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AOK zu Notfallreform-Plänen: Gute Ansätze, aber zu wenig Einheitlichkeit und Gefahr von Doppelstrukturen

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(ots) - Die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen hat im Oktober 2025 einen eigenen Gesetzentwurf zur Reform der Notfallversorgung und des Rettungsdienstes in den Bundestag eingebracht. Dazu findet morgen (25. Februar) eine Anhörung des Gesundheitsausschusses statt, an der auch der AOK-Bundesverband teilnimmt. Die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann, sieht in der Vorlage der Grünen viele gute Ansätze für die anstehende Notfallreform, die sich teilweise auch im Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums aus dem November 2025 wiederfinden.

"Nachdem das Thema Notfallreformüber drei Legislaturperioden immer wieder liegen geblieben ist, können wir uns weitere Verzögerungen bei der Umsetzung nicht mehr leisten. Die geplante Reform darf nicht daran scheitern, dass sich die Länder bei den Regelungen zum Rettungsdienst querstellen.

Die mit den vorliegenden Reformvorschlägen beschriebenen Einsparungen sind durch die Notfallreform allein nicht erzielbar. Einsparungen entstehen nur mittelfristig durch echten Strukturabbau und die Verzahnung mit der Krankenhausreform und dem geplanten Primärversorgungssystem. Ohne den Abbau von Überkapazitäten und ohne eine sektorenübergreifende Steuerung bleibt das Einsparpotenzial ungehoben.

Zudem müssen noch bestehende Schlupflöcher geschlossen werden. Krankenhäuser, die kein Standort für ein Integriertes Notfallzentrum (INZ) sind, sollten zukünftig keine ambulante Notfallversorgung erbringen dürfen, da andernfalls die Planung und Einrichtung der INZ-Standorte konterkariertwird. Fehlende Weiterleitungsmöglichkeiten in die reguläre vertragsärztliche Versorgung binden darüber hinaus unnötig Kapazitäten in den INZ. Dies erzeugt einen Sogeffekt, der Patienten aus den Praxen in die Notfallzentren zieht und die Überlastung dort sogar verschärfen kann.

Die AOK begrüßt die vorgeschlagene Einführung einer verpflichtenden Ersteinschätzung als erste Anlaufstelle für Hilfesuchende. Sie soll in den neu einzurichtenden Akutleitstellen sowie in den INZ zum Einsatz kommen, um die Dringlichkeit der Fälle zu beurteilen und die Menschen an die richtigeStelle weiterzuleiten. Damit das überall nach den gleichen Regeln abläuft, braucht es aber Nachbesserungen bei den vorgelegten Entwürfen. So sollte der Gemeinsame Bundesausschuss die Vorgaben zur Ersteinschätzung sowohl für die Akutleitstellen als auch für die INZ einheitlich festlegen. Das gemeinsame Instrument zur Ersteinschätzung sollte dann perspektivisch auch von den Rettungsleitstellen genutzt und auch im Rahmen des geplanten Primärversorgungssystems zum Einsatz kommen.





Mehr Einheitlichkeit braucht es auch bei den Regelungen für die Integrierten Notfallzentren, die wir ausdrücklich begrüßen. Die Vorgaben für die INZ sollten bundeseinheitlich festgelegt werden, um überall in Deutschland eine gleichwertige Versorgungsqualität sicherzustellen. Auch diese Aufgabe sollte der Gemeinsame Bundesausschuss übernehmen.

Die Klarstellung im Entwurf der Grünen, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen in den INZ die notdienstliche Akutversorgung sicherstellen sollen, ist sinnvoll. Doppelstrukturen müssen aber unbedingt verhindert werden. Die vorgeschlagenen Regelungen im Gesetzentwurf gehen aus Sicht der AOK zu weit. Sie schaffen im Vergleichzum aktuellen Referentenentwurf des BMG eine noch weitreichendere Konkurrenz zur vertragsärztlichen Versorgung. So braucht es beispielsweise keine verpflichtende Einrichtung von KV-Notdienstpraxen an den Krankenhäusern, wenn eine vergleichbare Versorgung auch durch ein Medizinisches Versorgungszentraum oder eine Vertragsarztpraxis in unmittelbarer Nähe der Klinik erfolgen kann."

Ihr Ansprechpartner in der Pressestelle:

Dr. Kai Behrens
Telefon: 030 / 34646-2309
Mobil: 01520 / 1563042
E-Mail: presse(at)bv.aok.de


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Datum: 24.02.2026 - 09:30 Uhr
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Gesundheit & Medizin



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