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Fischbach/Bär: Aussortieren von Embryonen verstößt gegen die Menschenwürde

ID: 223698


(ots) - Anlässlich der Entscheidung des 5. Strafsenats des
Bundesgerichtshofs zur Präimplantationsdiagnostik vom 6. Juli 2010
erklären die Stellvertretende Vorsitzende der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion Ingrid Fischbach MdB und die
familienpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Dorothee
Bär MdB:

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs, dass die Anwendung der
Präimplantationstechnik nicht gegen das Embryonenschutzgesetz
verstößt, kritisieren wir ausdrücklich.

Die vom Bundesgerichtshof erlaubten Gentests an künstlich
befruchteten Embryonen führen zu einer Selektion nach wertem und
unwertem Leben. Dieses Aussortieren verstößt gegen die Menschenwürde.
Die Untersuchung von Embryonen auf schwerwiegende genetische Schäden
und eine entsprechende Auswahl werten menschliches Leben ab und
stehen der Schutzwürdigkeit des Embryos klar entgegen. Außerdem setzt
die Präimplantationsdiagnostik eine Maschinerie um das Geschenk des
Lebens in Gang und erhöht den Druck auf Eltern, ein gesundes Kind zur
Welt zu bringen.

Die Präzisierung des Embryonenschutzgesetzes hat jetzt oberste
Priorität, um den Schutz werdenden Lebens sicher zu stellen.



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CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
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Datum: 07.07.2010 - 10:29 Uhr
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