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Keine Abtrennung der Gäubahn vom Stuttgarter Hauptbahnhof: Deutsche Umwelthilfe zieht für Erhalt der Bahnmagistrale vor das Bundesverwaltungsgericht

ID: 2238818

(ots) -
- Deutsche Bahn hat heute vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim eine formale Erklärung abgegeben, die ursprünglich für März 2027 geplante Kappung der Gäubahn vom Stuttgarter Hauptbahnhof auf unbestimmte Zeit, mindestens aber bis 2028 zu verschieben
- Abweisendes Urteil des VGH macht den Weg frei für einen Antrag auf Zulassung der Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig
- Verzögerung der Inbetriebnahme von Stuttgart 21 bis zum Jahr 2030: DUH-Bundesgeschäftsführer Resch fordert von Landespolitikern Özdemir und Hagel Einhaltung der Wahlversprechen, dass die Gäubahn nicht abgetrennt wird, solange der Tiefbahnhof nicht in Betrieb ist

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) setzt ihren Einsatz für den Erhalt eines leistungsfähigen Stuttgarter Eisenbahnknotens und gegen die geplante Kappung der als"Gäubahn"bezeichneten internationalen Bahnmagistrale Rottweil - Singen - Zürich - Mailand vom Stuttgarter Hauptbahnhof fort. In der heutigen Verhandlung der Klage der DUH vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) zeichnete sich immerhin ein inhaltlicher Erfolg ab: Die Deutsche Bahn erklärte, dass sich aufgrund der Verschiebung der Inbetriebnahme desTiefbahnhofs S21 auch die bisher für März 2027 geplante Kappung der Gäubahn auf unbestimmte Zeit verschiebt, mindestens aber bis 2028. Im Programm zum Landtagswahlkampf der Grünen und Parteien hatten die Spitzenkandidaten von Grünen und CDU zugesagt, dass es keine Unterbrechung des Gäubahn-Anschlusses an den Kopfbahnhof geben wird, solange nicht der Tiefbahnhof in Betrieb genommen ist.

Nachdem der VGH die Klage der DUH gegen das Eisenbahn-Bundesamt abgelehnt hat, ist nun der Weg frei für einen Antrag auf Zulassung der Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht. Die DUH hält die geplante jahrelange Unterbrechung der Gäubahn für rechtswidrig, weil die Kappung nach aktuellem Planungsstand nicht mehr erforderlich ist.

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH:"Wir haben wertvolle Zeit gewonnen: Die für März 2027 geplante Kappung der Gäubahn ist bis auf weiteres abgesagt. Da die Deutsche Bahn - wenn überhaupt - frühestens 2030 den Tiefbahnhof S21 in Betrieb nimmt, bleibt diese international bedeutende Bahnverbindung für weitere Jahre bestehen. Diese Zeit genügt für eine Revisionsentscheidung durch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Der Kopfbahnhof mit angebundener Gäubahn ist unverzichtbar für einen funktionierenden Bahnverkehr."





Das Eisenbahn-Bundesamt und die Deutsche Bahn AG gehen nach Information des SWR sowie der DUH vertraulich zugespielten Informationen nicht vor 2030 von einer auch nur Teilinbetriebnahme aus. Besonders problematisch ist aus Sicht der DUH, dass die Bahn die Panoramabahn,über die die Gäubahn am Hauptbahnhof angeschlossen ist, vor dessen Schließung kappen will. Die Forderung der DUH auf Erhalt dieser Anbindung an den Bahnhof, solange der Kopfbahnhof noch in Betrieb ist, wird von den Gemeinden entlang der Gäubahn unterstützt.

Pressekontakt:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch(at)duh.de

Remo Klinger, Geulen&Klinger Rechtsanwälte
0171 2435458, klinger(at)geulen.com

DUH-Newsroom:
030 2400867-20, presse(at)duh.de

www.duh.de


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Datum: 18.03.2026 - 18:51 Uhr
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