Landwirtschaftministerium zerstört den regulierten Markt für E-Zigaretten / Bewertung der Risiken basiert auf dünner Datenlage / Unabsehbare Folgen weitüber den Gesundheitsbereich hinaus erwartet
(ots) - Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Heimat plant eine Änderung der Tabakerzeugnisverordnung, die weitreichende Auswirkungen zur Folge haben könnte. Sie basiert auf einer Einschätzung des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR), das im Januar in einer Stellungnahme sogenannte"Cooling Agents"kritisierte. Hierzu gehört auch Menthol, das bei zahlreichen unterschiedlichen Geschmacksrichtungen eingesetzt wird, auch wenn es nicht in jedem Fall herauszuschmecken ist. Es ist bei E-Zigaretten so umfassend vertreten, dass ein Verbot von Menthol einem Verbot dieser Produktgruppe gleichkäme. Eine vergleichbare Änderung der Tabakerzeugnisverordnung hin zum Verbot von Menthol in E-Zigaretten lehnte der Bundesrat bereits im Sommer 2017 als unverhältnismäßig ab.
Unzureichende Datenlage - dünne Argumentation
Dass seine Einschätzung der Risiken - benannt werden Leber- und Nierenschäden - auf Daten von niedriger Qualität basiert, räumt das BfR selbst ein. So wurden zur Argumentation Studien an Nagetieren herangezogen, in denen die"Cooling Agents"oral aufgenommen wurden. Eine entsprechendeÜbertragbarkeit auf menschliche E-Zigarettenraucher erscheint somit nicht nur auf den ersten Blick fraglich. Das BfR weist in einer Mitteilung von Dezember 2024 darauf hin, dass Menthol vielfach bei Arzneimitteln zum Einsatz kommt. Nutzer von mit Menthol aromatisierten E-Zigaretten könnten laut BfR daher den Eindruck gewinnen, diese wären ihrer Gesundheit besonders zuträglich. Nach dieser Logik wäre zu überlegen, ob nicht auch Alkoholmischgetränke mit Zitrusaroma und Süßigkeiten mit Obstgeschmack vom Markt genommen werden sollten, damit sie nicht unter dem Eindruck konsumiert werden, sie wären besonders gesund.
Unerwünschter Strukturwandel
Der Markt für E-Zigaretten in Deutschland ist vielfältig und etabliert, wovon sich jeder durch professionelle Beratung im Fachhandel oder beim Besuch im nächsten Kiosk leicht selbst überzeugen kann. Wenn die Produkte von einen Tag auf den anderen nicht mehr an der Ladentheke verfügbar sind, werden Konsumenten sich nach alternativen Quellen umsehen. Die Wahrscheinlichkeit, dass die organisierte Kriminalität den Markt, den die Bundesregierung mutwillig zerstört, unter Umgehung von Regulierungsbehörden und steuerlicher Erfassung wiederaufbaut, ist groß. Es ist absehbar, dass insbesondere die große Menge jugendlicher E-Zigarettenkonsumenten zukünftig kriminellen Strukturen ausgeliefert wird, was den Anspruch des Jugendschutzes ad absurdum führt.
Eine gut begründete Entscheidung?
Es gibt keine gesundheitlichen Richtwerte, ab wann das Einatmen von Menthol oder anderer"Cooling Agents"für Menschen gesundheitsschädlich wird. Die Qualität zugrundeliegender Daten ist niedrig und das BfR selbst mahnt mehrfach eindringlich entsprechende Forschungsarbeit an. Es stellt sich die Frage, ob eine so weitreichende Entscheidung, deren Konsequenzen kaum absehbar sind und die voraussichtlich in vielen gesellschaftlichen Bereichen spürbar werden, auf dieser Basis so eilig über das Knie gebrochen werden sollte.
Pressekontakt:
Prof. Dr. Knut Kröger
info(at)thrombose-initiative.de
Original-Content von: Thrombose Initiative e.V.,übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 16.02.2026 - 09:52 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2231553
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: ots
Stadt:
Mainz
Kategorie:
Gesundheit & Medizin
Dieser Fachartikel wurde bisher 2 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Landwirtschaftministerium zerstört den regulierten Markt für E-Zigaretten / Bewertung der Risiken basiert auf dünner Datenlage / Unabsehbare Folgen weitüber den Gesundheitsbereich hinaus erwartet"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Thrombose Initiative e.V. (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).




