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Promillegrenze bei E-Scooter-Fahrten

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(ots) - Die fünfte Jahreszeit ist da, in den närrischen Hochburgen verwandeln sich Straßen, Kneipen und Säle in bunte Partyzonen. E-Scooter wirken da oft wie die perfekten Fortbewegungsmittel. Doch Vorsicht: Wer Alkohol getrunken hat, sollte sie stehen lassen. Denn für E-Scooter gelten die gleichen Promillegrenzen wie fürs Auto. Darauf macht das Infocenter der R+V Versicherung aufmerksam.

An den tollen Tagen stehen die närrischen Hochburgen Kopf. Die Menschen ziehen durch die Städte, gefeiert wird fast rund um die Uhr. Mit Alkohol im Blut gilt jedoch: besser zu Fuß gehen oder auf Taxi, Bus und Bahn umsteigen. Das gilt ausdrücklich auch für E-Scooter, die in vielen Städten an jeder Ecke bereitstehen."Gerade an den närrischen Tagen ist die Versuchung groß, spontan auf einen Roller zu steigen", sagt Roland Richter, Verkehrsexperte bei der R+V Versicherung."Doch die Gefahr ist groß, sich selbst oder jemand anderen schwer zu verletzen."

Alkoholverbot auf dem E-Scooter für Führerscheinneulinge und unter 21-Jährige

Die Polizei führt an Karneval und Fasching zudem verstärkt Alkoholkontrollen durch. Besonders E-Scooter-Fahrten unter Alkoholeinfluss fallen dabei häufig auf - sogar öfter als bei Radfahrenden. Vielen ist nicht bewusst: Für E-Scooter gelten dieselben Alkoholgrenzen wie für Autofahrer. Wer mit 0,5 Promille oder mehr erwischt wird, riskiert nicht nur einen Unfall, sondern auch seinen Führerschein. Strafbar machen kann man sich schon ab 0,3-Promille, wenn man durch unsichere Fahrweise auffällt."Dann sind der Führerscheinentzug und eine Geldstrafe möglich", betont Richter. Für Fahranfänger in der Probezeit und für unter 21-Jährige gilt zudem ein absolutes Alkoholverbot - auch auf dem E-Scooter.

Weitere Tipps des R+V-Infocenters:


- Zu zweit auf einem E-Scooter unterwegs? Das ist eine Ordnungswidrigkeit. Ist Alkohol im Spiel, kann daraus eine Straftat werden.
- Bei einigen Verleihfirmen ist an feucht-fröhlichen Tagen wie Karneval oder Fasching vor dem Start ein kurzer Reaktionstest fällig. Wichtig: Der Mieter wird dadurch nicht aus der eigenen Verantwortung entlassen.




- In Karnevals- und Faschingshochburgen können E-Scooter in Innenstädten oder bestimmten Zonen zeitweise komplett gesperrt sein.

Pressekontakt:

R+V-Infocenter
06172/9022-131
ruv-infocenter(at)arts-others.de
http://infocenter.ruv.de


Original-Content von: R+V Infocenter,übermittelt durch news aktuell


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Datum: 10.02.2026 - 11:30 Uhr
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