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Zulässigkeit von Videobeweisen

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Aufnahmen vonÜberwachungskameras oder Dashcams spiele heute bei der Aufklärung von Unfallhergängen und dem Aufdecken von Verkehrsstraftaten eine immer größere Rolle. Doch was halten Gerichte von diesen Beweismitteln. Oliver Schüler, Fachanwalt für Verkehrsrecht klärt in unserem Interview auf.


(IINews) - Redakteur: Herr Schüler, warum gewinnen Videoaufnahmen im Verkehrsrecht zunehmend an Bedeutung?
Oliver Schüler: Viele Verfahren scheitern früher daran, dass sich der Unfallhergang nicht eindeutig klären ließ. Videoaufnahmen liefern objektive Informationen und ersetzen unsichere Zeugenaussagen. Gerade Dashcams können entscheidende Sekunden dokumentieren.

Redakteur: Sind Dashcams dennüberhaupt erlaubt?
Oliver Schüler: Nicht jede Nutzung ist automatisch zulässig. Problematisch sind dauerhafte, anlasslose Aufzeichnungen. Zulässig sind jedoch Systeme, die nur kurzfristig speichern und bei einem konkreten Ereignis sichern. Vor Gericht kommt es auf eine Interessenabwägung an.

Redakteur: Was bedeutet das konkret?
Oliver Schüler: Selbst wenn eine Aufnahme datenschutzrechtlich kritisch ist, kann sie verwertbar sein. Richter prüfen: Wie schwer wiegt der Verstoß? Wie wichtig ist das Video zur Aufklärung? Bei erheblichen Verkehrsdelikten überwiegt oft das Interesse an der Wahrheitsfindung.

Redakteur: Welche Rolle spielen Videos bei Fahrerflucht?
Oliver Schüler: Eine sehr große. Fahrerflucht geschieht häufig ohne Zeugen. Videos sind dann oft die einzige Möglichkeit, Kennzeichen oder Fahrzeugmerkmale zu erkennen. Ohne solche Aufnahmen bleiben viele Taten unaufgeklärt.

Redakteur: Können auch private Überwachungskameras helfen?
Oliver Schüler: Ja. Kameras von Wohnhäusern, Geschäften oder Parkhäusern liefern regelmäßig verwertbares Material. Wichtig ist nur, dass sie nicht gezielt fremde Grundstücke oder private Bereiche überwachen.

Redakteur: Was raten Sie Geschädigten nach einem Unfall mit Fahrerflucht?
Oliver Schüler: Sofort Polizei informieren, mögliche Kamerastandorte notieren und keine Zeit verlieren. Viele Anlagen überschreiben ihre Daten nach kurzer Zeit. Zusätzlich sollte frühzeitig anwaltlicher Rat eingeholt werden.

Redakteur: Dürfen solche Videos in sozialen Netzwerken geteilt werden?




Oliver Schüler: Davon rate ich dringend ab. Veröffentlichungen können Persönlichkeitsrechte verletzen und sogar strafbar sein. Beweismaterial gehört ausschließlich in die Hände der Ermittlungsbehörden.

Redakteur: Ihr Fazit in einem Satz?
Oliver Schüler: Videoaufnahmen sind oft der Schlüssel zur Wahrheitsfindung – ihre Nutzung sollte jedoch rechtlich begleitet werden.


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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Rechtsanwalt Oliver Schüler betreut seitüber 30 Jahren Mandanten in sämtlichen Bereichen des Verkehrsrechts. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht ist er besonders auf Verkehrsstrafrecht, Bußgeldverfahren und Fahrerlaubnisrecht spezialisiert. Er verteidigt unter anderem bei Fahrerflucht, Alkohol- oder Drogendelikten, Fahrverboten sowie drohendem Führerscheinentzug. Zudem vertritt er Mandanten bei Geschwindigkeitsverstößen, Rotlichtverstößen und anderen Ordnungswidrigkeiten.
Auch im Verkehrszivilrecht steht er Mandanten zur Seite: von der Unfallregulierungüber Schadenersatz bis zur Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen. Die Kanzlei bietet persönliche Betreuung, langjährige Erfahrung und eine konsequente Interessenvertretung gegenüber Behörden, Versicherungen und Gerichten.



Leseranfragen:

Roswitha Gladel
chippy11(at)web.de



PresseKontakt / Agentur:

Roswitha Gladel
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Datum: 11.03.2026 - 15:22 Uhr
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