Doppelerfolg für Tempo 30: Deutsche Umwelthilfe stoppt rechtswidrige Aufhebung von Tempo 30 in München und Berlin

(ots) -
- Verwaltungsgericht München gibt Anwohnenden im Eilverfahren Recht: Aufhebung von Tempo 30 auf Landshuter Allee außer Kraft
- Verwaltungsgericht Berlin verpflichtet Land Berlin, Einschränkung von Tempo 30 auf der Saarstraße zurückzunehmen
- DUH-Bundesgeschäftsführer Resch:"Tempo 30 sorgt für bessere Luft und sichere Straßen - das müssen auch Münchens Oberbürgermeister und die Berliner Verkehrssenatorin akzeptieren"
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat zwei Erfolge gegen die Rückabwicklung der Verkehrswende in deutschen Großstädten erzielt: Im Eilverfahren von Anwohnenden mit Unterstützung der DUH hat das Bayerische Verwaltungsgericht München die rechtswidrige Aufhebung von Tempo 30 am Mittleren Ring auf der Landshuter Allee gestoppt. Die Maßnahme ist Bestandteil des geltenden Luftreinhalteplans und darf nicht ohne dessen Änderung außer Kraft gesetzt werden. Der Beschluss hat sofortige Wirkung. Oberbürgermeister Reiter ist aufgefordert worden, binnen 48 Stunden mitzuteilen, dass er die Entscheidung unverzüglich umsetzt. Auch auf der Saarstraße im Berliner Bezirk Tempelhof-Schöneberg muss die Einschränkung von Tempo 30 laut Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin zurückgenommen werden. Hier sind vor allem Gründe der Verkehrssicherheit ausschlaggebend.
Dazu Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH:"Das Verwaltungsgericht München stellt klar: Luftreinhaltepläne sind kein politisches Wunschkonzert und können nicht einfach per Verkehrsanordnung umgekrempelt werden. Und das Berliner Verwaltungsgericht unterstreicht, dass auch die Verkehrssicherheit bei der Abwägung über Tempo 30 zu berücksichtigen ist.Oberbürgermeister Dieter Reiter ist mit seinem Wahlkampfmanöver, Tempo 30 in einer Hauruck-Aktion abzuschaffen, gescheitert und sollte nicht gleich den nächsten Fehler begehen und die sofortige Wirkung des Gerichtsbeschlusses negieren, sonst werden wir erneut rechtlich gegen ihn vorgehen und die Vollstreckung beantragen. Er sollte sich zudem von nun an auf die Einhaltung der neuen, deutlich strengeren Grenzwerte für Feinstaub und Stickstoffdioxid konzentrieren. Dafür braucht es mehr und nicht weniger Tempo 30 in der Stadt. Das gilt auch für die Berliner Verkehrssenatorin FrauBonde."
In München hatte die DUH im Eilverfahren zusammen mit zwei betroffenen Anwohnern zudem darauf hingewiesen, dass Tempo 30 ein wirksames Instrument zur Reduzierung der Stickstoffdioxid-Belastung ist und zugleich vor krankmachendem Verkehrslärm schützt. Zentral an der Entscheidung ist zudem ein grundsätzlicher Punkt: Über Änderungen an Maßnahmen des Luftreinhalteplans entscheidet allein der Stadtrat. Eine Weisung des Oberbürgermeisters reicht dafür nicht aus.
In Berlin war die Anordnung von Tempo 30 in der Saarstraße bei der Fortschreibung des Luftreinhalteplans im September 2025 gestrichen worden. Lediglich nachts sollte Tempo 30 aus Gründen des Lärmschutzes noch gelten. Dagegen hatte ein Anwohner mit Unterstützung der DUH Widerspruch eingelegt und einen Antrag auf aufschiebende Wirkung gestellt.Diesem stimmte das Gericht zu, weil es den Erfolg des Anwohners im Hauptverfahren für wahrscheinlich hält.
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Datum: 16.02.2026 - 17:01 Uhr
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