Slowakisches Portal DennÃk N verbreitet zahlreiche gerichtlich untersagte Falschbehauptungenüber Alischer Usmanow

(ots) - Am 11. März 2026 veröffentlichte das slowakische Nachrichtenportal Dennik N (https://dennikn.sk) einen Artikel über die angeblichen Bemühungen der slowakischen Regierung, zwei russische Staatsangehörige von der EU-Sanktionsliste streichen zu lassen. Der Artikel enthielt eine ausführliche Passage über unserem Mandanten, Herrn Alischer Burchanowitsch Usmanow.
Mit Schreiben vom 12. März 2026 wurde Dennik N zur Vermeidung gerichtlicher Schritte aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.
"Die Veröffentlichung des Artikels erfolgte am Vortag der Entscheidung der EU Kommission über die Verlängerung der Sanktionen. Der Artikel wirkt, als hätten dessen Autoren besonderen Wert darauf gelegt, sämtliche bisher von Gerichten als rechtswidrig erachteten Tatsachenbehauptungen in einemeinzigen Text unterzubringen", sagt Usmanows Anwalt Joachim Nikolaus Steinhöfel.
Der Artikel enthielt ein Dutzend solcherÄußerungen über Alischer Usmanow, wenngleich genau diese Behauptungen seit Jahren reihenweise untersagt, zurückgenommen, gelöscht oder korrigiert werden. Das Landgericht Hamburg untersagte entsprechende Aussagen unter anderem gegenüber dem Kurier, Forbes Media LLC, der FrankfurterAllgemeinen Zeitung, dem Tagesspiegel und RTL. Strafbewehrte Unterlassungserklärungen unterzeichneten unter anderem Il Tempo, die Wiener Zeitung, der Norddeutsche Rundfunk, die WirtschaftsWoche und die Basler Zeitung und viele mehr. Weitere Rücknahmen, Korrekturen oder Gegendarstellungen erfolgten durch La Repubblica, den Corriere della Sera und OCCRP.
"Wer unter diesen Umständen dieselben Behauptungen erneut publiziert, dokumentiert nicht Recherche, sondern grobe publizistische Sorgfaltslosigkeit", so Steinhöfel weiter.
Wenn die Europäische Union laut Medienberichten aktuell über die rechtliche Tragfähigkeit von Sanktionen gegen einen anderen EU-Bürger berät, kann sie Herrn Usmanow nicht diskriminieren und sich so verhalten, als spielten die zahlreichen zu dessen Gunsten ergangenen gerichtlichen Entscheidungen europäischer Gerichte keine Rolle. Gegen zahlreiche Publikationen, die den Sanktionsvorwürfen zugrunde liegen, liegen Verbote, Unterlassungserklärungen, Gegendarstellungen und Korrekturen vor. Gerade die Forbes-Entscheidung des Landgerichts Hamburg aus Januar 2024 betrifft einen Vorwurf, den der Rat unverändert in seine Begründung übernommen hat. Ein Rechtsstaat, der solche Urteile ignoriert, beschädigt die eigene Glaubwürdigkeit. Herr Usmanow ist Ehrenbürger einer italienischen Gemeinde, The Sunday Times führte ihn 2021 als großzügigsten Spender ihrer Giving List, und die gegen ihn in Deutschland geführten Strafverfahren wurden eingestellt, die Unschuldsvermutung besteht fort. Die Aufhebung der gegen ihn gerichteten Sanktionen ist deshalb auch eine Frage der Wiederherstellung des Vertrauens in den Rechtsstaat.
Hintergrund:
In den Jahren 2023-2025 erwirkten wir für Herrn Usmanow und seine Familienangehörigen 18 gerichtliche Verbote sowie 102 Unterlassungserklärungen von Medien weltweit, setzten die Löschung hunderter falscher Artikel und Links durch und sorgten für die Korrektur von insgesamt mehr als 2.000 Veröffentlichungen. Herr Usmanowgewann Verfahren gegen das US-Magazin Forbes, den Tagesspiegel, denösterreichischen Kurier sowie große deutsche Rundfunkanstalten wie RTL und ARD/Westdeutscher Rundfunk.
Im April 2025 löschte der Münchner Merkur 15 Artikel über Alischer Usmanow. Einige dieser Artikel waren Auslöser für Ermittlungen gegen Herrn Usmanow in Deutschland und wurden im Sanktionsdossier des Rates der EU gegen Herrn Usmanow erwähnt. Ebenso löschte oder überarbeitete die Neue Osnabrücker Zeitung (NOZ) 36 ihrer fehlerhaften Artikel, die irische Publikation EU Reporter entfernte zeitgleich 174 Links in 58 Sprachen von ihrer Website.
Im Februar 2025 informierte Deutschlands führende Nachrichtenagentur dpa ihre nationalen und internationalen Medienpartner über den Rückruf einer Meldung, wonach Herrn Usmanows Schwester Eigentümerin der Yacht Dilbar sei. Dies geschah, nachdem das Bundeskriminalamt (BKA) eine entsprechenden Aussage auf Abmahnung löschen musste. Daraufhin wurden die Inhalte von den Websites zahlreicher Medien entfernt, darunter der Frankfurter Allgemeine Zeitung, Süddeutsche Zeitung, Zeit, Neue Osnabrücker Zeitung u.a. Im März 2025 war auch die Tagesschau, Deutschlands älteste und meistgesehene Fernsehnachrichtensendung, gezwungen, ähnliche Inhalte von ihrer Website zu entfernen.
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Joachim Nikolaus Steinhöfel
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Datum: 13.03.2026 - 08:56 Uhr
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