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Arbeitsschutz im KI-Zeitalter: Unternehmen sollten ihre Pflichten besser kennen

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Gefährdungsbeurteilungen müssen bei der Einführung von KI aktualisiert werden. Dasübersehen viele Unternehmen leider.
Mit der rasanten Verbreitung und Nutzung von künstlicher Intelligenz in immer mehr Unternehmen steigen auch die Anforderungen an Unternehmer*innen. Denn auch die Einführung von KI zählt alsÄnderung in den Arbeitsabläufen und als Einführung neuer Technologie. Das hat zur Folge, dass die Gefährdungsbeurteilungen aktualisiert werden müssen.
Das Werksarztzentrum Deutschland weist darauf hin, dass es sich bei KI-Technologien nicht nur um ein IT- und Datenschutz-Thema handelt, sondern vor allem auch um ein Arbeitsschutzthema.


(IINews) - Rechtslage oft unklar:

Gerade bei neuen Technologien gehen die Implementierung und die Weiterentwicklung so schnell, dass Gesetze und Rechtsgrundlagen nicht direkt mitkommen. In Bezug auf künstliche Intelligenz gibt es den „EU AI Act“, der 2014 in Kraft trat und einen verbindlichen Rahmen für den Einsatz von KI-Anwendungen gibt.
Parallel dazu verpflichtet der Arbeitsschutz gleich in mehreren Gesetzen dazu, beiÄnderungen der Arbeitsprozesse mögliche Gefährdungen für Mitarbeitende neu zu bewerten und zu prüfen. Dazu zählen auch digitale Prozesse und Anpassungen, wie die durch künstliche Intelligenz.
Wer das versäumt, riskiert nicht nur gesundheitliche Schäden bei der Belegschaft, sondern auch Haftstrafen bei Kontrollen und Verstöße gegen Datenschutzvorschriften.


Psychische Belastungen im Fokus:

Einen besonderen Fokus sollten Unternehmen auf die psychischen Risiken legen. Entscheidungsprozesse ohne die Einbindung von Mitarbeitenden sorgen allgemein für wenig Akzeptanz bei neuen Technologien. Dazu kommt die Angst vor digitaler Leistungsüberwachung, der mögliche Wegfall von Arbeitsplätzen und somit Unsicherheit um die eigene berufliche Zukunft. Das kann zu einem erhöhten Stresslevel und zu Vertrauensverlust in der Belegschaft führen.
Deswegen sollte das Augenmerk bei der Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung und der entsprechenden Maßnahme nicht nur auf physischem Wohl liegen, sondern vor allem auch auf den psychischen Gefährdungen für die Mitarbeitenden.


Was sollten Unternehmen jetzt tun?

Es gibt eine klare Entwicklung:„KI wird eines der wichtigsten Arbeitsmittel der nächsten Dekade. Jeder von uns wird damit arbeiten – tut es vielleicht schon heute. Wie bei jeder neuen Technologie müssen Chancen und Risiken strukturiert betrachtet werden. Nur so kann man die Chancen und zugleich die Risiken beherrschen.“ Dr. med. Jan Felix Hübner, CEO der Werksarztzentrum Deutschland GmbH.




Wenn neue Technologien, egal ob KI oder andere Arbeitsweisen, in Unternehmen etabliert werden sollen, dann sollte das immer in enger Zusammenarbeit mit den Mitarbeitenden geschehen. Werden Prozesse nur von oben herab bestimmt, sinkt nicht nur die Akzeptanz. Diese Systeme passen dann auch selten optimal zu den bereits etablierten Arbeitsweisen.
Für alle KI-Systeme, die schon eingeführt wurden oder deren Einführung geplant ist, müssen die Gefährdungsbeurteilungen angepasst und ggf. entsprechende Maßnahmen im Arbeitsschutz festgelegt und umgesetzt werden. Dabei können sich Arbeitgebende von Betriebsärzt*innen und Fachkräften für Arbeitssicherheit unterstützen lassen.
Die Nutzung der KI-Systeme sollte klar geregelt werden. Dafür müssen verbindliche KI-Nutzungsrichtlinien im Unternehmen kommuniziert werden und die Frage nach Haftung und Urheberrecht muss geklärt und kommuniziert werden.


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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Seit 1991 sind wir der richtige Ansprechpartner im Bereich der modernen Arbeitsmedizin, der Arbeitssicherheit und der Betrieblichen Gesundheitsförderung. Durch unseren Dreiklang aus Online-Angeboten, Telearbeitsmedizin und Präsenzterminen deutschlandweit vor Ort haben wir uns bereits als Marktführer im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung etabliert. Wir setzen nicht nur die gesetzlichen Regelungen und Verordnungen um, sondern erarbeiten mit Ihnen zusammen einen Arbeits- und Gesundheitsschutz, der passgenau auf die Prozesse in Ihrem Unternehmen abgestimmt ist.
So schaffen wir die Basis für gesunde und zufriedene Mitarbeitende, wirtschaftlichen Erfolg und eine nachhaltige Unternehmenskultur.



Leseranfragen:

presse(at)arbeitsmedizin.de



PresseKontakt / Agentur:

Michael Horst&Josephin Doepner
Design und Marketing
presse(at)arbeitsmedizin.de
Tel. 02361 30297-0



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Bereitgestellt von Benutzer: WerksarztzentrumDE
Datum: 05.03.2026 - 16:32 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Josephin Doepner
Stadt:

Recklinghausen


Telefon: 08009292222

Kategorie:

Bildung & Beruf


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Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 05.03.2026

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