Probatorische Sitzungen während der Krankenhausbehandlung auch in psychotherapeutischer Praxis möglich / BPtK begrüßt Anpassung der Psychotherapie-Richtlinie

(ots) - "Der jüngste Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses ist ein wichtiger Baustein, um für Patient*innen mit psychischen Erkrankungen eine nahtlose ambulante Weiterbehandlung nach einem stationären Aufenthalt zu erleichtern", sagt Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK)."Bei den ersten Wochen nach Entlassung aus dem Krankenhaus handelt es sich um eine besonders vulnerable Phase, in der es zu Symptomverschlechterungen, Rückfällen und gar Rehospitalisierungen kommen kann. Eine unmittelbare ambulante psychotherapeutische oder psychiatrische Weiterbehandlung kann dieses Risiko erheblich mindern. Die Durchführung probatorischer Sitzungen noch während des Krankenhausaufenthaltes erlaubt einen bruchlosen Übergang von der stationären in die ambulante Versorgung."
Probatorische Sitzungen können künftig bereits während einer Krankenhausbehandlung auch in der psychotherapeutischen Praxis durchgeführt werden. Diese Änderung der Psychotherapie-Richtlinie hat der Gemeinsame Bundesausschuss in seiner Sitzung am 19. März 2026 beschlossen.
Bislang war die Durchführung probatorischer Sitzungen während einer Krankenhausbehandlung regelhaft nur in den Räumlichkeiten des Krankenhauses zulässig. Eine Ausnahme davon bildeten lediglich die schwer psychisch erkrankten Patient*innen, die im Rahmen der ambulanten Komplexbehandlung nach der KSVPsych-Richtlinie versorgt werden. Bei ihnen war die Durchführung probatorischer Sitzungen auch in der vertragspsychotherapeutischen Praxis zulässig. Aufgrund der räumlichen Distanz psychotherapeutischer Praxen zum behandelnden Krankenhaus ist die Durchführung probatorischer Sitzungen in den Räumlichkeiten des Krankenhauses für viele Psychotherapeut*innen im Praxisalltag oft nur begrenzt umsetzbar. Die Durchführung von probatorischen Sitzungen ist jedoch nach einer Änderung der Psychotherapie-Vereinbarung auch per Videobehandlung möglich und dadurch für Patient*innen wie für die niedergelassenen Psychotherapeut*innen während der Krankenhausbehandlung leichter umzusetzen.
Darüber hinaus hat der Gemeinsame Bundesausschuss Anpassungen der Psychotherapie-Richtlinie beschlossen, die eine Digitalisierung des bisher papiergebundenen Anzeige-, Antrags- und Gutachterverfahrens ermöglichen sollen. Die Prozesse sollen auf diese Weise effizienter werden, indem direkte Kommunikationsmöglichkeiten zwischen den Beteiligten geschaffen werden und Verzögerungen durch den postalischen Versand entfallen. Eine entsprechende Forderung hatte die BPtK auch im Kontext der geplanten Entbürokratisierung im Gesundheitswesen formuliert. Der Beschluss eröffnet den Partner*innen des Bundesmantelvertrags nun die Möglichkeit, die erforderlichen Schritte für eine Digitalisierung dieser Prozesse voranzutreiben.
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Datum: 24.03.2026 - 10:07 Uhr
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