BGH: Gentests an künstlich befruchteten Embryonen nicht strafbar
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(dts) - Gentests an künstlich befruchteten Embryonen sind in Deutschland nicht strafbar. Das entschied heute der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Die dts Nachrichtenagentur sendet in Kürze weitere Details.
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Datum: 06.07.2010 - 15:41 Uhr
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