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rbb24 Recherche exklusiv: Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder): Ermittlungen gegen Mitarbeiter einer Buckower Reha-Klinik wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung durch Unterlassen

ID: 2235960

(ots) - Die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) ermittelt gegen"unbekannte Mitarbeiter der Immanuel Klinik Märkische Schweiz wegen fahrlässiger Tötung (durch Unterlassen)". Das teilte der Sprecher der Redaktion rbb24 Recherche auf Anfrage mit. Die Ermittlungen wurden eingeleitet, nachdem die 91-jährige Berlinerin Margarete S. im Dezember 2025 in einem Waldstück bei Buckow (Märkische Schweiz) tot aufgefunden wurde.

Die Seniorin war seit dem 20.November 2025 als Patientin in der Reha-Klinik in Buckow. Nach rbb-Recherchen hatte sie zuvor eine schwere Operation gutüberstanden und befand sich in einem guten Allgemeinzustand. Anfang Dezember war sie tagelang nicht zu Behandlungsterminen erschienen, ohne dass Klinikmitarbeitern ihr Verschwinden aufgefallen sei und sie sich um ihren Verbleib gekümmert haben sollen. Am 13. Dezember wurde Margarete S. von Jägern im Wald gefunden. Nach Informationen des rbb ist sie erfroren.

Nach Einschätzung von Jörg F. Heynemann, Fachanwalt für Medizinrecht in Berlin, hat die Reha-Klinik eine gesetzlich geregelte Fürsorgepflicht für ihre Patienten, der sie nicht nachgekommen sei. Diese sei in Paragraf 630a und folgenden Paragrafen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelt, erklärt Heynemann im Interview mit dem rbb. Kliniken müssten alles tun, um Patienten nach ärztlichem Standard zu behandeln:"Dazu gehört eben auch die Fürsorgepflicht, also dass man schaut, dass dem Patienten nichts passiert, auch außerhalb der Behandlung."

Der Vorwurf der fahrlässigen Tötung durch Unterlassen sei gegeben, weil mutmaßlich nichts unternommen wurde, um die alte Dame zu schützen und weil sie einer Gefahr ausgesetzt worden sein könnte."Wenn man sich diesen Fall anschaut", sagt Heynemann im Interview mit dem rbb,"dann ist das aus meiner Sicht besonders grob, wenn manüber Tage untätig bleibt."

Die Klinik hat auf Anfrage mitgeteilt, dass sie sich aufgrund des laufenden Verfahrens nicht zu dem Falläußern kann. Man habe auch sämtliche angeforderten Unterlagen vollständig zur Verfügung gestellt, um eine umfassende Aufklärung zu unterstützen.





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