Deutsche Umwelthilfe erhöht mit neuem Antrag Druck für rechtmäßiges Klimaschutzprogramm

(ots) -
- Gesetzliche Frist für Klimaschutzprogramm läuft am 25. März 2026 ab - DUH stellt offiziellen Antrag an die Bundesregierung
- Nach Klimaklage der DUH höchstrichterlich bestätigt: Klimaschutzprogramm muss Erreichung der Klimaziele sicherstellen
- DUH wird klagen, falls Programm nicht fristgerecht vorliegt oder gesetzeswidrig ausgestaltet wird
Einen Monat vor Ablauf der gesetzlichen Frist erhöht die Deutsche Umwelthilfe (DUH) mit einem offiziellen Antrag an die Bundesregierung den Druck für ein rechtskonformes Klimaschutzprogramm. Das Klimaschutzprogramm muss die Erreichung der Klimaziele 2030 und 2040 sicherstellen und zusätzlich dafür sorgen, dass die Emissionsobergrenzenin den Jahren zwischen 2031 und 2040 nicht überschritten werden. Laut aktueller Projektionsdaten ist dies mit den bestehenden Maßnahmen nicht erreichbar.
Die DUH kündigt Klage an, sollte die Bundesregierung die Frist verstreichen lassen oder ein ungeeignetes Klimaschutzprogramm vorlegen. Das Bundesverwaltungsgericht hatte im Januar nach einer Klage der DUH gegen das vorherige Klimaschutzprogramm das Klagerecht der DUH für rechtskonforme Klimaschutzprogramme ausdrücklich bestätigt und die Bundesregierung bereits zu einemKlimaschutzprogramm verurteilt, das die Einhaltung des Klimaziels 2030 ermöglicht. Insbesondere braucht es zusätzliche Maßnahmen in den Sektoren Verkehr und Gebäude, wo die größten Klimaziellücken bis 2030 klaffen.
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH:"Die Blockadehaltung der Bundesregierung im Verkehrssektor macht das Erreichen der Klimaziele unmöglich. Statt neue Maßnahmen vorzulegen, sägt die Bundesregierung an bereits bestehenden Maßnahmen, wie dem Verbrenner-Aus ab 2035. Das neue Klimaschutzprogramm muss verbindliche und wirksame Maßnahmen wie ein Tempolimit enthalten. Sonst werden wir von unserem höchstrichterlich bestätigten Klagerecht Gebrauch machen und für ein ausreichendes Programm vor Gericht ziehen."
Barbara Metz, Bundesgeschäftsführer der DUH:"Wir fordern von der Bundesregierung ein echtes Klimaschutzprogramm 2026 und kein weiteres Täuschungsmanöver. Erst gestern hat die Bundesregierung ein völlig ausgehöhltes, desaströses Gebäudemodernisierungsgesetz vorgestellt, das fossile Heizungen absichert und Sanierungen ausbremst, statt für klimafreundliche und bezahlbare Heizungen und eine Sanierung aller maroden Gebäude in Deutschland zu sorgen. Damit bleiben die Klimaziele im Gebäudesektor unerreichbar. Wer so handelt, entzieht sich seiner Verantwortung gegenüber den Menschen und dem geltenden Recht. Wenn die Bundesregierung die massiven Lücken nicht schließt, werden wir sie gerichtlich dazuzwingen. Klimaschutz ist kein politisches Angebot, sondern eine gesetzliche Pflicht."
Anfang Februar wurde ein Entwurf des neuen Klimaschutzprogrammsöffentlich, der weit von den gesetzlichen Vorgaben entfernt ist. Dem Vernehmen nach besteht zwischen den Ministerien nicht einmal Einigkeit darüber, in welchem Sektor wie viel CO2 eingespart werden muss. Eine entsprechende Rechtsverordnung über die zulässigen Jahresemissionsmengen in denSektoren wurde trotz Frist zu Januar 2025 bis heute nicht beschlossen.
Remo Klinger, Rechtsanwalt der DUH:"Wenn die Bundesregierung trotz klarer gesetzlicher Verpflichtung und eindeutiger Rechtsprechung jetzt kein wirksames Klimaschutzprogramm vorlegt, wäre das ein rechtsstaatlicher Offenbarungseid. Das Bundesverwaltungsgericht hat unmissverständlich klargestellt, dass das Klimaschutzprogramm zur Einhaltung der gesetzlichen Klimaziele geeignet sein muss."
Link:
Antrag für ein wirksames Klimaschutzprogramm: https://l.duh.de/p260225a
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH
0171 3649170, resch(at)duh.de
Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin
0170 7686923, metz(at)duh.de
Prof. Dr. Remo Klinger, Geulen&Klinger Rechtsanwälte
0171 2435458, klinger(at)geulen.com
DUH-Newsroom:
030 2400867-20, presse(at)duh.de
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Datum: 25.02.2026 - 10:11 Uhr
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