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rbb24 Recherche exklusiv: Tierschützer stellen Strafanzeige gegen Brandenburger Entenmasthof

ID: 2230893

(ots) - Tierschützer des Vereins Animal Rights Watch e.V. (ARIWA) haben Strafanzeige gegen einen Brandenburger Entenmasthof gestellt. Sie werfen den Betreibern des südöstlich von Berlin gelegenen Geflügelhofes schwere Verstöße gegen das Tierschutzgesetz vor. Die Aufnahmen zeigen, wie die Enten von Mitarbeitern zusammengetrieben, dabei mehrfach getreten oder einzeln an einem Flügel angehoben und durch den Stall geworfen werden."Das sind klare Verstöße gegen das Tierschutzgesetz. Man darf Tiere nicht treten oder durch die Gegend schleudern", sagt Anna Schubert von ARIWA im Interview mit der Redaktion rbb24 Recherche.

Die Aufnahmen sollen an mehreren Tagen im Dezember 2025 beim Verladen der Tiere für den Transport zum Schlachthof gemacht worden sein.

rbb24 Recherche hat der Brandenburger Landestierschutzbeauftragten Anne Zinke das Videomaterial zur Begutachtung vorgelegt. Sie sagt:"Aus meiner Sicht sind da ganz klar Tierschutzverstöße zu sehen, weil Tiere zum Teil geworfen werden, dann nicht direkt wieder aufstehen. Also sie haben offensichtlich Schmerzen oder Leiden."

Schon 2023 hatte ARIWA den Betrieb wegenähnlicher Verstöße gegen das Tierschutzgesetz angezeigt. Das zuständige Veterinäramt kontrollierte den Betrieb und ordnete eine Schulung der Mitarbeiter zum Umgang mit den Tieren an. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt Oder ermittelte wegen"strafrechtlich relevanter Verstöße."Einige Monate später stellte sie das Verfahren gegen eine Geldbuße ein.

Nach Einschätzung von Barbara Felde von der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht kommt es bei Tierschutzverletzungen nur selten zur Anklage. Das sei in ganz Deutschland ein Problem, kritisiert sie im Interview mit dem rbb. Oftmals herrsche das Fehldenken, dass bei Nutztieren Tierschutzverstöße als weniger schlimm eingeschätzt werden, weil die Tiere in der Nahrungsmittelkette landen."Das ist falsch", erklärt die Juristin."Das Tierschutzgesetz macht keinen Unterschied zwischen einem Hund, der misshandelt wird, oder einer Ente, die im Mastbetrieb misshandelt wird."In der Praxis sei die Strafverfolgung bei Tierschutzvergehen aber sehr schwierig, erklärt Ricarda Böhme von der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder)."Der Hauptgrund, dass wir Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts einstellen, ist, dass wir einzelne Tathandlungen demjenigen, der dort auf den Videos zu sehen ist, nicht eindeutig zuordnen können, die Täter also nicht identifizieren können."Außerdem müsse nachgewiesen werden, dass die Beschuldigten vorsätzlich gehandelt hätten.





Anne Zinke, die Landestierschutzbeauftragte Brandenburgs, fordert höhere Strafen für Tierschutzverstöße,"damit es auch wirklich weh tut."Sie setzt sich dafür ein, dass Mitarbeiter, die in den Ställen arbeiten, heute meist ungelernte Kräfte, sowohl eine Fortbildung im Umgang mit Tieren und als auch im Tierschutz nachweisen müssen.

Pressekontakt:

Rundfunk Berlin-Brandenburg
rbb24 Recherche
Masurenallee 8 - 14
14057 Berlin
Tel.: (030) 97 99 3-30350
Mail: rbb24recherche(at)rbb-online.de
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Datum: 12.02.2026 - 05:00 Uhr
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