InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Deutsche Umwelthilfe reicht Vollstreckungsantrag gegen Bundesregierung ein: Nitrat-Urteil zum Schutz des Grundwassers nicht umgesetzt

ID: 2231189

(ots) -
- DUH beantragt Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro wegen Nichtumsetzung des wegweisenden Nitrat-Urteils
- Von der DUH erstrittenes Urteil verpflichtet Bundesregierung zu wirksamem Aktionsprogramm gegen zu viel Nitrat aus der Landwirtschaft
- Landwirtschaftsministerium legt statt Zeitplan einen verschlechternden Vorschlag für das Düngegesetz vor

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat einen Vollstreckungsantrag gegen die Bundesregierung zur Umsetzung wirksamer Maßnahmen zum Schutz des Grundwassers eingereicht. Ein seit Oktober 2025 rechtskräftiges Urteil des Bundesverwaltungsgerichts verpflichtet die Bundesregierung zu einem wirksamen Aktionsprogramm zur Einhaltung des Nitratgrenzwertes im Grundwasser. Anfragen an das zuständige Bundeslandwirtschaftsministerium zum Zeitplan für das Aktionsprogramm blieben bislang unbeantwortet. Stattdessen hat das Ministerium am 15. Januar 2026 einen Referentenentwurf für ein Düngegesetz vorgelegt, das den Wasserschutz in Deutschland erheblich schwächen würde. Die DUH beantragt deshalb nun vordem Oberverwaltungsgericht in Münster die Androhung eines Zwangsgelds in Höhe von 10.000 Euro gegen die Bundesregierung, vertreten durch das Bundeslandwirtschaftsministerium und Minister Alois Rainer, wegen Nichtumsetzung des Urteils. Zusätzlich droht ein erneutes Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen Deutschland mit hohen Strafzahlungen für jeden weiteren Tag, an dem die EU-Nitrat-Richtlinie nicht korrekt umgesetzt wird.

DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner:"Agrarminister Alois Rainer ignoriert nicht nur das Grundsatzurteil für den Gewässerschutz, er verschlechtert auch noch das Düngegesetz an entscheidender Stelle. Dabei drängt die Zeit: Seit Start der Düngesaison im Februar gelangen wieder täglich tonnenweise Stickstoff und Nitrat in die Umwelt, ohne dass die Landwirtschaft klare Düngeregeln bekommen hat. Mit unserem Vollstreckungsantrag wollen wir die Bundesregierung zwingen, den Wasserschutz als höchstes Gemeinwohl ernst zu nehmen. Wenn das kein Weckruf ist, kann das Gericht die Bundesregierung notfalls per Zwangsgeld zur sofortigen Umsetzung verpflichten."





Die DUH fordert schnellstmöglich den Beschluss des im Urteil geforderten wirksamen Nitrat-Aktionsprogramms und gesetzliche Nachschärfungen, mit denen der Nitratgrenzwert von 50 mg/l Grundwasser überall erreicht werden kann. Dazu gehört insbesondere ein novelliertes Düngerecht, das statt den Interessen der Fleisch- und Milchindustrie den Erhalt einer umwelt- und tierschonenden bäuerlichen Tierhaltung in den Fokus nimmt. Der Entwurf aus dem Landwirtschaftsministerium ist dazu ungeeignet und würde sogar das Verursacherprinzip hinsichtlich Überdüngung aushebeln.

Reinhild Benning, Senior Beraterin für Agrarpolitik der DUH:"Um dem bahnbrechenden Nitrat-Urteil gerecht zu werden, muss die Bundesregierung massiv umsteuern. Wir fordern die Bilanzpflicht für betriebliche Nährstoffe beizubehalten und zu verbessern. Wie in Dänemark sollten die Bilanzinformationen in eine Datenbank fließen und von zuständigen Behörden ebenfalls auf digitalem Weg bewertet werden. Das System der gewerblichen Tierhaltung ohne zugehörige Fläche für eine umweltgerechte Gülleausbringung gilt es zu beenden und die Tierhaltung insgesamt umwelt- und tiergerecht umzubauen. Auf dem Acker leisten vielfältige Fruchtfolgen den größten Beitrag zum Wasserschutz, deswegen müssen Monokulturen bei Mais und zu enge Fruchtfolgen etwa bei Rapssanktioniert werden. Der Ökolandbau ist besonders wirksam im Wasserschutz. Die Bundesregierung sollte mit einem Nachfrage- und Förder-Boost den Ökolandbau konstruktiv einspannen für das Ziel der Nitratreduktion."

Hintergrund:

Die EU-Nitratrichtlinie legt fest, dass an allen Nitratmessstellen der Grenzwert von 50 mg/l einzuhalten ist. Die nationalen Regierungen müssen dazu ein Nitrat-Aktionsprogramm vorlegen und das Düngerecht anpassen, wenn die Ziele der Richtlinie nicht erreicht werden. Deutschland verfehlt den Grenzwert an 26 Prozent der Messstellen, an 17 Prozent ist ein steigender Trend der Nitratbelastung zu verzeichnen. Ein EU-Vertragsverletzungsverfahren wurde 2023 eingestellt, nachdem die Bundesregierung Verbesserungen zugesagt hatte, die sie zu weiten Teilen bis heute nicht umgesetzt hat.

Link:

Zum Vollstreckungsantrag: https://l.duh.de/p260213

Pressekontakt:

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
0160 90354509, mueller-kraenner(at)duh.de

DUH-Newsroom:
030 2400867-20, presse(at)duh.de

www.duh.de


Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V.,übermittelt durch news aktuell


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 13.02.2026 - 06:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2231189
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: ots
Stadt:

Berlin



Kategorie:



Dieser Fachartikel wurde bisher 1 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Deutsche Umwelthilfe reicht Vollstreckungsantrag gegen Bundesregierung ein: Nitrat-Urteil zum Schutz des Grundwassers nicht umgesetzt"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Deutsche Umwelthilfe e.V. (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Deutsche Umwelthilfe e.V.



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.290
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 46


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.