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Das Auto ist kein Wohnzimmer - im Fahrzeug ist mehr verboten als viele glauben

ID: 2229930

Viele Autofahrer glauben: Was nicht ausdrücklich verboten ist, ist erlaubt.
Doch genau hier liegt der Irrtum, der zum Verhängnis werden kann.


(IINews) - Die Straßenverkehrs-Ordnung enthält nur wenige konkrete Verbote – verlangt aber ständige Aufmerksamkeit. Essen, Trinken oder sogar Körperpflege sind nicht ausdrücklich untersagt. Trotzdem können sie teuer werden, wenn dadurch die Konzentration leidet. Maßgeblich ist immer § 1 StVO: Wer fährt, muss jederzeit Herr der Lage sein.
Besonders streng ist der Gesetzgeber bei elektronischen Geräten. Nach § 23 Abs. 1a StVO ist nicht nur das Handy betroffen, sondern jedes elektronische Gerät. Entscheidend ist ein simples Kriterium:
Wird das Gerät in die Hand genommen, ist die Nutzung verboten.
Schon ein kurzes Antippen oder Ausschalten reicht aus.
Erlaubt sind nur freihändige Lösungen – etwa Sprachsteuerung oder eine feste Halterung. Doch auch hier gilt: Sobald die Aufmerksamkeit leidet, drohen Bußgeld und Punkte.
Das Verkehrsrecht kennt dabei erstaunliche Widersprüche: In einem Notizbuch zu blättern ist erlaubt – das Handy für denselben Zweck kurz in die Hand zu nehmen nicht.
Wichtig für Betroffene: Nicht jede angebliche Handynutzung ist leicht beweisbar. Wer mit einem Vorwurf konfrontiert wird, sollte keine vorschnellen Erklärungen abgeben. Oft entscheidet nicht, was passiert ist – sondern, was nachgewiesen werden kann.

Fachanwalt Oliver Schüler aus Berlin, kennt die Tücken des Gesetzes und hat schon vielen Autofahrern geholfen, denen einen Verstoß vorgeworfen wurde.




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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Seitüber 30 Jahren betreue Herr Schüler Mandanten in allen Fragen, die das Verkehrsrecht betreffen. Als staatlich autorisierter„Fachanwalt für Verkehrsrecht”habe er sich besonders auf die Bereiche Bußgeld und Verkehrsstraftaten spezialisiert.



Leseranfragen:

Roswitha Gladel
chippy1(at)web.de



PresseKontakt / Agentur:

Roswitha Gladel
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Datum: 08.02.2026 - 14:59 Uhr
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