Fortpflanzungsgefährdende Ewigkeitschemikalie im Wasser: Deutsche Umwelthilfe startet bundesweite Klageoffensive zu TFA

(ots) -
- DUH reicht Klagen zu gesundheitsschädlicher Trifluoressigsäure (TFA) in allen Bundesländern ein
- Unzureichende Maßnahmen in sechs Flussgebietseinheiten: Donau, Elbe, Ems, Rhein, Warnow-Peene und Weser
- TFA wird trotz Verdacht auf fortpflanzungsgefährdende Wirkung weitgehend ignoriert
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) verschärft ihren juristischen Kurs gegen den Eintrag der langlebigen PFAS-Chemikalie Trifluoressigsäure (TFA) in Grund- und Oberflächengewässer. Dazu reicht die DUH Klagen wegen unzureichender Maßnahmenprogramme in sechs großen Flussgebietseinheiten ein: Donau, Elbe, Ems, Rhein, Warnow-Peene und Weser. Beklagt wird, dass die Länder keine zusätzlichen Maßnahmen ergriffen haben, obwohl der für Pestizide und deren relevante Abbauprodukte geltende Grenzwert in Höhe von 0,1 Mikrogramm pro Liter in Bezug auf TFA im Grundwasser überschritten wird. Eine bereits 2022 eingereichte Klage zur Flussgebietseinheit Eider in Schleswig-Holstein ist derzeit vor dem Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht anhängig. Die weiteren Klagen liegen vor den obersten Verwaltungsgerichten der Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Berlin-Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen. In keinem der Programme sind wirksame Maßnahmen vorgesehen, um den Eintrag von TFA in Gewässer zu verhindern oder bestehende Belastungen zurückzuführen. Aus Sicht der DUH müssen wirksame Maßnahmen zur Einschränkung von TFA-bildenden Pestiziden, F-Gasen und industriellen Einleitungen schnellstmöglich umgesetzt werden.
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH:"Wir haben es mit einer Wasserkrise zu tun:Überall in unseren Gewässern befindet sich gesundheitsschädliches TFA. Die Ewigkeitschemikalie ist extrem langlebig, mobil und sowohl im Grund-, Oberflächen- und Trinkwasser in steigenden Konzentrationen nachweisbar. Mit üblichen Aufbereitungstechniken lässt sich TFA nicht großflächig entfernen. Mit jedem Tag wird der Zustand unseres Wassers unumkehrbar schlechter. TFA wurde inzwischen von deutschen Fachbehörden als fortpflanzungsgefährdend bewertet. Deshalb darf diese giftige Chemikalie nicht mehr ungebremst in unser Wasser gelangen. Wir wollen mit den Klagen dieBundesländer zu wirksamen Maßnahmen in ihren Programmen verpflichten. Nur wenn der Eintrag von TFA gestoppt wird, können wir eine weitere Vergiftung unseres Wassers verhindern."
TFA ist die kleinste PFAS-Ewigkeitschemikalie sowie ein langlebiges Abbauprodukt zahlreicher PFAS-Verbindungen. Die größten Quellen sind TFA-bildende Pestizide und fluorierte Kältemittel (sogenannte F-Gase). Über Industrie, Kläranlagen, Niederschlag und die Auswaschung bestimmter Pestizide gelangt TFA ins Wasser.
Hier können die Maßnahmenprogramme der Bundesländer konkret ansetzen: Sie müssen wasserrechtliche Einleitungen aus Industrie und Kläranlagen mit strengeren Auflagen zur Emissionsminderung versehen oder bestehende Genehmigungen widerrufen. Zudem müssen sie den Einsatz TFA-bildender Pflanzenschutzmittel insbesondere in Wasserschutzgebieten untersagen und neue Wasserschutzgebiete mit klaren Anwendungsbeschränkungen ausweisen. Um weitere Einträge aus fluorierten Kältemitteln zu verhindern, sind die Länder außerdem verpflichtet, konkrete Maßnahmen zur vollständigenSubstitution von F-Gasenin ihre Maßnahmenprogramme aufzunehmen - etwa verbindliche Vorgaben in der öffentlichen Beschaffung oder Förderprogramme ausschließlich für F-Gas-freie Technologien wie natürliche Kältemittel.
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