Aktivrente: Belohnung fürs Arbeiten im Ruhestand

(IINews) - Arbeiten während der Rente, das ist für die einen eine Frage von Idealismus, für die anderen eine finanzielle Notwendigkeit, weil die staatliche Rente nicht reicht. Seit 1. Januar hat das Weiterarbeiten im Ruhestand einen neuen Namen: Aktivrente. Der Name lässt eine neue Rentenart vermuten, es handelt sich jedoch um einen neu eingeführten Steuerbonus auf den Arbeitslohn von Rentnern. Mit der Aktivrente will die Bundesregierung im wahrsten Sinne des Wortes Senioren aktivieren, freiwillig während der Rente weiterzuarbeiten. Laut deren Schätzung könnten rund 168.000 Rentner davon Gebrauch machen. Für wen ist dieses Modell interessant? Und welche unausgesprochenen Auswirkungen hat es, die auf den ersten Blick nicht sichtbar sind?
Das Versprechen: 2.000 Euro steuerfrei
Das große Steuersparprogramm für jobbende Senioren greift, wenn im Rentenalter weiterhin einer sozialversicherungs- und rentenversicherungspflichtigen Tätigkeit als Angestellter nachgegangen wird. Es richtet sich nicht ausschließlich an Neurentner, sondern auch an bestehende. Davon ausgeschlossen sind Selbstständige, Freiberufler, Gewerbetreibende, Land- und Forstwirte, Minijobber und aktive Beamte, da für diese keine Arbeitgeberbeiträge in die gesetzliche Rentenkasse abgeführt werden. Oftmals arbeiten Senioren im Alter mit einem Dienst-, Werk- oder Honorarvertrag für ihrenbisherigen Arbeitgeber weiter."Da das Honorar meistens jedoch voll versteuert werden muss, ist es jetzt unter Umständen günstiger, in einen Arbeitsvertrag zu wechseln", erklärt Tobias Gerauer, Steuerberater und Vorstand der Lohnsteuerhilfe Bayern.
Seit 01.01.2026 bleiben in diesem Fall 2.000 Euro des Arbeitslohns pro Monat steuerfrei, aufsummiert maximal 24.000 Euro pro Jahr. Der Freibetrag wird tatsächlich monatlich angerechnet, so dass bei einem Monatseinkommen von 1.200 Euro die ungenutzten 800 Euro Steuerfreibetrag verfallen und nicht automatisch als eine Art Guthaben berücksichtigt werden. Übersteigt das Monatseinkommen in anderen Monaten die 2.000 Euro, werden erstmal Steuern abgeführt."Jedoch können mit der Jahressteuererklärung nachträglich die vollen 24.000 Euro als Freistellungsbetrag eingefordert werden", so Gerauer. Ausgeschlossen von der Steuerfreiheit sind Leistungen des Arbeitgebers aus vorhergehenden Zeiträumen wie Abfindungen und Nachzahlungen sowie aus der betrieblichen Altersversorgung und Zuwendungen bei Betriebsveranstaltungen.
Steuerfrei? Erst zur richtigen Zeit!
Die Aktivrente kann erst genutzt werden, wenn die Regelaltersgrenze erreicht wurde. Diese liegt bei den Jahrgängen nach 1964 bei 67 Jahren. Bei den Jahrgängen davor übergangsmäßig gestaffelt bei 66 Jahren plus x Monaten und bei Jahrgängen, die zwischen 1946 und 1958 geboren sind, bei 65 Jahren plus x Monaten. Der Steuervorteil greift erst im Folgemonat der Regelalterstrenze, da ansonstentagegenau abgerechnet werden müsste. Fällt der 67. Geburtstag beispielsweise auf den 9. April 2026, kann am 1. Mai 2026 mit der Aktivrente begonnen werden. Auch für Rentner, die schon einige Monate aus dem Berufsleben ausgeschieden sind, ist es grundsätzlich möglich, wieder eine bezahlte Tätigkeit am Arbeitsmarkt aufzunehmen.
Im Doppelpack: Aktivrente und Grundfreibetrag
Einen Antrag braucht es für die Aktivrente nicht, denn die Steuerfreiheit läuft direkt über die Lohnabrechnung des Arbeitgebers. Auf der Lohnsteuerbescheinigung wird der steuerfreie Betrag für das Finanzamt ausgewiesen. Somit wird der finanzielle Vorteil nicht erst Monate später mit der Steuererklärung gewährt, sondern landet gleich netto auf dem Gehaltskonto. Das macht die Aktivrente sehr attraktiv. Um den reinen Steuervorteil grob zu beziffern, multipliziert man sein Bruttoentgelt mit dem persönlichen Steuersatz. Dazu gesellen sich durch die Einsparung der Beiträge in die Arbeitslosen- undRentenversicherung weitere finanzielle Vorteile.
Das Monatseinkommen darf auchüber dem Freibetrag liegen, allerdings wird der Rest ganz normal versteuert. Bei einem Brutto von 4.500 Euro bleiben 2.000 Euro steuerfrei und 2.500 Euro müssen mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Dieser neue Steuerfreibetrag gilt zusätzlich zum jährlichen Grundfreibetrag mit der aktuellen Höhe von 12.348 Euro, der für alle Einkünfte berücksichtigt wird. Beträgt das monatliche Entgelt aus der Aktivrente maximal 2.000 Euro, so steht der Grundfreibetrag voll für die Altersrente und andere Einkünfte zur Verfügung.
Was kommt bei der Aktivrente raus?
Beispiel: Herr Meier beschließt nach der Regelaltersgrenze erstmal, genauso weiterzuarbeiten wie bisher. Sein Bruttoentgelt beträgt 4.000 Euro monatlich. In Steuerklasse I bzw. IV betrug das gerundete monatliche Netto zuvor 2.630 Euro. Mit der Aktivrente beträgt der monatliche Steuervorteil rund 944 Euro. Zusätzlichwerden noch die Renten- und Arbeitslosenversicherung in Höhe von 372 und 52 Euro eingespart. Herr Meier hat als Aktivrentner also monatlich circa 3.998 Euro auf seinem Gehaltskonto. Daraus lässt sich die Faustregel ableiten, dass bis zu einem Brutto von knapp 4.000 Euro die Lohnsteuer gänzlich entfällt!
Steuerfrei heißt nicht abgabenfrei
Die Aktivrente ist zwar bis 2.000 Euro steuerfrei, das bedeutet aber nicht"ohne Abzüge". Denn manche Sozialabgaben, wie die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, fallen weiterhin an. Arbeitnehmende sparen sich jedoch die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung, da ab dem Zeitpunkt der Regelaltersgrenze grundsätzlich kein Arbeitslosengeld mehr ausgezahlt wird, unabhängig vom Bezug einer Altersrente. Beiträge zur Rentenversicherung werden ebenfalls nicht mehr erhoben, allerdings gibt es Modelle, bei denen Arbeitnehmende auch weiter in die Rentenkasse einzahlen können.
Wie jeder andere Arbeitnehmende können Aktivrentner zudem von ermäßigten Sozialversicherungsabgaben profitieren, wenn sie sich bezogen auf die Höhe des monatlichen Entgelts in der Übergangszone zwischen 604 und 2.000 Euro befinden. Bei einem Bruttoentgelt von 1.000 Euro im Monat beispielsweise würden regulär hypothetisch inklusive aller Sozialabgaben circa 203 Euro abgeführt werden. In der Übergangszone sind es nur rund 113 Euro, so dass dem Arbeitnehmenden circa 90 Euro mehr pro Monat bleiben. Entfallen die Beiträge zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung zusätzlich, verfügt ein Aktivrentner neben dem Steuervorteil über rund 150 Euro mehr im Monat.
Verlängerung des Krankengeldanspruchs
Einem Detail, dem wenig Beachtung geschenkt wird, sind die Auswirkungen der Aktivrente auf den Krankenversicherungsschutz. Bei gleichzeitigem Bezug der vollen Altersrente geht der Anspruch auf Krankengeld verloren. Im Fall einer eintretenden Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer längeren und schweren Krankheit gibt es nach der sechswöchigen Lohnfortzahlung des Arbeitgebers von der Krankenkasse keine Lohnersatzzahlungen mehr. Dieser Aspekt könnte gerade im Alter bedeutend sein. Um den Anspruch auf Krankengeld weiterhin zu erhalten, gibt eseinen Trick, nämlich während der Aktivrente eine Teilrente zu beantragen. Dabei reicht es aus, wenn die Teilrente geringfügig - exakt ein Promille - unter der Vollrente liegt. Bei einem Rentenanspruch in Höhe von 1.000 Euro wäre das 1 Euro weniger. Dies ist mit einem formlosen Antragan die Rentenversicherung möglich. Der Krankengeldanspruch besteht dann bis zum Ende der sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit.
Keine Steuererklärungspflicht
Die Aktivrente selbst löst keine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung aus. Der den Freibetrag übersteigende Lohn wird sofort monatlich besteuert."Eine Steuererklärung ist aber grundsätzlich sinnvoll, denn die gezahlten Beiträge zur Kranken-, Pflege- und gegebenenfalls Rentenversicherung können mit der Steuererklärung abgesetzt werden", verdeutlicht die Lohnsteuerhilfe Bayern. Zur Pflicht wird die Abgabe der Steuererklärung, wenn Rentenzahlungen oder weitere Einkünfte versteuert werden müssen.
Nachgelagerte Rentenbesteuerung
Ob Menschen in der Rente Steuern zahlen müssen, hängt einerseits vom Rentenfreibetrag und andererseits davon ab, ob der Grundfreibetrag mit den anrechenbaren Einkünften überschritten wird. Mit Abgabe der Steuererklärung werden alle steuerpflichtigen Einkünfte zusammengerechnet und der individuelle Steuersatz festgelegt. Bei Überschreitung der Freibeträge muss im Folgejahr mit einer Nachzahlung an das Finanzamt gerechnet werden. Tipp: Sicherheitshalber sollte in diesen Fällen circa ein Viertel der Rente für die Steuer zurückgelegt werden, damit es später zu keinem Zahlungsengpass kommt.
Keine Erhöhung des Steuersatzes
Der steuerfreie Sockelbetrag der Aktivrente in Höhe von 2.000 Euro wirkt sich nicht auf die Steuerprogression aus. Einnahmen bis zu dieser Grenze treiben den individuellen Steuersatz für andere Einkünfte wie Altersrente, Betriebsrente, Mieteinnahmen und Kapitaleinkünfte somit nicht in die Höhe. Die ausbleibende indirekte Besteuerung bis zur Entgeltgrenze ist ein riesiger Vorteil des Aktivrentenkonstrukts. Stark darüberliegende, hohe Einkommen aus der Aktivrente führen jedoch mitunter zu einer erheblichen Besteuerung der Altersrente. Denn über dem Sockelbetrag greift die Steuerprogression sehr wohl.
Werbungskostenabzug für die Aktivrente
Müssen auf die Einkünfte im Rentenalter ohnehin Steuern gezahlt werden, wird die Steuererklärung mit der Aktivrente im Detail etwas komplizierter. Bleiben die Einnahmen aus der Aktivrente gänzlich steuerfrei, so können die mit dem Job zusammenhängenden Kosten steuerlich nicht berücksichtigt werden. Eine Ausnahme bildet der Arbeitnehmerpauschbetrag, der in der vollen Höhe von 1.230 Euro gewährt wird. Darüber hinaus gehenden Ausgaben für Fahrtkosten oder Arbeitsmittel beispielsweise werden nicht anerkannt.
Es sei denn, der Verdienst aus der Aktivrente liegtüber dem Steuerfreibetrag."Dann können die über der Pauschale liegenden Werbungskosten anteilig berücksichtigt werden", erläutert der Steuerexperte Gerauer. Das Verhältnis der lohnsteuerfreien zu den lohnsteuerpflichtigen Einnahmen aus der Aktivrente ist fürs Absetzen maßgebend. Bei 4.000 Euro Bruttolohn dürfen beispielsweise 50 Prozent der weiteren Werbungskosten abgezogen werden. Derselbe Prozentsatz gilt für die Sonderausgaben, die in Zusammenhang mit dem Arbeitslohn stehen. Diese Zweiteilung stellt einen kleinen Mehraufwand bei der Steuererklärung dar.
Guter Anreiz - aber nicht für alle
Politisch setzt die Aktivrente ein klares Signal und einen starken steuerlichen Anreiz, im Ruhestand weiterzuarbeiten. Ausgerechnet typische Zuverdienst-Modelle im Alter, wie der Minijob oder die selbstständige Tätigkeit, bleiben dennoch außen vor. Ob die Aktivrente damit breitenwirksam ist oder bevorzugt Mitnahmeeffekte erzeugt, wird sich erst zeigen. Eine Überprüfung der Wirkung des Gesetzes ist für spätestens 2029 geplant. Neben dem staatlichen Steuervorteil braucht es aber auch die Bereitschaft der Unternehmen, altersgerechte Arbeitszeitmodelle, die älteren Arbeitnehmenden entgegenkommen, anzubieten. Das deutsche Rentensystem wird die Aktivrente zudem finanziell nicht retten können, auch wenn positive Auswirkungen dafür erkennbar sind. Da muss sich die Bundesregierung endlich an eine große Umstrukturierung des Rentensystems in Bezug auf die Gesamtheit der Einzahlenden und die Anlage Vorsorgebeiträge wagen, anstatt die Lebensarbeitszeit zu verlängern.
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Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die Lohi (Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.) mit Hauptsitz in München wurde 1966 als Lohnsteuerhilfeverein gegründet und ist in rund 300 Beratungsstellen bundesweit aktiv. Mit mehr als 700.000 Mitgliedern ist der Verein einer der größten Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland. Die Lohi zeigt Arbeitnehmern, Rentnern und Pensionären - im Rahmen einer Mitgliedschaft begrenzt nach§4 Nr. 11 StBerG - alle Möglichkeiten auf, Steuervorteile zu nutzen.
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Datum: 24.02.2026 - 11:41 Uhr
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