Gesundheitsschädliches Pestizid trotz Genehmigungsstopp noch monatelang auf unseren Feldern: Deutsche Umwelthilfe und PAN Europe reichen Klage ein

(ots) -
- DUH und PAN Europe werten die Entscheidung der EU, den Verkauf und die Verwendung von Flufenacet bis Ende 2026 zuzulassen, als rechtswidrig und reichen Klage ein
- Genehmigung für Pestizid-Wirkstoff Flufenacet schon Mitte 2025 beendet:"Ewigkeitschemikalie"ist hormonschädlich und könne Entwicklung von Neugeborenen beeinträchtigen
- Umweltorganisationen fordern wegen gravierender Gesundheits- und Umweltgefahren sofortiges Verkaufs- und Anwendungsverbot
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat mit dem Pestizid-Aktions-Netzwerk PAN Europe Klage beim Europäischen Gericht (EuG) wegen der von der EU gewährten 18-monatigen Abverkaufs- und Aufbrauchsfrist für den Pestizid-Wirkstoff Flufenacet eingereicht. Dessen Genehmigung hat die EU-Kommission aufgrund erheblicher Risiken für Umwelt und Gesundheit schon im Juni 2025 nicht erneuert. Die Umweltorganisationen machen vor Gericht geltend, dass ein sofortiges Verkaufs- und Anwendungsverbot des Gefahrenstoffes gemäß dem Gesetz notwendig sei.
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH:"Wenn eine europäische Fachbehörde gravierende Risiken eines Pestizids bestätigt, darf die Konsequenz nicht sein, dessen Einsatz mittels Übergangsfristen möglichst lange fortzusetzen. Das ist hochgradig verantwortungslos und widerspricht dem Vorsorgeprinzip, zu dem sich die EU-Kommission verpflichtethat. Statt die Gesundheit von Landwirtinnen und Landwirten sowie Verbraucherinnen und Verbrauchern zu schützen, beugt sich die EU-Kommission den Interessen der Pestizid-Industrie. Wir wollen vor Gericht durchsetzen, dass Gefahren nicht weiter auf Kosten der Gesundheit ignoriert werden."
In einem alarmierenden Bericht bestätigte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), dass sich der Herbizid-Wirkstoff schädlich auf den menschlichen Hormonhaushalt auswirkt. Zudem würden bei der Anwendung des Wirkstoffs hohe Mengen der sogenannten"Ewigkeitschemikalie"Trifluoressigsäure (TFA) als Abbauprodukte in das Grundwasser gelangen.
Salomé Roynel, Policy&Campaign Officer:"Das EU-Recht ist eindeutig: Pestizide, die aus Gesundheits- und Umweltgründen verboten sind, müssen unverzüglich aus dem Verkehr gezogen werden. Die Genehmigung, Flufenacet noch weitere 18 Monate lang zu verwenden, gefährdet Menschen und Umwelt. Diese Chemikalie stört die Schilddrüsenfunktion und verschmutzt unser Wasser mit der giftigen und langlebigen Ewigkeitschemikalie TFA."
Hintergrund:
Der Wirkstoff Flufenacet gehört zu den PFAS, sogenannten"Ewigkeitschemikalien", die sich kaum in der Umwelt abbauen. Besonders besorgniserregend ist die Bildung des Abbaustoffs Trifluoressigsäure (TFA), der in alarmierenden Konzentrationen in zahlreichen Gewässern nachgewiesen wurde. TFA kann nicht durch natürliche Prozesse abgebaut werden und lässt sich bei der Trinkwassergewinnung kaum herausfiltern.
Die DUH hat bereits im September 2024 beim Gericht der Europäischen Union Klage wegen der Genehmigungsverlängerung von Flufenacet eingereicht und den Widerruf der Genehmigung für diesen Wirkstoff gefordert. Im Juni 2025 wurde die Genehmigung nicht erneuert. Die DUH führt des Weiteren Verfahren gegen die nationalen Zulassungen und Aufbrauchsfristen mehrerer Flufenacet-haltiger Pestizide.
Link:
ZurÜbersicht der laufenden Pestizid-Verfahren der DUH: https://www.duh.de/pro...zidklagen/ (https://www.duh.de/projekte/pestizidklagen/)
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH
0171 3649170, resch(at)duh.de
Salomé Roynel, Policy&Campaign Officer
+32 451023133, salome(at)pan-europe.info
Dr. Caroline Douhaire, Rechtsanwältin
douhaire(at)geulen.com
DUH-Newsroom:
030 2400867-20, presse(at)duh.de
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Datum: 26.02.2026 - 11:00 Uhr
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