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BGH: Gentests an künstlich befruchteten Embryonen nicht strafbar

ID: 223288


(dts) - Gentests an künstlich befruchteten Embryonen sind in Deutschland nicht strafbar. Das entschied heute der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Die dts Nachrichtenagentur sendet in Kürze weitere Details.



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Bereitgestellt von Benutzer: dts
Datum: 06.07.2010 - 15:41 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 223288
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Ansprechpartner: dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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Karlsruhe


Telefon: 01805-998786-022

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Vermischtes


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