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Neue Verbote befeuern den Schwarzmarkt für E-Zigaretten und Tabak / Zollgewerkschaft und BVTE warnen vor strukturellem Kontrollverlust bei illegalen Tabak- und Nikotinprodukten

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(ots) - Der illegale Handel mit Tabakwaren und E-Zigaretten nimmt in Deutschland weiter zu und stellt den Rechtsstaat, den Jugend- und Verbraucherschutz sowie die staatliche Finanzhoheit vor erhebliche Herausforderungen. Das zeigen aktuelle Vollzugserkenntnisse des Zolls und Studien zur Entwicklung des Schwarzmarkts für Nikotinerzeugnisse, die der Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) und die Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft (BDZ) auf einer gemeinsamen Pressekonferenz heute in Berlin vorgestellt haben.

Unzureichende Datenlage - ein Markt im Dunkelfeld

Für den illegalen Handel mit Tabakwaren, E-Zigaretten, Nikotinbeuteln und oralen Nikotinprodukten existiert bislang keine belastbare Gesamtstatistik. Die Produkte werden in den offiziellen Zolljahresstatistiken derzeit nicht gesondert ausgewiesen. Erfasst werden ausschließlich Sicherstellungen,nicht jedoch das tatsächliche Schmuggelvolumen.

Ein erheblicher Teil des Handels verläuft über Onlinebestellungen, Kleinsendungen und den Reiseverkehr und entzieht sich damit weitgehend der statistischen Erfassung. Seriöse Hochrechnungen zum tatsächlichen Gesamtmarkt sind daher derzeit nicht möglich.

"Wir sehen nur einen Ausschnitt dessen, was tatsächlich passiert", erklärt Thomas Liebel, Bundesvorsitzender der BDZ."Der illegale Markt ist real und wächst dynamisch, aber ein Großteil bleibt im Dunkeln."

Erfahrungen mit E-Zigaretten zeigen strukturelle Kosten

Die Erfahrungen des Zolls mit illegalen E-Zigaretten verdeutlichen exemplarisch die Folgen fehlender Durchsetzbarkeit: hoher Ermittlungs- und Analyseaufwand, lange Lagerzeiten, erhebliche Sicherheitsrisiken durch Lithium-Akkus sowie hohe Verwahr- und Entsorgungskosten, die vollständig vom Steuerzahler getragen werden.

Allein in einem Ermittlungsverfahren der Zollfahndung München beliefen sich die Lager- und Vernichtungskosten für sichergestellte Vapes auf rund 750.000 Euro.





Schwarzmarktanteil bei E-Zigaretten könnte sich auf 80 % verdoppeln

Der BVTE hat in mehreren Studien von IPSOS, Kanthak und dem Institut für Tabakforschung Berlin den Schwarzmarktanteil für E-Zigaretten untersuchen lassen. Demnach sind in Deutschland 40 % der Vapes illegal. Diese E-Zigaretten sind häufig nicht versteuert, enthalten zu viel Nikotin und entsprechen oft in Aufmachung und Verpackung nicht den Vorschriften des Tabakerzeugnisgesetzes. Mit dem durch die Bundesregierung geplanten Verbot von Menthol und Kühlstoffen in E-Zigaretten-Liquids könnte sich der Schwarzmarktanteil auf 80 % verdoppeln, weil Menthol in vier Fünfteln aller Liquids zur Geschmacksabrundung verwendet wird.

BVTE-Hauptgeschäftsführer Jan Mücke warnte deshalb vor einer Sonderkonjunktur für die Organisierte Kriminalität durch politische Fehlentscheidungen."Der Staat muss sich darauf konzentrieren, die schon heute geltenden Verbote bei E-Zigaretten effektiver durchzusetzen, anstatt ständig über neue Verbote nachzudenken, die dann auch mangelhaft durchgesetzt werden und nur den illegalen Handel befeuern", forderte Mücke.

Onlinehandel und Paketflut verschärfen Vollzugsproblematik

Der illegale Handel verlagert sich zunehmend auf den Online- und Versandhandel. Bis 2030 wird mitüber fünf Milliarden Paketsendungen pro Jahr gerechnet. Trotz erhöhter Kontrolldichte bei neuen Produktkategorien kann nur ein Bruchteil überprüft werden.

"Mit den jetzigen Kontrollkapazitäten kann man hier nichts reißen", warnt Liebel, und betont:"Neue Produkte erscheinen schneller, als vollzugstaugliche Regelwerke entstehen. Verbote ersetzen keine kontrollierbaren Strukturen."

Nikotinbeutel: Millionenpotenzial für den Staat - derzeit ungenutzt

Die Nachfrage nach Nikotinbeuteln in Deutschland ist bereits heute erheblich. Aufgrund des aktuellen regulatorischen Status wird diese Nachfrage jedochüberwiegend über illegale oder grauzonale Kanäle bedient.

Die Folgen der aktuellen Regulierung sind fehlende Tabak- und Umsatzsteuereinnahmen in Höhe von jährlich 100 Mio. Euro, eine unkontrollierte Wertschöpfung in Deutschland und eine unwirksame Marktaufsicht."Die entscheidende Frage ist nicht, ob es diesen Markt gibt", erklärt Jan Mücke, Hauptgeschäftsführer des BVTE."Die Frage ist, ob der Staat ihn reguliert und kontrolliert, oder ob er ihn vollständig dem Schwarzmarkt überlässt und kapituliert."

Vollzugserkenntnisse: relevante Funde, keine Gesamtquantifizierung

Bekannte Sicherstellungen belegen dennoch das Ausmaß des Problems:

Laut Reemtsma-Schwarzmarkt-Tracker wurden 2025 mindestens 23.741 Dosen Tabak zum oralen Gebrauch bzw. Nikotinbeutel sichergestellt - ausdrücklich als Untergrenze.

Einzelne Schwerpunktkontrollen des Zolls offenbaren deutlich größere Dimensionen:


-über 10,5 Kilogramm Snus und Nikotinbeutel bei einer Aktion in Bielefeld,
- mehr als 14.000 Dosen Snus in einem Lager im Zusammenhang mit illegalem Zigarettenhandel,
- 36 Paletten verbotener Snus-Tabakwaren in einer hessischen Lagerhalle mit einem geschätzten Verkaufswert von über 1 Million Euro.

Diese punktuellen Funde zeigen die Relevanz des Schmuggels, liefern jedoch keine belastbare Grundlage, um das tatsächliche Gesamtvolumen seriös zu beziffern. Es dürfte sich nur um die Spitze des Eisbergs handeln.

Jugendschutz braucht Regulierung

In einem illegalen Markt gibt es weder Alterskontrollen noch verbindliche Produktstandards oder transparente Inhaltsangaben. Konsumenten werden in unkontrollierte Vertriebsstrukturen gedrängt, in denen staatliche Schutzmechanismen nicht greifen.

Systemische Einordnung: Regulierung muss vollzugstauglich sein

Die BDZ bewertet die Situation als ein strukturelles Vollzugsproblem, das weitüber Einzelfälle hinausgeht. De-facto-Verbote beseitigen die Nachfrage nach Nikotinprodukten nicht, sondern verlagern sie in den illegalen Markt. Neue Produkte erscheinen schneller, als vollzugstaugliche Regelwerke entwickelt werden können, und Deutschland ist als Transit- und Zielmarkt besonders stark betroffen. Fehlende EU-weite Harmonisierung begünstigt Umgehungsstrategien und erschwert eine grenzüberschreitende Kontrolle. Hinzu kommt, dass Silodenken zwischen Steuer-, Gesundheits- und Marktüberwachungszuständigkeiten die Effektivität staatlicher Maßnahmen deutlich einschränkt und ressortübergreifende Strategien erschwert. Marktüberwachung darf dabei nicht allein auf den Zoll verlagert werden; die fehlende Kontrolldichte im stationären Handel und in der Gewerbeaufsicht schafft Räume, die von organisierten Strukturen genutzt werden. Der illegale Handel dient zunehmend als Finanzierungsquelle für kriminelle Netzwerke, verschärft Sicherheits- und Gesundheitsrisiken und untergräbt die Rechtsstaatlichkeit.

Regulierung als Voraussetzung für Kontrolle, Jugendschutz und Einnahmen

BDZ und BVTE betonenübereinstimmend: unser Ziel ist keine Verharmlosung von Nikotinprodukten, sondern eine kontrollierbare, vollzugstaugliche Regulierung, die staatliche Durchsetzung, den Jugend- und Verbraucherschutz sowie Steuerehrlichkeit überhaupt erst ermöglicht. Das x-te Verbot ersetzt keine funktionierende Marktüberwachung. Die mangelnde Durchsetzbarkeit von neuen Verboten untergräbt nicht zuletzt die staatliche Autorität.

Termin Pressekonferenz:

Dienstag, 10. März 2026 | 11:00 Uhr | Haus der Bundespressekonferenz, Berlin


- Link zum Live-Stream: pressekonferenz.tv

Weitere Links:

BVTE-Meldeportal vape-kontrolle.de

Schwarzmarkttracker Imperial Brands Reemtsma

Ansprechpartner für Rückfragen:

Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE)
Jan Mücke
Hauptgeschäftsführer
Georgenstraße 25
10117 Berlin
Tel. +49 30 88 66 36 - 123
presse(at)bvte.de
www.bvte.de

BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft
Felix Schirner | Pressesprecher
Friedrichstraße 169, 10117 Berlin
Tel. +49 30 8632 47642
schirnerfe(at)bdz.eu
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Datum: 10.03.2026 - 11:00 Uhr
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