr angespannter. Im Jahr 2025 standen Ausgaben in Höhe von 353 Milliarden Euro Beitragseinnahmen vor allem aus Löhnen und Gehältern von lediglich 335 Milliarden Euro gegenüber, von denen allein 54 Milliarden Euro über steigende Zusatzbeiträge finanziert werden mussten.
Langejürgen:"Das im Grundsatz rechtlich bindende Gebot der Beitragssatzstabilität im Sozialgesetzbuch wurde über Jahre hinweg vernachlässigt. Überproportionale Steigerungen bei den Ausgaben in nahezu allen Leistungsbereichen mussten regelmäßig über Zusatzbeiträge finanziert werden. Deshalb müssen wir den für die Funktionsfähigkeit der gesetzlichen Krankenversicherung zentralen § 71 im SGB V endlich wieder scharf schalten!"
Langejürgen:"Die Finanzkommission Gesundheit hat den Maßstab der einnahmeorientierten Ausgabenpolitik zu Recht zum Leitgedanken ihrer Reformvorschläge gemacht. Nun ist es an der Politik, ihre Umsetzungsschritte konsequent daran auszurichten und endlich dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit wieder seinen zentralen Stellenwert zurückzugeben."
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Datum: 31.03.2026 - 12:39 Uhr
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