Knapp 4,0 Millionen Erwerbstätige leisten Nachtarbeit / Anteil der Erwerbstätigen mit Nachtarbeit 2024 bei Männern (11,7 %) fast doppelt so hoch wie bei Frauen (6,5 %)

(ots) - Für Nachtarbeitende bedeutet die Umstellung auf Sommerzeit eine Stunde weniger Arbeit. Knapp 4,0 Millionen Erwerbstätige in Deutschland haben im Jahr 2024 Nachtarbeit geleistet. Damit arbeiteten 9,3 % der 42,6 Millionen Erwerbstätigen zumindest gelegentlich zwischen 23 Uhr und 6 Uhr. Das teilt das Statistische Bundesamt (Destatis) zur Zeitumstellung in der Nacht von Samstag auf Sonntag (29. März 2026) nach Ergebnissen des Mikrozensus 2024 mit. Demnach war der Anteil der nachts arbeitenden Erwerbstätigen unter Männern (11,7 %) fast doppelt so hoch wie bei Frauen (6,5 %). Zudemist Nachtarbeit bei Erwerbstätigen im jungen Alter (bis 34 Jahre: 10,6 %) und im mittleren Alter (35 bis 54 Jahre: 9,6 %) verbreiteter als bei denjenigen ab 55 Jahren (7,4 %).
Nachtarbeit in Branchen wie Verkehr, Produktion oder Gesundheit besonders verbreitet
Wie viele Erwerbstätige nachts arbeiten, hängt stark von der Branche ab. Am weitesten verbreitet war Nachtarbeit 2024 mit einem Anteil von 42,6 % der Erwerbstätigen in der Luftfahrt. Dahinter folgten Wach- und Sicherheitsdienste sowie Detekteien (40,2 %) und die Metallerzeugung und -bearbeitung (31,1 %). Weitere große Branchen mit überdurchschnittlich vielen Erwerbstätigen in Nachtarbeit waren etwa die Lagerei und sonstigen Verkehrsdienstleistungen (18,6 %), das Gesundheitswesen (17,6 %) sowie die Gastronomie (13,9 %).
Bei vorbereitenden Baustellenarbeiten, der Bauinstallation und dem sonstigen Ausbaugewerbe arbeiteten mit einem Anteil von 1,8 % die wenigsten Erwerbstätigen nachts - gefolgt von IT-Dienstleistungen (3,6 %) sowie Erziehung und Unterricht (3,8 %).
Methodische Hinweise:
Die Angaben zur Nachtarbeit stammen aus dem Mikrozensus und werden in einer Unterstichprobe erhoben.
Nachtarbeit liegt vor, wenn die Erwerbstätigkeit in einem Zeitraum von 4 Wochen (Berichtswoche und 3 Wochen davor) ständig (= an jedem Arbeitstag), regelmäßig (= an mindestens der Hälfte der Arbeitstage) oder gelegentlich (= an weniger als der Hälfte der Arbeitstage) zwischen 23 Uhr und 6 Uhr ausgeübt wird.
Die Branchenangaben beziehen sich auf die Wirtschaftsabteilungen nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ08).
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Datum: 24.03.2026 - 08:00 Uhr
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